…Lebens- und Sozialberaterin als Fortbildungskosten. In der fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass lt. Fachliteratur "die Fortbildung im Unterschied zu einer Umschulung nicht umfassend sein kann, auch einzelne berufsspezifische Bildungselemente führen zu abzugsfähigen Aufwendungen. Ein weiteres Merkmal, dass gegeben ist, ist die Verbesserung der Kenntnisse und…
…Singleberatung, Partnerschafts- und Eheberatung, Berufsfindung, Berufswechsel, Karriere Planung, Arbeitswelt, Burnout, Mobbingberatung usw." Die fristgerechte Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Ausbildungskosten zur Ausbildung für Lebens- und Sozialberater als abzugsfähige Werbungskosten: "Nach RZ 358a LStRL sind Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen dann abzugsfähig, wenn sie "derart umfassend…
…absolvierten ersten zwei Module (1. Modul: Practitioner Ausbildung; 2. Modul: Master Ausbildung) Voraussetzung für die Erlangung der Befähigung zur Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater sind. In diesem Zusammenhang verwies die Bw. auf den § 10 Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Die zuvor im Rahmen der Ausbildung bei Team…
…noch die Bw. auf die tatsächliche Ausübung des Berufes Lebens- und Sozialberater abzielt. Die diesbezüglichen Aufwendungen sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Ermittlung der Werbungskosten | Betriebsratsumlage | € | 36,00 | Ecolex Abo | € | 218,00 | FachWB Handels/Gesellschaftsrecht | €…
…Zusammenhang möchte das Finanzamt an dieser Stelle vorweg festhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat bereits wiederholt festgestellt hat, dass Aufwendungen für eine Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater eines/einer Bankangestellten keine Aus- oder Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG darstellen. Ob diese…
…Es kann zwar die Frage, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit der Bw. als Lebens- und Sozialberaterin ertragbringend sein kann, zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend beurteilt werden. Dessen ungeachtet kann und muss eine Entscheidung getroffen werden, ob die geltend gemachten Ausbildungskosten als Werbungskosten…
…der Bw. ausgeübten Tätigkeit mit der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater sei tatsächlich nicht gegeben, sodass die beantragten Kosten als Ausbildungskosten für einen neuen Beruf den Kosten der Lebensführung gem. § 20 EStG 1988 zuzuordnen und nicht abzugsfähig seien. Dagegen richtete sich die Bw. mit ihrem…
…eine mögliche Integration am 1. Arbeitsmarkt - Begleitung von Personen in Firmen (Personalleasing) Damit sie diese Aufgabe bewerkstelligen könne, wäre ihr die Ausbildung zum systemischen Lebens- und Sozialberater sehr hilfreich, da ihr diese schwierige Aufgabenstellungen in einzelnen Modulen näher gebracht hätte. Volkswirtschaftlich gesehen würden die von…
…3.465,00 € | Verpflegung | 179,00 € Abgesehen von der Fachliteratur beziehen sich sämtliche angeführten Aufwendungen auf die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin. Fachliteratur Im Hinblick auf die unter dem Titel Fachliteratur geltend gemachten Werke konnte weder Titel noch Autor angegeben werden…
…zur Entscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat eingebracht und wie folgt begründet: Der UFS hätte am 29.4.2009, RV/0364-W/08, in einem sehr ähnlich gelagerten Fall wie dem der Berufungswerberin entschieden, dass die Umschulungsmaßnahmen zur Lebens- und Sozialberaterin (im entschiedenen Fall vorläufig) als…
…Die gegenständliche Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin ermöglicht eine Berufsausübung. Dies wird schon dadurch unterstrichen, als es sich um ein eigenes Gewerbe handelt. Wie oben bereits dargelegt steht die Lebens- und Sozialberaterausbildung im engen Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit der Berufungswerberin als Sozialpädagogin im Jahr…
…Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 könnten die geltend gemachten Aufwendungen für NLP-Seminare nicht anerkannt werden. Da auch ohne Ausbildung in NLP der Beruf eines Lebens- und Sozialberaters (über einen anderen Ausbildungsweg) offen stünde, fehle es, laut VwGH, an der für…
…mit, dass im Steuerrecht zwischen Fort- und Ausbildung sowie Umschulung unterschieden werde. Die Anerkennung der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater (in weiterer Folge LSB) als "Fortbildung" oder "beruflich bedingte Ausbildung" werde in der Literatur und bisherigen Rechtsprechung stets verneint. Die verbleibende Möglichkeit der Absetzbarkeit als…
…gleich hohe Erlöse bewirkende Koordinationstätigkeit bestanden hat. Zu den Beratungsgesprächen: Aus den Rechnungen ist die Art des Beratungsgespräches nicht erkennbar. Gemäß den auf den Rechnungen angebrachten Stampiglien wurden die Beratungsgespräche als Lebens- und Sozialberaterin geführt. Die Bw. wurde im Lichte dieser Umstände ersucht Ihr Berufungsvorbringen…
…vom 16. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist selbständig als Lebens- und Sozialberaterin tätig sowie beim Arbeitgeber nichtselbständig beschäftigt. Anlässlich Ihrer am 27. Dezember 2006 elektronisch eingelangten…
…Einnahmen über die Werbungskosten im Ausmaß von 284.859,64 ATS. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2001 wurden unter dem Titel Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Folgendes bekannt gegeben: Die Abgabepflichtige absolviere die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin im Zeitraum September 2001 bis 2003…
…folgt beschrieben ist: "Frau ... ist derzeit als Sekretärin ... beschäftigt, wird aber im Zuge ihrer Weiterentwicklung durch die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin in Zukunft ihr Tätigkeitsfeld beim Jugendrotkreuz erweitern. Da es in unserer Institution hauptsächlich um Jugendarbeit geht, ist es Frau ... durch ihre Ausbildung möglich…
…bis heute nicht. Auch scheint sie weder in der Datenbank der gewerblich befugten, steirischen Lebens- und Sozialberater der Wirtschaftskammer Steiermark (www.wko.at) auf, noch wird sie auf einschlägigen Internetseiten als LSB geführt (z.B. www.lebensberatung.at). Da die Bw nach den Angaben in…
…Bw kommt die Beweiskraft eines ärztlichen Befundes nicht zu. Ihre X-Psychotherapie -Betreuerin bezieht sich in der Bestätigung vom Oktober 2009 nicht auf eine Erkrankung sondern spricht ausdrücklich von der Bearbeitung körperlicher und psychischer Belastungen der Bw. Darüber hinausgehende Nachweise für das Vorliegen einer Erkrankung…
…lit. a EStG 1988. Im Vorlageantrag wurde eingewendet, die Bw. absolviere gerade den zweiten Abschnitt der Ausbildung zur diplomierten Lebens- und Sozialberaterin, den sie nun beinahe abgeschlossen habe. Die Absolvierung des NLP-Master-Practitioner Kurses sei eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss dieser Ausbildung. Es…