Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 16. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) war im berufungsgegenständlichen Jahr…
…gem. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 abzugsfähig. Diese Beurteilung ergebe sich aus den für die Lektorentätigkeiten übermittelten Lohnzettel gem. § 84 Abs. 1 EStG 1988. Berufung vom 5.11.2010 Gegen die Nichtanerkennung der Reisekosten als Werbungskosten wurde am 5.11.2010 Berufung erhoben…
…2009 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vom Dienstgeber A sowie Einkünfte aus einem Lehrauftrag (Lektorentätigkeit) an der Fachhochschule Wiener Neustadt. In der für 2009 eingereichten Einkommensteuererklärung wies die Berufungswerberin die Einkünfte aus der Lektorentätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 1.245,52 € …
…Surabaya. Das Büro und die Mitarbeiter des Office Surabaya seien ihm für Übersetzungen und schriftliche Ausarbeitungen jederzeit zur Verfügung gestanden. Die Lektorentätigkeit sei je nach Erfordernis entweder im Hörsaal oder in den Prüfständen ausgeübt worden. Nach Art. 14 OECD-Musterabkommen sei es nicht erforderlich, dass…
…Aufwendungen hinsichtlich Bewirtungsspesen i.H.v. S 22.233,60 und Fremdleistungen für Schreibarbeiten i.H.v. S 9.008,- im Streitjahr 1993, sowie die Beurteilung der Lektorentätigkeit als Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO. Im Zuge eines Vorhalteverfahrens des Finanzamtes führte der Bw. aus…
…Neben dem Dienstverhältnis mit der Fa. C GmbH habe die Bw. in den Jahren 2007/2008 Einkünfte aus ihrer Lektorentätigkeit an der Universität F bzw. der Fachhochschule G erzielt. In der gegebenen Situation stünden der Bw. daher als Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis bei…
…Auslegung gesetzlicher Bestimmungen. Die Tätigkeit des Bw. umfasse die Betriebsberatung sowie Lektortätigkeit und hätte sich (seit dem Tod der Gattin im Jahre 2002) zuungunsten der Beratertätigkeit entwickelt. Es sei sehr schwer abgesagte Aufträge zu ersetzen und bedürfe es großer Vorleistungen, um neue Projekte zu verkaufen…
…Auslegung gesetzlicher Bestimmungen. Die Tätigkeit des Bw. umfasse die Betriebsberatung sowie Lektortätigkeit und hätte sich (seit dem Tod der Gattin im Jahre 2002) zuungunsten der Beratertätigkeit entwickelt. Es sei sehr schwierig abgesagte Aufträge zu ersetzen und bedürfe es großer Vorleistungen, um neue Projekte zu verkaufen…
…sehr schwer zu ersetzen, und würden neue Projekte oft große Vorleistungen benötigen. Die Lektorentätigkeit ergäbe eine hohe Betreuungsintensität und dadurch die betriebliche Bedingtheit der Aufwendungen. Dazu ist festzustellen, dass die Privatanteile mangels Nachweis der vollständigen betrieblichen Verwendung im Schätzungswege zu ermitteln sind. Bei einem Richter…
…keinerlei Einnahmen. Vielmehr sind dem Bw. im Berufungszeitraum die strittigen Aufwendungen entstanden. Die in den Jahren 1996 bis 1999 erklärten Einnahmen aus selbständiger Arbeit stammten - wie der Bw. selbst ausführt - "lediglich" aus einer Vortrags- und Lektorentätigkeit. Der Bw. irrt, wenn er davon ausgeht, im vorliegenden…
…ff sind nachfolgende Verträge und Vereinbarungen zu entnehmen: Personengesellschaftsvertrag | Vertragspartner | | Auftraggeber: | FHW GmbH | Auftragnehmer: | Bw - im folgenden kurz "Auftragnehmer" genannt Vertragsinhalt: Planung und Durchführung von Lektorentätigkeiten für das Sommersemester 2002 Zeitrahmen: Vertragsdauer vom 11. Februar 2002 bis 30…
…und 5) ausgeführt: Im Jahr 2000 seien Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit lediglich von der Fachhochschule erzielt worden, wobei die Lektorentätigkeit im ersten Halbjahr als nichtselbstständige Tätigkeit gewertet worden sei. Diese Art der Wertung habe auf die Art und den Umfang der Vorbereitungsarbeiten keinen Einfluss gehabt…
…österreichische Weinkultur mit Kostproben beabsichtige der Bw. weiterhin zu betreuen. Diese erzielten Einnahmen würden dann bei der freiberuflichen Lektorentätigkeit (Lehrveranstaltung an der Universität) des Bw. mitversteuert werden; Weine sollten somit nicht mehr verkauft werden. Mit Vorhalt vom 12. August 1998 benachrichtigte das Finanzamt den Bw…
…| 3.675,00 Sie ersuche daher nochmals um eine positive Erledigung dieser Berufung, da sie dieser Art der Besteuerung ihrer Lektorentätigkeit als besonders bildungsfeindlich empfinde und sie bei einer Ablehnung gezwungen wäre, die Tätigkeit mit dieser Begründung einzustellen. Es sei für sie nicht zumutbar…