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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/0161-W/09

Zu den nichtselbständigen Einkünften zählen auch rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/0161-W/09vom 26.08.2009Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Für das nicht berufungsgegenständliche Jahr 2006 ist darauf zu verweisen, dass nach der oben dargestellten Ansicht des entscheidenden Senats in der durch die Rückzahlung der Versicherungsbeiträge ein Ereignis i.S.d. § 295a BAO mit Wirkung für das Jahr 2006 zu erblicken ist. Die Änderung des Einkommensteuerbescheides 2006 kann durch das Finanzamt von Amts wegen oder auf Grund eines diesbezüglichen Antrages des Bw., der der Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 1 BAO) unterliegt, erfolgen (§ 295a BAO); eine Änderung des Einkommensteuerbescheides 2006 durch den Berufungssenat in dem hier betreffend Einkommensteuer 2007 anhängigen Berufungsverfahren ist nicht möglich. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 26. August 2009

Normen und Schlagworte

Rückgezahlte SozialversicherungsbeiträgeWerbungskostenHöchstbeitragsgrundlage in der SozialversicherungQualifikation der EinkünfteLand- und Forstwirtschaftnichtselbständige Einkünfte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
Geschäftszahl
RV/0161-W/09
Stammnummer
42438
Gültig
26.08.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF