…sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen wie die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 120 Abs.2 BAO, welche für sich - siehe oben - allenfalls als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wäre. Unter den gleichen Voraussetzungen wird die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Verkürzung an…
…dabei auch Getränke zu konsumieren. Dies habe zu den niedrigen Rohaufschlägen bei den Speisen geführt. Dass dieses Bemühen nicht erfolgreich gewesen sei, habe dazu geführt, dass die Bf. das Lokal geschlossen habe, obwohl sie mit 53 Jahren noch weit von einer Pensionsberechtigung entfernt gewesen sei…
…1 begeht derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStr konsumieren würde. Ein allfälliger Schuldspruch wegen derartiger Abgabenhinterziehungen…
…hat) eine Verkürzung von Kraftfahrzeugsteuer bewirkt (weil er entgegen § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG die Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe unterlassen hat), hat er Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu verantworten, welche gegebenenfalls die Strafbarkeit der geschilderten…
…FinStrG vor, der die Strafbarkeit ausschließe. Zudem sei die Norm des § 5 TabMG 1996 in sich widersprüchlich und unbestimmt, weshalb dem Bw. auch nicht zum Vorwurf gemacht werden könne, diese Bestimmung nicht richtig gedeutet zu haben. Insofern stelle § 5 TabMG 1996 einen Grenzfall dar. Unterstelle…
…1 begeht derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG konsumieren würde. Bedingt vorsätzlich zur Erfüllung des Tatbestandes…
…1 FinStrG begeht derjenige eine Abgabenhinterziehung, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Jahresumsatzsteuer bewirkt, wobei eine derartige, allenfalls lediglich versuchte Verfehlung die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG konsumieren würde. Ein allfälliger Schuldspruch wegen derartiger…
…die Strafbarkeit ausschließen oder aufheben (lit.c)), wenn Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern (lit.d)) oder wenn die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe…
…2 lit.a FinStrG wiederum konsumiert die Strafbarkeit einer diesbezüglich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung als Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a und b FinStrG. Gemäß § 49 Abs.1 FinStrG macht sich einer derartigen Finanzordnungswidrigkeit unter anderem schuldig…
…gemäß § 33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 15. Juni 2001 gegen das Erkenntnis eines Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. Februar 2001, StrLNr…
…die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem er unrichtige Jahressteuererklärungen einreicht, in welchen diverse Spirituosenumsätze nicht enthalten waren, und das Finanzamt eine erklärungsgemäße Veranlagung durchführt). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen…
…auch unter bestimmten Umständen bereits eine Strafbarkeit einer vorsätzlichen Verkürzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer denkbar ist. Verletzt jemand vorsätzlich diese seine abgabenrechtliche Pflicht zur zeitgerechten Anzeige der beschriebenen abgabenrechtlichen Sachverhalte bzw. zur rechtzeitigen Einreichung ordnungsgemäßer Jahressteuererklärungen, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen…
…Hinterziehung von Einkommensteuer, bei welcher auch unter bestimmten Umständen bereits eine Strafbarkeit einer vorsätzlichen Verkürzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer denkbar ist. Verletzt jemand vorsätzlich diese seine abgabenrechtliche Pflicht zur rechtzeitigen Einreichung ordnungsgemäßer Jahressteuererklärungen, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, hat er Finanzordnungswidrigkeiten…
…Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Der Erstsenat qualifizierte die Verfehlungen des W als fortgesetzte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG, weshalb noch für keine Verkürzung eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten sei, und berücksichtigte bei der Strafbemessung als mildernd das teilweise Geständnis des W, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit…
…vom Berufungswerber zu ersetzenden Verfahrenskosten mit € 46,00 festzusetzen. Zu Spruchpunkt II: Gem. § 31 Abs.1 und 5 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört…
…Hinblick auf den denselben Betrag bzw. Zeitraum) iSd. Abs. 1 (iVm. § 13) FinStrG, betreffend beider Tatbestände mit dem jeweils erforderlichen Tatvorsatz, und steht einer Strafbarkeit wegen § 33 Abs. 1 FinStrG (allenfalls iVm. § 13 FinStrG) kein sonstiges Hindernis entgegen, so konsumiert die Tat nach § 33 Abs…
…dass es infolge - von organisatorischen Mängeln und - mangelhaftem Wissensstand bzw. mangelhafter Fortbildung zu einem dem Bw. anzulastenden nicht unbeträchtlichem Ausfall an Verbrauchsteuern durch einen langen Zeitraum hindurch kam und daher seine Strafbarkeit gemäß § 34 Abs.1 und Abs.3 FinStrG dem Grunde nach gegeben ist…
…Monopolhehlerei gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 28. Februar 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Zollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. Jänner 2007 (richtig: 29. Jänner 2008…
…sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer…
…1999 und 2000 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1995 bis 1999 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von insgesamt S 696.029,-- (1995: S 196.528,-- + 1996: S 183.800,-- + 1997: 137.293,-- + 1998: S 130.832,-- + 1999: S 47…