…dass von der Normverbrauchsabgabe befreit Kraftfahrzeuge sind, die für Zwecke der Krankenbeförderungen und des Rettungsdienstes verwendet werden. Das Gesetz normiere aber nicht, dass dahingehend nur eine ausschließliche Verwendung für diese Zwecke zu erfolgen habe. Festgestellt werde, dass die Fahrzeuge sehr wohl für den Rettungseinsatz Verwendung…
…Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi-und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte von der Normverbrauchsabgabe befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung…
…in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs.1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte…
…der Nova nur jene Kraftfahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 NOVAG befreit seien, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet würden. Laut Rz 199 der NOVA-Richtlinien seien darunter Fahrzeuge zu verstehen, welche für diese Belange entsprechend ausgerüstet seien; das Mindesterfordernis seien eine Nottrage…
…der Berufungswerber die Befreiungsbestimmung des § 3 Z 3 NoVAG ("Vorgänge in Bezug auf ....Kraftfahrzeuge.....für Zwecke der Krankenbeförderung) als erfüllt und den Vergütungsanspruch für die geltend gemachte NoVA als gegeben an. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 28. September 2007 mit der Begründung…
…Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 NoVAG zustehe. Strittig sei lediglich, ob der Verkauf von Kraftfahrzeugen, die dem Zweck der Krankenbeförderung und des Rettungswesen dienten, beim Verkauf an den gewerbsmäßigen Händler, welcher die Kraftfahrzeuge im Anschluss an den Erwerb ins Ausland verkauft habe, zwischenzeitlich der Normverbrauchsabgabe…
…Fahrtkosten, ferner die laufenden Kosten für die Sozialtherapeutische Gemeinschaft, Sozialhilfekosten, Behandlungskosten für ärztliche Behandlungen, Rettungs- und Krankenbeförderungskosten, Therapeutische Sitzungen etc. Außerdem muss die Einschreiterin auch noch die Kosten der Sachwalterin aus eigenen Einkünften bezahlen. Wie aus der beiliegenden Pflegschaftsabrechnung über das Sachwalterschaftskonto hervorgeht, hatte die…
…Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist…
…3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung…
…waren von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, befreit. Die Befreiung erfolgte im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3)…
…NoVAG befreit Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3)…
…Gesundheitspass und bevorzugte Krankenbeförderung umfasst. c) Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2006 enthält unter Position 1) Einnahmen aus Mitglieds- und Aufnahmebeiträgen sowie Fördermitteln und unter Position 4) einen Personalaufwand in Höhe von insgesamt mehr als 815.000 Euro. d) In der Berufung wird…
…Taxi und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zu einer kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 1994)…
…Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3)…
…Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist…
…Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist…
…Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z. 3). Voraussetzung…
…NoVAG befreit Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3)…
…3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung…
…3. Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung…