…1 Abs. 1 2. und 3. Satz der LuF PauschVO, BGBl. II 2005/258, heißt es: "Dabei ist die Anwendung der Verordnung nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Tätigkeiten ist unzulässig". Gemäß § 3…
…Nutzungen zu bejahen sind. Solche werden auch im vom Bw. (zum Stichtag 31.12.2002) in Auftrag gegebenen Gutachten, welches in sich logisch und schlüssig nachvollziebar ist und welches noch auf einer Größe des forstwirtschaftlichen Betriebes im Ausmaß von rund 75 ha fußt, errechnet. Da…
…Berufung gegen den (neuen) Sachbescheid: a) Außergewöhnlicher Ernteschaden: Gemäß § 7 der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (in der Folge: LuF PauschVO 2006) sind bei Ertragsausfällen durch außergewöhnliche Ernteschäden wie Dürre, Hochwasser oder Hagelschlag…
…Einkünften aus Gewerbebetrieb zusammengefasst worden seien. Dieser Ansicht könne aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden: Ab dem Jahr 2006 sei in der LuF PauschVO 2006 die Zimmervermietung mit Frühstück bis 10 Betten ausdrücklich als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb geregelt. Im Fall des Abgabepflichtigen sei die…
…4 der Verordnung des Bundesmininsters für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006) BGBl II 2005/258. Diese Verordnung gliedert sich durch ihren strukturellen Aufbau in 4 Abschnitte. In Abschnitt I werden die für…
…in der Verkehrsauffassung und - zumeist, sofern das Steuerrecht nicht ausdrücklich anderes vorsieht (etwa in § 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 hinsichtlich des "Urlaubs am Bauernhof") - in den gewerberechtlichen Vorschriften, zum anderen aber - jedenfalls seit der Verordnung BGBI. II Nr. 430/1997 auf Grund der jeweiligen…
…Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2001), BGBl. II Nr. 54/2001 i. d. F. BGBl. II Nr. 416/2001 ermittelt. Einnahmen aus Weinverkäufen (einschließlich Entnahmen) wurden im Jahr 2004 € 59.618,14 erzielt, woraus sich unter Ansatz des Betriebsausgabenpauschales nach der LuF PauschVO 2001 von 70…
…2006 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 4.872,21 €. Der Gewinn aus der vom Bw. betriebenen Landwirtschaft wurde daher folgendermaßen ermittelt. | Maßgebender Einheitswert gemäß § 1 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 | 35.072,72 € | Davon 39% gemäß § 2 Abs. 1 LuF…
…Unter Bedachtnahme auf die Ergebnisse dieses Ermittlungsverfahrens (Erhebung der Werbungskosten und des Privatanteils) ermittelte es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 2007 im Ausmaß von € 1.182,84 (Anm.: diese blieben im weiteren Verfahren unbestritten). Auf Basis des Einheitswertsbescheides und eines telefonischen Auskunftsersuchens bei…
…berufungsgegenständliche Jahr 2006 ist darauf zu verweisen, dass nach der oben dargestellten Ansicht des entscheidenden Senats in der durch die Rückzahlung der Versicherungsbeiträge ein Ereignis i.S.d. § 295a BAO mit Wirkung für das Jahr 2006 zu erblicken ist. Die Änderung des Einkommensteuerbescheides 2006 kann…
…Bw.) erklärte im Jahr 2009 ua. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die von ihm unter Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006, BGBl. II 2005/258) ermittelt wurden…
…finden. Es sei daher völlig unverständlich, wenn es nun in der Rz 7338 EStR 2000 idF 2. Wartungserlass 2006 heiße: "Wird das Holz aus Kalamitätsnutzung am Stock verkauft, sind die Betriebsausgabenprozentsätze des § 3 Abs. 2 Z 2 LuF Pausch VO 2006 anzuwenden". Unverständlich sei, wieso…
…der Einkommensteuer. § 13 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sieht bei der Gewinnermittlung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach Durchschnittssätzen gewinnmindernde Beträge vor und lautet: Der sich nach Zurechnung gemäß Abs. 1 ergebende Betrag ist um den Wert der Ausgedingelasten (Geld- und Sachleistungen), um Beiträge…
…angeführten Höhe zu berücksichtigen. Jagdgewinne: § 13 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II 258/2005 (LuF PauschVO 2006) sieht vor, dass der pauschaliert ermittelte Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ua. um Einkünfte aus Wildabschüssen zu erhöhen ist. Strittig ist nun im Berufungsfall, inwieweit für vom Bw…
…zum landwirtschaftlichen Vermögen und damit für Zwecke der Einkommensteuer auch nicht zum Betriebsvermögen. Zweitens sei § 1 Abs. 4 LuF-PauschVO 2006 in einer Weise unbestimmt, dass nicht erkennbar sei, welchen Inhalt diese Regelung überhaupt habe. Zur Frage, was zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehöre…
…aufgebracht wurde. Zudem legte der Bw. seinen am 26. November 2008 mit der S-KG in X abgeschlossenen, für das Streitjahr geltenden Liefervertrag vor. Diesem Vertrag zufolge verfügt die S-KG über biogene Abfälle zur Kompostierung - hergestellt aus Bioabfall aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen, organischen…
…| 14.877,31 Der Erklärung zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (E1c) zufolge wurden die betrieblichen Einkünfte unter Anwendung der LuF PauschVO 2006 ermittelt: | TEXT | KZ | erklärter Betrag | Einheitswert Eigenbesitz | 9610 | 3.997,00 | EW…
…Jahres 2004 auch keine nach Maßgabe der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung heranzuziehenden, pauschal ermittelten Einkünfte aus der Land- und Fortwirtschaft, sodass die zu besteuernden Einkünfte der Bw. aus Land- und Forstwirtschaft in diesem Jahr Null betrugen. Die rechnerischen Auswirkungen für die Einkommensbesteuerung des Jahres 2004…
…eines (anteiligen) Veräußerungsgewinns beim Bw. zu richten hätte. Weder den vorgelegten Verfahrensunterlagen noch der elektronischen Datenbank der Abgabenbehörde ist ein nach § 188 BAO ergangener Feststellungsbescheid für 2004 zu entnehmen, in welchem die Veräußerung des verfahrensgegenständlichen Rechts ihren Niederschlag gefunden hat. Der UFS geht daher davon…
…land- und forstwirtschaftlicher Betriebsmittel - nicht. Allerdings ist ertragsteuerlich zu beachten, dass aus § 1 Abs. 4 LuF PauschVO 2001 eine Beschränkung der Pauschalierung auf die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge, "die auch von Art. 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977…