Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn BW, Adresse, vertreten durch Mag. Martin Reihs, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Kellermanng. 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. April 2012 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr.*** entschieden: Die Berufung wird als…
…weshalb der Liegenschaftsanteil aus der Besteuerung auszunehmen sei. Dies insbesondere deshalb, da der Mutter als Erbin nach dem verstorbenen Vater die Erbschaftssteuer hinsichtlich dessen Liegenschaftshälfte vorgeschrieben worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG (idF noch vor BGBl I…
…Tatbeständen des § 3 Abs. 1 Z 1 und Z 2 des ErbStG. Eine rechtliche Verpflichtung der RW zur Rückübertragung der Liegenschaftshälfte an die Bw. hat nicht bestanden und ist eine solche auch nicht aus dem Notariatsakt vom 5.9.1997 zu entnehmen. Entgegen den Ausführungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der KL, G, vom 20. Oktober 1997 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 9. Oktober 1997 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…familienfremden Person einen Vertrag zur Entrichtung einer GesbR abgeschlossen hätte, auf Grund dessen er dieser Person in seinem Eigentum befindliche Liegenschaftshälften im Gesamteinheitswert von € 15.386,51 (in der Regel beträgt der Einheitswert einer Liegenschaft mindestens 1/10 ihres Verkehrswertes, Siehe Bruckner SWK 2000…
…der Erwerbsvorgang im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 GrEStG 1955 der Steuer. Im gegenständlichen Fall war nun die Liegenschaftshälfte des Bw. im Zuge der Scheidung - vor Ablauf der 8-Jahresfrist - an HW übertragen worden. Der Bw. war ab diesem Zeitpunkt somit weder…
…zum Tragen kommen könne. Die Gegenleistung bestehe in der Übernahme der betrieblichen Passiva in Höhe von 345.898,00 €, wobei 65,93 % oder 228.067,59 € auf die Liegenschaftshälfte entfielen. Unter Zugrundelegung dieser proportionalen Berechnung wurde mit Bescheid vom 26. Juli 2007 die…
…aus dem Bewertungsakt der vertragsggst. Liegenschaft des zuständigen Finanzamtes wurde der Gebäudewert der privat genutzten Gebäudeteile mit rund vierzig Prozent bewertet. Für den Rechtsvorgang der Übergabe der Liegenschaftshälfte und des Betriebes vom Vater setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Mai 2004 einerseits die Schenkungssteuer…
…Haus) zu treffen, weil die Schenkungssteuer auf dem Grundsatz der objektiven Bereicherung beruhe und im täglichen Leben nicht steuerrechtliche Bewertungsvorschriften die Wertvorstellung der Vertragspartner beeinflussen würden. Der Verkehrswert der Liegenschaftshälfte liege aber mit Sicherheit nicht über € 51.867, weshalb keine Schenkungssteuer festzusetzen sei. …
…€ 3.227,44 als außergewöhnliche Belastung. Als Begründung führte er an, dass durch das Erbe der Liegenschaftshälfte nach dem Tod seiner Gattin sich nur der Einheitswert für ihn erhöht habe, er aber keine flüssigen Mittel erhalten habe, aus denen er die Begräbniskosten hätte zahlen…
…entgeltliche Teil von je € 6.000 anzusetzen. Es liege auch die Identität der Personen vor, da gemäß dem Erbübereinkommen die Liegenschaftshälfte zur Gänze an die Mutter/Bw zurückfalle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegen der Erbschaftssteuer Erwerbe…
…Wohnung im Erdgeschoß und der Mutter ein Fruchtgenussrecht an der Wohnung im Obergeschoß einräumte, dann kann unter Beachtung der bestehenden objektiven Wertverhältnisse der übertragenen beiden Liegenschaftshälften und der eingeräumten Dienstbarkeiten unbedenklich davon ausgegangen werden, dass den Vertragsparteien der doppelte (entgeltlichen und unentgeltlichen) Charakter des einzelnen…
…Kredithälfte der Ehefrau mit dem Nominalwert als Passivum, die mit dem Kredit finanzierte Liegenschaftshälfte als Aktivum hingegen nicht mit dem gemeinen Wert sondern nur dem niedrigeren dreifachen steuerlichen Einheitswert angesetzt wurde) und war daher der Erbschaftsantritt nicht zwangsläufig, um sich die Wohnung und die Ordination…
…1997 hat der Bw. die Hälfte der Liegenschaft in E, EStraße 3 mit Kaufvertrag erworben. Mit Vereinbarung vom 14.9.1997 wurden ihm von der Eigentümerin der zweiten Liegenschaftshälfte Frau S. sämtliche Nutzungsrechte übertragen. Nach dem Tod von Frau S. wurde mit deren Erben mündlich…
…Punkte (auszugsweise) lauten: II. Herr EG räumt Frau BG ob der ihm gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ 1618 das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrecht ein. III. Herr EG schenkt und übergibt an seine Töchter je zur Hälfte seine Liegenschaftshälfte der EZ 1618, sodass D und S (die…
…Punkte (auszugsweise) lauten: II. Herr EG räumt Frau BG ob der ihm gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ 1618 das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrecht ein. III. Herr EG schenkt und übergibt an seine Töchter je zur Hälfte seine Liegenschaftshälfte der EZ 1618, sodass D und S (die…
…die Hälfte der Liegenschaft Z., je zur Hälfte. Der Vater der Erstgenannten ist Eigentümer der zweiten Liegenschaftshälfte. Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 150.300,00 € vereinbart, welcher von den Käufern je zur Hälfte geleistet wird und zwar durch Schuldübernahme der Kreditschuld des Veräußerers…
…Schenkungsvertrag vom 16. Oktober 2007 räumte G ihrem Ehegatten (Bw.) ob ihrer Liegenschaftshälfte das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrecht ein. Der Wert des Rechtes wurde von den Parteien mit € 100,00 bewertet. Für diesen Rechtsvorgang setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 13. Dezember 2007 Grunderwerbsteuer…
…Erstantragstellerin) einen gerichtlichen Vergleich, dessen maßgeblicher Inhalt (auszugsweise) lautet: I. Der Zweitantragsteller überträgt an die Erstantragstellerin und diese übernimmt von Ersterem die dem Zweitantragsteller gehörige Liegenschaftshälfte EZ 2106 Grundbuch F .... II. Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 915 Grundbuch G. Sie überträgt an den…
…Zweitantragsteller) einen gerichtlichen Vergleich, dessen maßgeblicher Inhalt (auszugsweise) lautet: I. Der Zweitantragsteller überträgt an die Erstantragstellerin und diese übernimmt von Ersterem die dem Zweitantragsteller gehörige Liegenschaftshälfte EZ 2106 Grundbuch A .... II. Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 915 Grundbuch B. Sie überträgt an den…