…Anspruch auf Familienbeihilfe oder Differenzzahlung in Österreich für den strittigen Zeitraum ab November 2009 bis August 2012 und ab Oktober 2012 erfüllt. Der Sachverhalt ist damit nicht hinreichend erforscht, dass er einer abschließenden Beurteilung in Form eines Bescheides zugänglich wäre. Der Tatbestand des § 289 Abs…
…für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 nicht ausschlaggebend (vgl Ritz, BAO4, § 299 Tz 10). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (vgl Ritz, BAO4, § 299 Tz 13). Eine Aufhebung eines Bescheides wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes ist solange…
…Der Berufung des Beschuldigten wird insoweit teilweise Folge gegeben, als die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates im Sinne des § 161 Abs.4 FinStrG aufgehoben und zur ergänzenden Klärung des Sachverhaltes an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als…
…Bestimmungen des Einkommensteuerrechts, die nur auf Antrag des Abgabepflichtigen Berücksichtigung finden. In beiden Fällen ist daher eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Bw. gegeben. Die Behörde ist ihrer Ermittlungspflicht insoferne nachgekommen, als sie sich durch mehrere Vorhalteschreiben an den Bw. um die Klärung des fraglichen Sachverhaltes bemühte…
…2008 zurück. Die Zustellung des betreffenden Bescheides erfolgte mittels Hinterlegung am 25. Jänner 2010. Am 15. April 2010 brachte die Bw. für ihren Sohn A einen neuerlichen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab August 2005 ein, wobei im Zuge der Klärung des Sachverhaltes, wo der…
…Juni 2011, StrNr. 001, hat das Finanzamt Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach einer in Abwesenheit des Berufungswerbers A durchgeführten mündlichen Verhandlung diesen für schuldig erkannt, weil er 1. fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch das Nichterklären eines Teiles…
…je mehr sich die eigentliche unternehmerische Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung vollziehe. d. Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei kraft Vorliegens einer dauerhaft betrieblich genutzten räumlichen Einrichtung eine inländische Betriebsstätte gegeben. e. Sei das Ergebnis aus Österreich in die Gewinnermittlung in der Slowakei einbezogen worden…
…der Berufungswerberin oder W. B. Völlig unüblich ist auch, dass eine derartige Kreditvergabe ohne Klärung des Verwendungszweckes erfolgt sein soll. Der Zeuge hat gar nicht nachgefragt, zu welchen Zweck das Darlehen benötigt wurde. Er hat auch gar keine Kenntnis über die private Lebensführung von W…
…unschlüssig sei und somit nicht für die NoVA-Bemessung herangezogen werden könne. Die Bemessung werde daher mit Bescheid unter Zugrundelegung der ergänzenden Sachverhaltsermittlungen durch das Finanzamt erfolgen. Es stellen sich jedoch noch zwei ergänzende Fragen zur Klärung des Sachverhaltes. Einerseits sei ein Nachweis u.a…
…dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Vor dem Unabhängigen Finanzsenat fanden zur Klärung des Sachverhaltes ein Erörterungsgespräch und eine mündliche Berufungsverhandlung statt, deren Ergebnisse unter Pkt. 1 Sachverhalt dargestellt werden. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Sachverhalt: Aus den vom Finanzamt vorgelegten Akten, den Schriftsätzen der Bw…
…Hinsichtlich der beantragten Reisespesen wurde dem Finanzamt im Zuge der Beantwortung des Ersuchen um Ergänzung vom 8.2.2007 mit Schreiben vom 26.2.2007 eine genaue Aufstellung der Fahrten übereicht, selbstverständlich sind wir also der gewünschten Klärung des Sachverhaltes nachgekommen. Letztlich stellt die Bemessungsgrundlage…
…Schriftverkehr des Rechtsanwaltes der Bw. etc. vorgelegt. Zur weiteren Klärung des Sachverhaltes wurde am 13.1.2009 ein Erörterungstermin abgehalten, an dem neben dem steuerlichen Vertreter Frau R. teilnahm. Ihr Ehegatte war aus gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme verhindert. Da der Gesundheitszustand des Herrn R…
…2004 wendet sich gegen den Standpunkt des Finanzamtes bezüglich der Erfolgsaussichten der dem Aussetzungsantrag zugrunde liegenden Berufung. Dies mit dem Argument, dass an den Bw. am 25. 3. 2004 ein umfangreicher Vorhalt zur Klärung des Sachverhaltes im Zusammenhang mit der strittigen Vermietungstätigkeit ergangen sei. Über…
…kündigte die Bf. die baldige Vorlage eines Nachweises, der den Anforderungen des Artikels 365 Abs. 2 ZK-DVO entspricht, an. Das Zollamt A. hat in der Folge zur zweifelsfreien Klärung des Sachverhaltes die "Dependencia Regional de Aduanas" in C. mit Schreiben vom 12. Jänner 2005…
…Allerdings hatte der Bw bereits an diesem 12.7.2011 Kontakt mit seinem nunmehrigen steuerlichen Vertreter. Am 20.7.2011 suchte der Bw sodann den steuerlichen Vertreter zur Klärung des Sachverhaltes auf, an diesem Tag wurde auch die Vollmacht unterzeichnet. In den Gesprächen erwähnte der…
…Fahrzeug anvertraut habe, eine Lenkerberechtigung besitze, erscheine es zweckmäßig, bis zur endgültigen Klärung des Falles eine vorläufige Veranlagung durchzuführen. (3) Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Prüferin und erließ am 24. September 1999 einen Bescheid, in welchem die die Einkünfte für 1997 gemäß § 188 BAO…
…ihrer zunächst erklärungsgemäßen Veranlagung keine weiteren Erhebungen zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes durchführte, hinderte nicht die spätere Verfahrenswiederaufnahme, weil selbst ein Verschulden der Behörde am Unterbleiben der Feststellung der maßgeblichen Tatsachen und Beweismittel im Erstverfahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ausschließt (VwGH 18.9.2003…
…nach § 289 Abs. 1 BAO erfolgt. Im vorliegenden Fall ist ein solches Absehen auch unter dem Aspekt, dass keine weitere Klärung des Sachverhaltes zu erwarten wäre, als auch unter dem Aspekt der Kostenersparnis geboten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 4. April 2013
…dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1995, 94/15/0131, trägt die Abgabenbehörde die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von der Verpflichtung, ihrerseits zur Klärung des Sachverhaltes beizutragen und…
…der Bw (zu Handen des zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertreters), der Amtsbeauftragte und zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes C.W., Finanzbediensteter, als Zeuge geladen. In der am 24. Mai 2011 durchgeführten mündlichen Verhandlung vor der Referentin wies nach Vortrag des bisher festgestellten Sachverhaltes durch die Referentin der…