…dass eine Aufteilung je zur Hälfte in Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und Kosten des Strafverfahrens gerechtfertigt sein würde. Die Teilung würde sich sowohl auf die Rechtsanwaltskosten, als auch auf die Steuerberatungskosten beziehen. Vom Parteienvertreter wurde ausgeführt, dass das Einkommen des Gatten sehr wohl höher gewesen sein…
…2. Bei der Verpflichtung, dass die Berufungswerberin die gesamten Kosten der Haushaltsführung (somit auch die des Ehegatten) aus ihrem eigenen Einkommen alleine trage, hätte es sich um eine mündliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten gehandelt. Insofern könne daher kein entsprechender schriftlicher Nachweis vorgelegt werden. Tatsächlich wäre…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…39.025,31 betragen hatte. Infolge eines schon Jahre zuvor abgegebenen Erbverzichtes durch den Vater war die Bw. alleinige Erbin nach dem gemeinsamen Sohn. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens gab die Bw. am 29. Dezember 2004 durch ihren bevollmächtigten Vertreter eine unbedingte Erbserklärung ab. Schon zuvor…
…den Gesetzeserben zu risikoreich gewesen. Von den Gesetzeserben sei daher das Angebot gekommen, die Erbschaft unabhängig vom Ausgang des Verlassenschaftsverfahrens um einen Betrag von 1,000.000 S je Gesetzeserben abzutreten. In diesem Sinn sei dann der notarielle Erbschaftskaufvertrag abgeschlossen worden. Durch die Veräußerung der…
…der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das Verfahren wieder auf zu nehmen und die vom Berufungswerber befriedigte Pflichtteilsforderung des A.G. von 116.806,78 € zuzüglich anteilige Kosten des Verfahrens zur Feststellung des Anspruches von 33.498,84 €, somit insgesamt 150…
…der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das Verfahren wieder auf zu nehmen und die von der Berufungswerberin befriedigte Pflichtteilsforderung des A.G. von 116.806,78 € zuzüglich anteilige Kosten des Verfahrens zur Feststellung des Anspruches von 33.498,84 €, somit insgesamt…
…2001 zu Grunde gelegten verwiesen. In der am 3. November 2005 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend durch den Vertreter des Berufungswerbers ausgeführt, dass unter Außerachtlassung der Pflichtteilsabgeltung der reine Nachlass im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens verhandelt bzw. verteilt worden sei und die Pflichtteile überhaupt nicht berücksichtigt worden…
…In der am 3. November 2005 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend durch den Vertreter der Berufungswerberin ausgeführt, dass unter Außerachtlassung der Pflichtteilsabgeltung der reine Nachlass im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens verhandelt bzw. verteilt worden sei und die Pflichtteile überhaupt nicht berücksichtigt worden seien. Man müsse nun eigentlich…
…dass eine Aufteilung je zur Hälfte in Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und Kosten des Strafverfahrens gerechtfertigt sein würde. Die Teilung würde sich sowohl auf die Rechtsanwaltskosten, als auch auf die Steuerberatungskosten beziehen. Vom Parteienvertreter wurde ausgeführt, dass das Einkommen des Gatten sehr wohl höher gewesen sein…
…ausbezahlt worden. Die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung im Verlassenschaftsverfahren seien der Bw. mit € 3.600,00 (inklusive 20 % USt) pauschaliert worden. Beweis wurde vom unabhängigen Finanzsenat noch erhoben durch Einsicht in den Akt xxCxx/03 des Bezirksgerichtes D. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…Berufungsfall, von Angehörigen, konkret ihrem Sohn, gezahlt wird. Mit 5.7.2011 wurde ein Antrag auf Übernahme der Kosten des Pflegeheimes durch den Sozialhilfeverband gestellt, der sodann auch bewilligt wurde. Ab 5.7.2011 waren daher durch den Bw. keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Die…
…sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Kosten für die Pflege und Unterbringung im Pflegeheim wurden von Ihrer Mutter auf eigene Rechnung über einen Bankkredit bezahlt. Die entsprechende Bankschuld wurde im Verlassenschaftsverfahren daher als Nachlassverbindlichkeit gewertet. Der Nachlassschuld stehen keine…
…nicht nachlasszugehörig sei. Eine Verlassenschaftsabhandlung fand mangels vermögenswerten Nachlasses nicht statt. Die Forderungen der Nachlassgläubiger in Höhe von rund € 12.000,00 fanden keine Deckung. In der Folge setzte das FAG auf Grund des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens und der oa. Versicherungsmitteilung gegenüber der Bw…
…eine Ergänzung des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses ein. Schließlich langte am 13. Juni 1990 eine Mitteilung des Notars über die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens ein. Herr Mag. Heinrich F. ist am 21. Oktober 1993 in Wien verstorben. Der Frau Mag. Karin P. wurde der gesamte Nachlass des Mag…