…Kalenderjahr nicht übersteigt und wenn mit der Ausspielung nicht persönliche Interessen der Veranstalter oder Erwerbszwecke verfolgt werden. MWSt-Systemrichtlinie Artikel 135 Abs. 1: Die Mitgliedsstaaten befreien folgende Umsätze von der Steuer: ... lit. i) Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen…
…Ausschluss der Gerichtsgebühren) heißt es unter Tarifpost 57 B. Lotterien, Verlosungen, Ausspielungen, Lottoanleihen a) Ausspielungen von Waren...., von der Gesamtsumme aller einzelnen, nach dem Spielplan bedungenen Einlagen, ohne Rücksicht auf den erzielten Absatz....Skala III. Die Gebühr ist noch vor der Verlosung durch die Spielunternehmung…
…B. "Lotterien, Verlosungen, Ausspielungen, Lottoanleihen a) Ausspielungen von Waren, Pretiosen, Effekten u. dgl., wozu auch die Ausgabe der das Recht der Teilnahme an Vereinsverlosungen gewährenden Jahreskarten der Kunst- und ähnlichen Vereine gehört, von der Gesamtsumme aller einzelnen, nach dem Spielplan bedungenen Einlagen, ohne Rücksicht auf…
…"Lotterien, Verlosungen, Ausspielungen, Lottoanleihen a) Ausspielungen von Waren, Pretiosen, Effekten u. dgl., wozu auch die Ausgabe der das Recht der Teilnahme an Vereinsverlosungen gewährenden Jahreskarten der Kunst- und ähnlichen Vereine gehört, von der Gesamtsumme aller einzelnen, nach dem Spielplan bedungenen Einlagen, ohne Rücksicht auf den…
…des Losverkaufes. Die Gebühr ist gemäß § 33 TP 17 Abs. 2 GebG ohne Bemessung durch ein Finanzamt bis zum 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonats selbst zu berechnen und zu entrichten." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde, dass das Rechtsgeschäft, die Verlosung…
…"Lotterien, Verlosungen, Ausspielungen, Lottoanleihen a) Ausspielungen von Waren, Pretiosen, Effekten u. dgl., wozu auch die Ausgabe der das Recht der Teilnahme an Vereinsverlosungen gewährenden Jahreskarten der Kunst- und ähnlichen Vereine gehört, von der Gesamtsumme aller einzelnen, nach dem Spielplan bedungenen Einlagen, ohne Rücksicht auf den…
…1960 außer Kraft gesetzt. Letzteres nahm zwar mit § 25 Regelungen des Lotteriegesetzes 1947 über die gemischten Lotterien unter die Rechtsgeschäftsgebühren auf, allerdings in der Bemessungsgrundlage (lit. b und c, letzter Satz) ohne die Wortfolge "alle nach dem Spielplan vorgesehenen Geldtreffer". 11.2. § 33 TP 17…
…"Lotterien, Verlosungen, Ausspielungen, Lottoanleihen a) Ausspielungen von Waren, Pretiosen, Effekten u. dgl., wozu auch die Ausgabe der das Recht der Teilnahme an Vereinsverlosungen gewährenden Jahreskarten der Kunst- und ähnlichen Vereine gehört, von der Gesamtsumme aller einzelnen, nach dem Spielplan bedungenen Einlagen, ohne Rücksicht auf den…
…die Übergabe in den Besitz des....Gewinners....wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt....Der Bw. verpflichtet sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen..... 23. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenserzielung…
…TP 17 Abs. 2 iVm § 31 Abs. 3 GebG 1957 ohne Bemessung durch ein Finanzamt bis zum 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonats selbst zu berechnen und zu entrichten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Abrechnung samt Unterlagen anzuschließen, die eine Überprüfung…
…Erträge über die Aufwendungen gerichtet ist. Der glücksspielrechtliche Unternehmer ist daher als Organisator zu verstehen und weit auszulegen...." Schlintner/Posch, Warum Haus-Lotterien verboten sind, Zentrum für Glücksspielforschung bei der Universität Wien (http://zfg.univie.ac.at/2/2.htm, Datenzugriff vom 8.2.2010…
Der Verweis der Berufungswerberin auf die steuerliche Behandlung der Trafikanten und Rechtsanwälte kann die Rechtswidrigkeit der bekämpften Bescheide nicht belegen, ist bei deren angesprochenen Tätigkeiten doch offensichtlich, dass diese nach außen für jedermann erkennbar im Namen des jeweiligen Unternehmens (ua. Verkehrsbetriebe bzw. Öffentliche Körperschaft bei…
…Treffer. Der Gewinn muss aus im Vorhinein genau bestimmten und begrenzten Gegenständen bestehen. Ob diese vertretbar oder unvertretbar, Geld oder Waren sind, ist für den Begriff der Lotterie ebenso unerheblich, wie der Umstand, ob nur einzelne Teilnehmer gewinnen, die übrigen aber ihren Einsatz verlieren. Der…
…die Übergabe in den Besitz des....Gewinners....wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt....Der Bw. verpflichtet sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen..... 23. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenserzielung…
…Erträge über die Aufwendungen gerichtet ist. Der glücksspielrechtliche Unternehmer ist daher als Organisator zu verstehen und weit auszulegen...." Schlintner/Posch, Warum Haus-Lotterien verboten sind, Zentrum für Glücksspielforschung bei der Universität Wien (http://zfg.univie.ac.at/2/2.htm, Datenzugriff vom 8.2.2010…
…Folgendes festgestellt werden: Gemäß den "Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen" übernimmt es die Bw gegen Entgelt, Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften für Lotto 6 aus 45 sowie Euromillionen zusammenzuführen und die Spielangebote der Spielgemeinschaft gegenüber der Österreichischen Lotterien GmbH zu vermitteln, für die gegründeten Spielgemeinschaften Spielreihen zu entwickeln…
…das wiederum nach verschiedenen Tatbeständen in weitere Kästchen untergliedert ist. Darin ist auch das Kästchen, das die Bw. ausfüllte, nämlich "Lotterien über elektronische Medien ohne Konzession nach § 14 GSpG gemäß § 57 Abs. 2 GSpG". Und abschließend: Gesamtsumme der Glücksspielabgabe (Abgabenart GS). In den Erläuterungen zur…
…der Bw. mit dem Vorlagebericht zugestellt. Im Folgenden werden die einzelnen Verfahrensschritte detailliert wiedergegeben. 3. Einleitung des Verfahrens beim Finanzamt Mit Schreiben vom 20.2.2013 übermittelte die Bw. die Glücksspielabrechnungen für "Lotterien über elektronische Medien ohne Konzession nach § 14 GSpG gemäß § 57 Abs. 2…
…E.5.). Die Bw. kann einzelne Wetten ablehnen oder die Einsätze limitieren, sie kann Spielteilnehmer auch von der Teilnahme an Spielen ohne Angabe von Gründen ausschließen. (B.3.). Mit der Registrierung bestätigt der Spielteilnehmer, dass - das eingesetzte Geld aus keinen illegalen Quellen kommt. (D.2…
jene "Verträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird" bezeichnet wurden. Dazu gehörten "Wetten, Lotterien und andere Ausspielungen, der Hoffnungskauf, der Bodmereivertrag, Versorgungs- und Versicherungsverträge und Leibrentenverträge". (Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, Wien, 1913, 267). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass den…