…Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragstaaten oder in keinem der Vertragstaaten, so gilt sie als nur in dem Vertragstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.1991, Zi. 90/13/0073…
…in M aufhält, lässt nicht den Schluss zu, dass sich an diesem Ort (M) auch der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet." d) Aufgrund der Flüge für die Gattin für die Jahre 2001 bis 2006 und der gemeinsamen Autofahrten bestehe kein Zweifel, dass sich Hr. D gemeinsam…
…kommt dabei auch dem Umstand zu, ob eine Telefonabmeldung erfolgt ist und die Möbel entfernt wurden (VwGH 21. 1. 1987, 85/13/0097). Die Wohnung muss nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden, man kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben (VwGH 3. 7. 2003, 99/15/0104).…
…2005/15/0135) bei der nachfolgend angeführten Sachverhaltskonstellation die Entscheidung des UFS bestätigt, dass nach Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in die Schweiz verlegt worden sei, sondern Österreich weiterhin Ansässigkeitsstaat im Sinne des DBA bleibt: Die Abgabepflichtige verfügte in den…
…Einkünfte von der österreichischen Besteuerung. Lt. Bw. sei der gewöhnliche Aufenthaltsort und der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen im gesamten Veranlagungszeitraum in Sofia (Bulgarien) gelegen gewesen. Die tatsächliche Wohnadresse habe seit Jänner 2009 gelautet: A. Der Bw. sei in der Zeit von 1. Jänner 2007 bis 31…
…Baujahr 1995) würde sich auf ca. € 500,00 belaufen. Bis nach einer Operation am 6. August 2012 (Krankenhausaufenthalt voraussichtlich 2 bis 3 Wochen) würde sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen noch in Deutschland befinden, danach aber sicher in Österreich. Das Haus in Deutschland werde derzeit…
…sind. Bei Vorliegen von Wohnsitzen in Österreich und der Schweiz ist für die Beurteilung der Steuerpflicht in Österreich der Mittelpunkt der Lebensinteressen entscheidend. Sie werden daher ersucht zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen. - Wo war in dieser Zeit (ab 1.10.2008) der Familienwohnsitz…
…wurde dies auch nicht eingewendet. Das bloße Vorbringen hinsichtlich eines im Berufungszeitraum bestehenden Mittelpunktes der Lebensinteressen im Inland bzw des behaupteten Dauerauslandsaufenthaltes der Familie ab Herbst 2010 konnte im Zusammenhalt mit den oben beschriebenen Unterlagen den Standpunkt der Bw nicht stützen. Im vorliegenden Zusammenhang fällt…
…aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Allrat Wirtschaftstreuhand GmbH, 2170 Poysdorf, Liechtensteinstrasse 23, vom 9. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, vertreten durch Hofrätin Mag. Susanne Brandstätter, vom 13. September 2012 betreffend Umsatzsteuer 2007 entschieden: Der…
…C-84/09, X). Zu diesen objektiven Umständen gehören neben den Wohnsitzen des Bw im Zeitpunkt des Erwerbes des Fahrzeugs vor allem die (persönlichen) Verbindungen des Bw in den Mitgliedstaaten (Mittelpunkt der Lebensinteressen) sowie die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs in den Folgejahren, also über den…
…Dienstverhältnis in Österreich mit 30.9.2010 beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sei davon auszugehen, dass er und seine Gattin den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach XY verlegt hätten. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ende daher mit Ende September 2010. Hinsichtlich seines Sohnes S wies das Finanzamt…
…Betriebskosten. Diese Kosten gingen sicher über "das Weniger an Steuer hinaus". Aus rein steuerlichen Gründen bringe daher die Wohnsitznahme in Liechtenstein keinen Vorteil. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befinde sich aufgrund der stärkeren wirtschaftlichen Beziehungen in Liechtenstein. Er habe in Österreich überhaupt keine persönlichen Beziehungen, außer…
…zu Österreich, sind auch hier wirtschaftliche Beziehungen vorhanden. Gesamthaft betrachtet liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers durch die schwerer wiegenden persönlichen Beziehungen zu nahestehenden Menschen im Verein mit nicht gänzlich zu vernachlässigenden wirtschaftlichen Beziehungen in Österreich. Er war und ist daher gemäß Art. 4…
…lit. c Einkommensteuergesetz 1988 zurückgefordert, da die Berufungswerberin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Schweiz habe und daher in Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Mit Eingabe vom 30. März 2011 wurde gegen obgenannten Bescheid rechtzeitig berufen und zusammenfassend ausgeführt, dass sie bis 2008 nicht…
…die Sl.. Ab diesem Zeitpunkt hat die Familie in Österreich keinen Hauptwohnsitz mehr und gehen die Eltern keiner Beschäftigung in Österreich nach. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt nunmehr in der Sl., weil die Familie dort wohnt und der Sohn die Grundschule besucht. Der Berufungswerber bezieht…
…Hierbei berufe ich gegen den von Ihnen heute erhaltenen Abweisungsbescheid binnen des dafür vorgeschriebenen Zeitraumes von einem Monat. Sie begründen die Abweisung damit, dass der Mittelpunkt meines Lebensinteresses nicht in Österreich sein solle. Nach telefonischer Nachfrage wurde dies weiters ausgeführt, dass dies sich darin begründe…
…Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Bw (in der Folge: Bw) ab Juli 2009 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich hat und sich in weiterer Folge aufgrund des sich daraus ergebenden Standortes seines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges, eines PKW (dt. Kennzeichen…
…Dem Unabhängigen Finanzsenat erscheint es durchaus wahrscheinlich, dass sich die Berufungswerberin jedenfalls im Berufungszeitraum - eventuell bereits zur Betreuung der Mutter - in der Türkei aufgehalten hat und in dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen in die Türkei verlagerte. Schon aus diesem Grund hatte die Berufungswerberin keinen…
…gemeinsamen Haushalt führen, besteht die stärkste persönliche Beziehung in der Regel zu dem Ort, an dem sie mit ihrer Familie leben. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen könnte auch dann in Österreich liegen, wenn die Absicht bestünde, Österreich nach einer gewissen Zeit wieder zu verlassen. Ein Zuzug…