…I-5577). Liegt die Leistung im Interesse des Arbeitgebers oder kommt dem Arbeitnehmer kein verbrauchsfähiger Nutzen zu, dann ist eine steuerbare Entnahme zu verneinen, dazu auch VwGH 4.6.2003, 98/13/0178 betr. Überlassung kostenloser Mahlzeiten an Arbeitnehmer , wenn die Arbeitgeberleistung vorwiegend betrieblichen Interessen…
…Konstellation eine Leistung für den privaten Bedarf eines Dienstnehmers und ohne überwiegendes Arbeitgeberinteresse vorliege, wenn der Wohnsitz des Dienstnehmers in Deutschland bloß in einer solchen Entfernung zum Ort der Hotelunterkunft in Österreich gelegen sei, dass vom Arbeitnehmer die Rückkehr an seinen Wohnsitz an arbeitsfreien Tagen…
…einen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2004 und unterzog diese vom Unternehmer an seine Dienstnehmer erbrachte Leistung der Umsatzbesteuerung. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die unentgeltliche Unterbringung der Dienstnehmer durch den Arbeitgeber die persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer befriedige und unterliege somit - anders als bei den…
…ist festzuhalten, dass unstrittig Leistungen an Arbeitnehmer vorliegen, denen kein Austauschverhältnis zugrunde liegt. Dh der Leistung des Berufungswerbers steht ein Barentgelt des Arbeitnehmers oder auch ein Teil der Arbeitsleistung (zB Verpflegung oder Unterkunft als Lohnbestandteil) nicht gegenüber. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob…
…ob sie wirtschaftlich zu Lasten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers gehen (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, Tz 145 zu § 26). Strittig ist im vorliegenden Fall somit, ob die Beiträge, die der Berufungswerber für seine Ehegattin an die Pensionskasse entrichtet hat, nicht steuerbare Leistungen am Sinne des …
…Reisebüro eines Bankunternehmens; Beförderungsleistungen durch einen Hotelbetrieb: EuGH 22.10.1998, Rs C-308/96 "Madgett und Baldwin", Slg. I-6229) oder Hilfsgeschäft sein (z.B. Veranstaltung eines Betriebsausfluges, Gewährung eines Incentive-Reise an einen Arbeitnehmer) (vgl Ruppe, UStG 1994³, § 23, Tz. 5). Der Begriff…
…Form von Gutscheinen ausgezahlt worden. Der Betriebsrat bestimme unabhängig vom Willen des Arbeitgebers die Personen und die Leistungen, die an die einzelnen Arbeitnehmer erbracht werden. Da laut Aktenvermerk des Betriebsrates kein Arbeitnehmer mehr als S 2.500,00 erhalten habe, komme ferner auch die Steuerbefreiung…
…Anschaffungskosten seien im Regelfall nicht abzugsfähig. Dem entspreche, dass bei Überlassung des Fahrzeuges an den Arbeitnehmer kein höherer Sachbezugswert als 1,5 % der Anschaffungskosten von S 467.000,00 pro Monat, also maximal S 7.000,00 zugerechnet werde. Für die angemieteten PKW habe die…
…mündlich erhaltenen Aufträge aber exakt an seine Arbeitnehmer oder die jeweiligen Subfirmen weitergeben. Es ist völlig unglaubwürdig, dass nicht näher unterwiesene, mehrfach wechselnde Bauarbeiter und andere Hilfskräfte nach mündlichen Anweisungen über eine diese Arbeit vermittelnde Person (C) über Jahre hinweg Leistungen erbracht haben sollen deren…
…Prioritätsregeln der VO heranzuziehen. Nach Art 68 Abs 1 lit b sublit i der VO gilt dann, wenn Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus denselben Gründen zu gewähren sind, folgende subsidiäre Reihenfolge: an erster Stelle steht der Wohnort der Kinder, unter der Voraussetzung, dass dort eine…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…zu gestalten - lässt keinen Grund erkennen, der eine (Überstunden)Tätigkeit an Samstagen (zur Gänze) ausschließt bzw. darauf schließen lässt, der Arbeitnehmer wäre aus betrieblichen Gründen gezwungen gewesen, seine (Überstunden)Leistungen an Sonntagen und in der Nacht zu erbringen. Die Berufungsbehörde erachtet es daher als nicht…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…vor: Sowohl die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Unfallversicherung (zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Arbeitnehmer) als auch die Dienstgeberhaftpflichtbegünstigung bestehen ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Haftpflichtbegünstigung besteht auch bei Nichtentrichtung des Dienstgeberbeitrages. Im Falle einer nachträglichen Aufdeckung der Schwarzbeschäftigung von Arbeitnehmern durch eine Prüfung der Gebietskrankenkasse…
…S.: Beantragt wird die Stattgabe der Berufung. Mag. P.: Die Leistung wurde an den Arbeitnehmer erbracht. Der Vergleich mit einer privaten Versicherung ist nicht möglich, Versicherungsnehmer ist nicht der Arbeitgeber sondern der Dienstnehmer. Wir stellen daher einen Antrag auf Abweisung der Berufung. Der Senat hat…