…Jänner 1987 seinen Hauptwohnsitz in K. hat, der gegenständliche Kombinationskraftwagen der Marke Mercedes Benz E 280 CDI T auf Grund des mit 23. Juli 2007 wirksamen Überlassungsvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten von der deutschen Firma Z. GmbH gegen Bezahlung einer Mietsonderzahlung und der…
…den Abschnitten und Kapiteln. Zum Zeitpunkt der Überführung der gegenständlichen Waren in den freien Verkehr galt die Fassung der KN die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. August 2002 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr…
…Verkehrsmitteln entspreche der Anordnung des § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG. Die von der belangten Behörde vorgenommene Kombination eines privaten Verkehrsmittels mit den Massenbeförderungsmitteln ist vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes "der halben Fahrtstrecke" daher nicht zu beanstanden. Aus § 16 Abs 1 Z 6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 9. Juli 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 18. Juni 2012, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY für den Zeitraum vom 1. März 2011 bis 29. Februar 2012…
…bis zur Ankunft in der Wohnung. Bei der Ermittlung der Wegzeit sei immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels auszugehen. Darüber hinaus sei eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (Park and Ride) zu unterstellen. Dies gelte auch dann, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger…
…Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist - soweit möglich - von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen. Dies gilt…
…Gleichgewichtsstörung, Aufmerksamkeitsstörung Diagnose(n): kombinierte umschriebene Entw. Störung Richtsatzposition: 578 Gdb: 030% ICD: F83.0 Rahmensatzbegründung: da Ausprägung der Symptome in mildem Ausmaß Gesamtgrad der Behinderung: 30 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd…
…insofern auf die in § 17 StudFG angeführten Regelungen. Unabhängig davon liege ein schädlicher Wechsel der Studienrichtung jedoch schon deshalb nicht vor, weil es sich um ein kombinationspflichtiges Studium handle, dessen erste Studienrichtung nicht geändert, sondern in der Folge abgeschlossen worden sei. Die Familienbeihilfe hätte daher…
…nach dem im Mitteilungsblatt der UNIVERSITÄT WIEN am 7.3.1986 (11 a. Stück) veröffentlichten Studienplan Philosophie (1. Studienrichtung) als kombinationspflichtiges Studium mit der selbst gewählten Fächerkombination Politikwissenschaft, Anglistik und Amerikanistik (2. Studienrichtung). Ab dem Wintersemester 2001/2002 wurde in der 2. Studienrichtung Anglistik und…
…lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Der Sohn des Berufungswerbers habe das kombinationspflichtige Studium "Physik" nach drei inskribierten Semestern durch das Studium "Leibeserziehung" ersetzt. Die in der Folge bis Februar 2003 ausgezahlte Familienbeihilfe wäre daher zu Unrecht bezogen worden. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet…
…zum Lehramtsstudium UF Spanisch und UF Psychologie und Philosophie gewechselt. Werde im Fall eines kombinationspflichtigen Studiums ein Fach zur Gänze gegen ein anderes ausgetauscht (Kunstgeschichte gegen UF Psychologie und Philosophie) so liege ein Studienwechsel vor. Da der Studienwechsel nach dem Ende des Wintersemesters 2002/2003…
…das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Sohn des Berufungswerbers studiert seit dem Wintersemester 2002/03 an der Hochschule St. Gallen das Kombinationsfach "Volkswirtschaft & Jura". In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 wurde daher beantragt…
…für die Einreihung der gegenständlichen Ware die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Ware in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…
…für die Einreihung der gegenständlichen Ware die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Ware in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…
…für die Einreihung der gegenständlichen Waren die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Waren in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…
…für die Einreihung der gegenständlichen Ware die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Ware in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…
…dass die gegenständlichen CPU-Kühler lt. dem bereits o.a. Urteil des EuGH richtigerweise in die Position 8473 3090 (Zollbelastung 0 %) der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen seien. Es habe somit eine Erstattung der, für die genannte Ware erhobene Zollabgabe zu erfolgen. Mit Bescheid vom 9…
…dass die gegenständlichen CPU-Kühler lt. dem bereits o.a. Urteil des EuGH richtigerweise in die Position 8473 3090 (Zollbelastung 0 %) der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen seien. Es habe somit eine Erstattung der, für die genannte Ware erhobene Zollabgabe zu erfolgen. Mit Bescheid vom 9…
…dass die gegenständlichen CPU-Kühler lt. dem bereits o.a. Urteil des EuGH richtigerweise in die Position 8473 3090 (Zollbelastung 0 %) der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen seien. Es habe somit eine Erstattung der, für die genannte Ware erhobene Zollabgabe zu erfolgen. Mit Bescheid vom 9…
…für die Einreihung der gegenständlichen Waren die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Waren in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…