…Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. Lehre und Verwaltungspraxis gehen davon aus, dass Gewinne, die im Falle einer Liquidation der Tochtergesellschaft aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Beteiligung und dem höheren Anteil am Liquidationserlös resultieren, keinen Beteiligungsertrag darstellen und somit nicht von der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung umfasst sind…
…Dazu stellte der EuGH zwar fest, dass Rechte, wie sie den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden…
…Dazu stellte der EuGH zwar fest, dass Rechte, wie sie den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden…
…Vorschreibung an die XY erfolgte gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig, da der Wert des Liquidationserlöses der P noch nicht festgestanden ist. Gegen diesen Schenkungssteuerbescheid richtet sich die gegenständliche Berufung wegen Verfassungswidrigkeit der herangezogenen Bestimmung des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG. Über die Berufung…
…Auflösung oder Insolvenz der Gesellschaft ist die eines nachrangigen Gläubigers, es ist jedoch gleichrangig mit dem Aktienkapital zu bedienen. Der Anspruch am Liquidationserlös ist in den ersten 10 Jahren mit 100 %, ab 2019 mit 150 % des Nominales begrenzt, sofern der Zuwachs im Unternehmenswert gedeckt ist…
…Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals, das heißt…
…Dazu stellte der EuGH zwar fest, dass Rechte, wie sie den Gesellschaftern gewährt werden "insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft" sind (Rz 26), doch entschied er, dass "die Genussscheine ihrem Inhaber einen Anspruch auf Teilnahme am laufenden…
…Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals, das heißt…
…das Recht auf Gewinnanteil, und Information nach Maßgabe dieser Genußrechtsbedingungen. Die Genußscheine gewähren keine Gesellschafterrechte. Es besteht ein Recht auf Liquidationserlös. (3) Die Genußscheine sind gegenüber den sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft nachrangig. (4) Die Gesellschaft als Begeber der Genußscheine darf die Genußrechte, ausgenommen bei einem…
…des Liquidationserlöses an der Firma "P. C. S." an mj. Na. S. zu bezahlen. In der Zusatzvereinbarung vom 10. Dezember 1999 wurde festgelegt, dass der Ankaufspreis von S 185.205,- vorweg aus dem Liquidationserlös N. S. gutgeschrieben werde und der verbleibende Rest des Liquidationserlöses je…
…Ing. M als stiller Gesellschafter 2/3 des Gewinns/Verlusts bzw. Liquidationserlöses. In den Jahren 1991 und 1992 wurden bei Umsätzen von S 158.054,82 bzw. S 277.258,02 Verluste von S 363.321,00 (1991) und von S 348.888,00 (1992…
…1) 2 KVG ausdrücklich genannt. Daneben sind im § 5 (1) 3 KVG Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren genannt. Aus der Gesetztessystematik ist klar ersichtlich, dass bei den Genussrechten die Beteiligung am Risiko der Gesellschaft, was die Seite der Gewinnerzielung…
…wie sie Gesellschaftern gewährt werden, der Gesellschaftsteuer. Solche Rechte sind insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft. Darunter sind auch Genussrechte zu verstehen. Genussrechte werden zwar nicht immer, wohl aber sehr oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw…
…reichte die Bw. eine Stellungnahme mit im Wesentlichen folgendem Inhalt: Bei den Genussrechten und Genussscheinen handle es sich um obligationenähnliche Genussrechte, die keine Beteiligung an der Substanz oder an einem Liquidationserlös vermittelten. Ein Betrag von € 30.903,12 beziehe sich auf Genussrechte, die eine…
…dass neuerlich Gesellschaftsteuer zu entrichten sei. Ad 3. Verkehrsteuerliche Bedenken Als Gesellschaftsrechte im Sinne des KVG würden Genussrechte sowie Forderungen gelten, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewährten, wenn diese Rechte/Forderungen gegenüber einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 4 KVG bestehen würden…
…dass neuerlich Gesellschaftsteuer zu entrichten sei. Ad 3. Verkehrsteuerliche Bedenken Als Gesellschaftsrechte im Sinne des KVG würden Genussrechte sowie Forderungen gelten, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewährten, wenn diese Rechte/Forderungen gegenüber einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 4 KVG bestehen würden…
…nachgezahlt. Eine Subsumption unter § 5 Z 3 KVG fällt unseres Erachtens mangels Gewinnbeteiligung oder Beteiligung am Liquidationserlös aus." In den abweisenden Berufungsvorentscheidungen stellte das FAG fest, dass der Parteienwille auf die Hingabe von Genussrechten und nicht auf die Gewährung eines Darlehens gerichtet gewesen sei. Dafür…
…Nachzahlungsverpflichtung. Ein solcher Dividendenvorbehalt erlaube es aber nicht, die Zinszahlungen als Gewinnbeteiligung iSd KVG zu qualifizieren. Die Genussrechtsinhaber hätten keinen Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn oder am Liquidationserlös und auch kein Stimmrecht. Da die "A " Produkte keine "Rechte, wie sie Gesellschaftern gewährt werden", einräumen…
… 5 Abs. 1 Z 2 und Z 3 KVG geforderte Gewinnbeteiligung/Liquidationserlös beim Partizipationskapital nicht gegeben sei. Beim vorliegenden Partizipationskapital sei der Faktor Gewinn nur Bedingung für die Auszahlung des von vorne herein feststehenden Zinsbetrages und nicht Berechnungsbasis eines von vorne herein nicht feststehenden Zinsbetrages…
… 5 Abs. 1 Z 2 und Z 3 KVG geforderte Gewinnbeteiligung/Liquidationserlös beim Partizipationskapital nicht gegeben sei. Beim vorliegenden Partizipationskapital sei der Faktor Gewinn nur Bedingung für die Auszahlung des von vorne herein feststehenden Zinsbetrages und nicht Berechnungsbasis eines von vorne herein nicht feststehenden Zinsbetrages…