…Aufwendungen für einen Kurs für Kunst- und Gestaltungstherapie bei einer Volksschullehrerin sind keine Werbungskosten, weil es sich bei dieser Bildungsmaßnahme um ein Konzept handelt, das sich stark auf die Persönlichkeitsentwicklung des Pädagogen selbst konzentriert und keine spezifisch auf die Bedürfnisse eines Lehrers abstellende Fortbildung darstellt…
…Jänner 2004 den Einkommensteuerbescheid 2002 und berücksichtigte Werbungskosten in Höhe von 1.006,55 €. In der Begründung dieses Bescheides verwies das Finanzamt bezüglich der gänzlichen Nichtanerkennung von Aufwendungen, welche der Bw. im Zusammenhang mit dem Besuch von Seminaren für "Mal- und Gestaltungstherapie" erwachsen waren…
…5 Jahren, wobei es aber einem selbst überlassen bleibt, wann man mit den Aufbaustufen und dem Praktikum beginnt. Auch ist die Zeitdauer davon abhängig, ob man noch das Upgradeprogramm "Klinische Kunst- und Gestaltungstherapie" dazu macht. Für mich als Berufstätige hat dies den Vorteil, dass ich…
…die Teilnehmer aus verschiedenen Berufsgruppen kamen und die vermittelten Fähigkeiten etwa auf dem Gebiet der Kommunikation in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind. Auch hinsichtlich der Aufwendungen einer Volkschullehrerin für den Kurs "Kunst- und Gestaltungstherapie" bestätigte der VwGH…
…Kunst- und Gestaltungstherapie und dergl. jedoch den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen. Die Bw. machte weiters im Zusammenhang mit den Seminarkosten Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur und Nächtigung geltend. Lt. vorgelegten Unterlagen sind Aufwendungen für Fachliteratur iHv. € 181,- und € 163,14 als nicht…
…2013, §16 Rz 52). IdR sind Aufwendungen für den Besuch eines Kurses unter dem Titel "Kunst- und Gestaltungstherapie" nicht abzugsfähig (VwGH 14.12.06, 2002/14/0012). Auch ein Lehrgang Kreativtraining wurde nicht als Aus-/Fortbildung einer Krankenschwester anerkannt (UFS 16.2.11, RV/0015…
…die Teilnehmer aus verschiedenen Berufsgruppen kamen und die vermittelten Fähigkeiten etwa auf dem Gebiet der Kommunikation in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind. Auch hinsichtlich der Aufwendungen einer Volkschullehrerin für den Kurs "Kunst- und Gestaltungstherapie" bestätigte der VwGH…
…Lochau - Malseminar | 7.174,00 | | | | 1997 | | | 17.1.-19.1.1997 | München - Kunst- und Gestaltungstherapie | 2.830,00 | 22.1.-26.1.1997 | Salzburg - Kontexterweiterung in der Mediation | 9.918,50 |…
…Lebens- und Sozialberater(in) erteilt. Ad d): Die Aufbaustufe Klinische Kunsttherapie ist speziell für SeminaristInnen gedacht, welche mit kunsttherapeutischen Methoden im klinischen Bereich arbeiten. Teilnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Aufbaustufe MGT. In der klinischen Kunst- und Gestaltungstherapie werden die mal- und gestaltungstherapeutischen Methoden in…
…die Teilnehmer aus verschiedenen Berufsgruppen kamen und die vermittelten Fähigkeiten etwa auf dem Gebiet der Kommunikation in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind. Auch hinsichtlich der Aufwendungen einer Volkschullehrerin für den Kurs "Kunst- und Gestaltungstherapie" bestätigte der VwGH…
…einsetzen zu können. In der klinischen Kunst- und Gestaltungstherapie würden die ausdrucksorientierten Methoden in einem ärztlich klinischen Kontext eingesetzt. Da es nicht allen Patienten möglich sei, in einen verbalen Dialog zu treten, könnten die kreativen Medien und Methoden auch so eingesetzt werden, dass sie den…
…entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Berufungswerberin (Bw.) ist Kindergartenpädagogin und besuchte im Jahr 2007 auf eigene Kosten das Seminar "Grundstufe Kreativtraining zur Mal- und Gestaltungstherapie" beim MGT-Seminarinstitut. Das MGT-Seminarinstitut ist eine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur…
…die Teilnehmer aus verschiedenen Berufsgruppen kamen und die vermittelten Fähigkeiten etwa auf dem Gebiet der Kommunikation in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind. Auch hinsichtlich der Aufwendungen einer Volkschullehrerin für den Kurs "Kunst- und Gestaltungstherapie" bestätigte der VwGH,…
…2002/14/0012, im Zusammenhang mit der Ausbildung einer Volksschullehrerin auf dem Gebiete der Kunst- und Gestaltungstherapie trotz Betonung des Nutzens für ihre schulische und pädagogische Tätigkeit im Rahmen der schulischen Erziehung und Betreuung nicht von einer Notwendigkeit ausgegangen, und hat festgestellt, dass es sich…
…Aufwendungen für einen Kurs für Kunst- und Gestaltungstherapie bei einer Volksschullehrerin sind keine Werbungskosten, weil es sich bei dieser Bildungsmaßnahme um ein pädagogisches Konzept handelt, das sich stark auf die Persönlichkeitsentwicklung des Pädagogen selbst konzentriert und keine spezifisch auf die Bedürfnisse eines Lehrers abstellende Fortbildung…
…0012 (vgl. auch Rz. 10359 LStR 2002) bei Bildungsmaßnahmen am Institut für Kunst und Therapie in München einer Volksschullehrerin betreffend "Kunst- und Gestaltungstherapie" die steuerliche Anerkennung als Aus- oder Fortbildung abgelehnt, wobei sich der dortige Sachverhalt von dem hier gegebenem schon allein deswegen unterscheidet, da…
…die Teilnehmer aus verschiedenen Berufsgruppen kamen und die vermittelten Fähigkeiten etwa auf dem Gebiet der Kommunikation in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind. Auch hinsichtlich der Aufwendungen einer Volkschullehrerin für den Kurs "Kunst- und Gestaltungstherapie" bestätigte der VwGH…
…NLP), da diese im Regelfall Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die auch für den Bereich der privaten Lebensführung von Bedeutung sind (VwGH 28.5.08, 2006/15/0237 mwN); Aufwendungen für den Besuch eines Kurses unter dem Titel "Kunst- und Gestaltungstherapie" (VwGH 14.12.06, 2002…
…Esoterik und B-Führerschein. Ferner sind zB idR nicht abzugsfähig: Aufwendungen für den Besuch von Kursen für neuro-linguistisches Programmieren (NLP) (VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096; 0097); Aufwendungen für den Besuch eines Kurses unter dem Titel "Kunst- und Gestaltungstherapie" (VwGH 14.12.2006…
…wurde vom VwGH eine Beschwerde einer Volksschullehrerin mit der Begründung abgewiesen, dass bei einem Kurs für Kunst- und Gestaltungstherapie die eigene Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund stehe und es sich um keine berufsspezifische Fortbildung handle (VwGH 14.12.2006, 2002/14/0012). Mit ähnlichen Begründungen hat auch…