…Abgaben bei der Primärschuldnerin. Allerdings ist zu beachten, dass - entgegen der Ansicht des Finanzamtes - die Uneinbringlichkeit nur den die Konkursquote übersteigenden Abgabenbetrag betrifft und eine diesbezügliche Einschränkung vorzunehmen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne…
…Diese Tatbestandsvoraussetzung ist im Berufungsfall gegeben, weil nach Abschluss des Konkurses und Löschung der GmbH im Firmenbuch davon auszugehen ist, dass der die Konkursquote übersteigende Teil der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten uneinbringlich sein wird. Fest steht weiters, dass der Bw. im haftungsrelevanten Zeitraum alleiniger Geschäftsführer der GmbH…
…für den die BW dem Grunde nach zu Recht zur Haftung herangezogen wurde, wobei allerdings die dem FA bezahlte Konkursquote von 17,08% noch in Abzug zu bringen war, weswegen der Berufung im Ausmaß von weiteren € 34.126,50 ebenfalls stattzugeben war. Somit verbleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des A.B., Wien, vertreten durch Schludermann & Winkler Rechtsanwälte, 1030 Wien, Reisnerstraße 32, 1.) vom 22. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 4. Juli 2008 betreffend Haftung gemäß §§ 9, 80…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.P., (Bw.) vertreten durch Dr. Josef Wolfgang Deitzer, RA, 2320 Schwechat, Wiener Straße 36-38/1/24,vom 6. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf…
…welche nachträglich als Konkursforderungen angemeldet wurden. Diese wieder aufgelebten Abgaben sind nicht Gegenstand des angefochtenen Haftungsbescheides. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 8.6.2010 wurde das Konkursverfahren nach Verteilung (Konkursquote rund 12,02 %) aufgehoben. Die mit Wirksamkeit 8.6.2010 überwiesene Quote wurde vom…
…dass anhand des Anmeldeverzeichnisses der Konkursforderungen ersichtlich wäre, dass im Haftungsbescheid die Lohnsteuern ohne Abzug der Konkursquote von 2,477 % aufscheinen würden. Die Quote wäre daher noch zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Diskrepanz zwischen den im Konkurs angemeldeten Löhnen und den laut den übermittelten Lohnzetteln ausbezahlten…
…9.7.1997, 94/13/0281), erfolgte somit die Inanspruchnahme des Bw. als Haftungspflichtiger für die im Haftungsbescheid dargestellten Abgaben der Firma K-GmbH unter Berücksichtigung der Konkursquote von 0,75 % im Ausmaß von € 29.660,11 zu Recht. Wien, am 11. September 2006
…9.7.1997, 94/13/0281), erfolgte somit die Inanspruchnahme des Bw. als Haftungspflichtiger für die im Haftungsbescheid dargestellten Abgaben der Firma K-GmbH unter Berücksichtigung der Konkursquote von 0,75 % im Ausmaß von € 29.660,11 zu Recht. Wien, am 11. September 2006
…nach fast neunjähriger Dauer abgeschlossen werden. Die in zwei Teilen ausgeschüttete Konkursquote betrug rund 19,1 %. Mit Eingabe vom 28.4.2005 wurden die Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs…
…Den voraussichtlichen Zeitpunkt für den Abschluss des Konkursverfahrens könne er noch nicht abschätzen, die Konkursquote werde realistischerweise zwischen 3 % und 5 % betragen. Die Erreichung einer Zwangsausgleichsquote von 20 % sei völlig ausgeschlossen. Der Berufungswerber wurde daraufhin zur Wahrung des Parteiengehörs mit Vorhalt vom 27.11.2008…
… 278 der deutschen InsO sechs Jahre, daher noch bis zum Jahr 2012 andauert und bei dem naturgemäß erst danach eine erzielte Konkursquote festehen kann, abgeschlossen wurde, stehen somit noch Ermittlungen hinsichtlich der letztlich sich ergebenden Konkursquote aus, weshalb der angefochtene Bescheid unter Zurückverweisung an die…
…dieser Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Gemeinschuldners hinzuwirken (vgl. nochmals Engelhart, a. a. O.). Demgegenüber würde der gegenteilige Standpunkt des Masseverwalters zu einer die Konkursquote übersteigenden Zahlung an die Masse führen. Da diesem Begehren keinesfalls Berechtigung zukommt, war die Berufung abzuweisen. Innsbruck, am 30. Mai 2005
…unbillig, den Bw für Abgaben zur Haftung heranzuziehen, die bei rechtmäßiger Verrechnung der Konkursquote bereits getilgt wären. Eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem…
…über allfällige Aktiva der Konkursmasse bzw. darüber getroffen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Konkursquote zu erwarten ist. Aus den Akten geht hervor, dass das Konkursgericht im Jänner 2006 die kridamäßige Versteigerung der Betriebsliegenschaft der KG bewilligt hat. Mit Beschluss des zuständigen Exekutionsgerichtes vom…
…GmbH & Co. KG noch nicht abgeschlossen sei. Beim derzeitigen Verfahrensstand sei nicht absehbar, welche Konkursquote an die Konkursgläubiger ausgeschüttet werde. Abgesehen vom schlechten Geschäftsgang sei die Abgabenentrichtung auch deshalb nicht möglich gewesen, weil die Y-Bank einen an die H-GmbH & Co. KG auszuzahlenden Betrag…
…das Finanzamt um Bekanntgabe der voraussichtlichen Quote im Insolvenzverfahren und die Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungswerbers. In einer Stellungnahme vom 19.8.2005 wurde ausgeführt, dass die voraussichtliche Konkursquote zwischen 20 und 30 % betragen werde. Weiters wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungswerbers dargestellt…
…89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit dieser haftungsgegenständlichen Abgaben war. Dass bei Geltendmachung der Haftung die Konkursquote von 5,542157% berücksichtigt wurde, ist aus dem Vergleich der zuletzt angeführten Beträgen mit den laut Kontoabfrage nach wie vor unberichtigt…
…da der am 20. Dezember 2002 über das Vermögen der M-GmbH eröffnete Konkurs mit Beschluss des Handelgerichtes Wien vom 8. August 2006 nach Verteilung einer Konkursquote von 12,9 % aufgehoben wurde. Unbestritten ist auch, dass dem Bw. als Geschäftsführer der M-GmbH die Erfüllung…
…es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid (Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote) ergangen wäre, sind die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz gegeben…