…dass eine Aufteilung je zur Hälfte in Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und Kosten des Strafverfahrens gerechtfertigt sein würde. Die Teilung würde sich sowohl auf die Rechtsanwaltskosten, als auch auf die Steuerberatungskosten beziehen. Vom Parteienvertreter wurde ausgeführt, dass das Einkommen des Gatten sehr wohl höher gewesen sein…
…2. Bei der Verpflichtung, dass die Berufungswerberin die gesamten Kosten der Haushaltsführung (somit auch die des Ehegatten) aus ihrem eigenen Einkommen alleine trage, hätte es sich um eine mündliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten gehandelt. Insofern könne daher kein entsprechender schriftlicher Nachweis vorgelegt werden. Tatsächlich wäre…
…dass die Kosten für den Rechtsanwalt ***7***, der den Kommanditisten ***2*** in Streitigkeiten mit den übrigen Miteigentümern vertreten hat, grundsätzlich als Sonderbetriebsausgaben in Anzug gebracht werden können, sofern sie nicht privat veranlasst sind. Aus der vorliegenden Rechnung des RA ***7*** "für rechtsfreundliche Beratung und Vertretung…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…Gemäß § 20 ErbStG sind vom Erwerb bestimmte Kosten abzuziehen. § 20 Abs 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter Kosten der Bestattung, Kosten des Verlassenschaftsverfahrens und dergleichen zu verstehen sind. Weiters ist im § 20…
…des Nachlasshauptinventars vom 24.11.2014 ersichtlich ist - bereits bei der Erstellung des Nachlassinventars im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens vom Gerichtskommissär auf der Passivseite des Inventars berücksichtigt. Dass die Kosten für den Verlassenschaftskurator die Verlassenschaft belastet haben, zeigt im Beschwerdefall auch die Bewilligung der Forderungsexekution des…
…39.025,31 betragen hatte. Infolge eines schon Jahre zuvor abgegebenen Erbverzichtes durch den Vater war die Bw. alleinige Erbin nach dem gemeinsamen Sohn. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens gab die Bw. am 29. Dezember 2004 durch ihren bevollmächtigten Vertreter eine unbedingte Erbserklärung ab. Schon zuvor…
…sowie vom 14. März 2022 forderte das Bundesfinanzgericht die belangte Behörde daher auf, Unterlagen über den Stand des Verlassenschaftsverfahrens an das Bundesfinanzgericht zu übermitteln, aus denen sich der Adressat und die Adressierung im Beschwerdefall ergeben sowie allenfalls bestehende Bedenken gegen eine Vorgehensweise nach § 206 BAO…
…den Gesetzeserben zu risikoreich gewesen. Von den Gesetzeserben sei daher das Angebot gekommen, die Erbschaft unabhängig vom Ausgang des Verlassenschaftsverfahrens um einen Betrag von 1,000.000 S je Gesetzeserben abzutreten. In diesem Sinn sei dann der notarielle Erbschaftskaufvertrag abgeschlossen worden. Durch die Veräußerung der…
…auf Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§ 109 Jurisdiktionsnorm) beantragen." Dies gilt nach § 82 Abs 2 BAO sinngemäß, wenn zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist. Zu den Verfahrensbestimmungen für das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren gehört ua…
…und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten, ist der ruhende Nachlass beispielsweise auch Adressat von Bescheiden (VwGH 25. Februar 2010, 2010/16/0029; VwGH 24. Juni 2010, 2010/15/0096; VwGH 9. September 2015, Ro 2014/16/0031). Als Verlassenschaftsverfahren bezeichnet das Gesetz alle…
…entbehrt, [...] eine Amtshandlung vorgenommen werden, so kann die Abgabenbehörde, wenn die Wichtigkeit der Sache es erfordert, auf Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§ 109 Jurisdiktionsnorm) beantragen. (2) Ist zweifelhaft, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist, oder…
…jeweils 12 Stunden herabzusetzen. Eine weitere Strafherabsetzung kommt aus general- und spezialpräventiven Gründen nicht in Betracht. Kostenentscheidung Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens der beschwerdeführenden Partei nicht aufzuerlegen, wenn der Beschwerde auch nur teilweise Folge gegeben worden ist. Gemäß § 25 Abs…
…der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das Verfahren wieder auf zu nehmen und die vom Berufungswerber befriedigte Pflichtteilsforderung des A.G. von 116.806,78 € zuzüglich anteilige Kosten des Verfahrens zur Feststellung des Anspruches von 33.498,84 €, somit insgesamt 150…
…der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das Verfahren wieder auf zu nehmen und die von der Berufungswerberin befriedigte Pflichtteilsforderung des A.G. von 116.806,78 € zuzüglich anteilige Kosten des Verfahrens zur Feststellung des Anspruches von 33.498,84 €, somit insgesamt…
…2001 zu Grunde gelegten verwiesen. In der am 3. November 2005 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend durch den Vertreter des Berufungswerbers ausgeführt, dass unter Außerachtlassung der Pflichtteilsabgeltung der reine Nachlass im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens verhandelt bzw. verteilt worden sei und die Pflichtteile überhaupt nicht berücksichtigt worden…