…2002, Zl. 2001/15/0077). Auch aus dem Vorbringen, dass das Leistungsverhältnis auf einem zwischen der Gesellschaft und deren Geschäftsführer abgeschlossenen Werkvertrag beruhe, kann die Bw. für ihren Standpunkt nichts gewinnen, weil es auf die zivilrechtliche Einstufung dieses Verhältnisses nicht ankommt (vgl. u.a. Erkenntnis…
…Werkvertrag nicht "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" erfülle, ist zu entgegnen, dass die zivilrechtliche Einstufung des Leistungsverhältnisses eines wesentlich Beteiligten einer Kapitalgesellschaft zur dieser für die Beurteilung des Vorliegens von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 irrelevant ist (vgl. VwGH 19.12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Ingrid Mainhart, Dr. Wilhelm Miklin und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der G&SGmbH, SVG,Ox, vertreten durch Hopmeier & Wagner, Rechtsanwälte…
…auf und schreibe danach die ausgearbeitete Risikoanalyse am Versicherungsmarkt aus. Beim nächsten Kundentermin schlage er den besten Vorschlag vor (bestes Preis-Leistungsverhältnis für den Kunden) und schließe dann den gewünschten Antrag selbst beim Kunden ab. Er habe die gleiche Tätigkeit wie jeder Versicherungsmakler im Außendienst…
…die im Berufungszeitraum erfolgten Anmeldungen von Webmastern, bzw. für die durch diese Anmeldungen im Berufungszeitraum begründeten Leistungsverhältnisse die Berufungsversion der AGB's maßgeblich gewesen ist. Die erstmals mit der Berufung vorgelegte Version der AGB's ist daher nicht geeignet, die vom Bw behauptete Vermittlerrolle unter…
…von Haftungen. Kommt das Leistungs/Gegenleistungsverhältnis im Bereich des abstrakten Versicherungsschutzes nicht zustande, so kann der Entfall von Folgewirkungen nicht als Argument für das Entstehen eines Leistungsverhältnisses dienen. Hinzu kommt dass der Begriff des Nettoproduktionswertes eng zu fassen ist und die von der Bw. behaupteten…
…von Haftungen. Kommt das Leistungs/Gegenleistungsverhältnis im Bereich des abstrakten Versicherungsschutzes nicht zustande, so kann der Entfall von Folgewirkungen nicht als Argument für das Entstehen eines Leistungsverhältnisses dienen. Hinzu kommt dass der Begriff des Nettoproduktionswertes eng zu fassen ist und die von der Bw. behaupteten…
…die Ehegattin erfolgte nach Ansicht des UFS im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht und nicht im Rahmen eines fremdüblichen Vertragsverhältnisses. Die Unterstützung des anderen Ehegatten bei seiner Erwerbstätigkeit im Umfang von wenigen Stunden im Jahr ist durch die aufrechte Ehe und nicht durch ein Leistungsverhältnis bedingt…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…
…die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Wert zu leisten verspricht, um das Grundstück zu erhalten. Maßgebend ist sohin ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen den Vertragsteilen. Völlig unerheblich wäre der Umstand, wenn der Käufer von sich aus ein begünstigtes Wohnbauförderungsdarlehen aufgenommen hätte, um den Kaufpreis…