…erster Instanz zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages ergab sich Folgendes: Aus dem Arbeitsbogen Nr. 1 über die Erhebung beim Bw. und seiner Gattin ergibt sich aus dem vorläufigen Bericht an die Veranlagungsleitstelle vom 21. Juli 2004 u.a., dass der Bw. im Jahr 1996…
…die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen. Auch im vorliegenden Berufungsverfahren - welches sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken hat, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder…
…Maßnahmen aufgehoben werden. Die Berufungsbehörde hat grundsätzlich von der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Daher sind Veränderungen des Sachverhaltes idR zu berücksichtigen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Berufungen gegen Sicherstellungsaufträge (§ 232 BAO), wo die Sachlage, die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides bestand…
…Höhe der Einkommensteuernachforderungen 2000 und 2001 wurden keine Betriebsausgaben angesetzt. Gemäß § 280 BAO ist bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - soweit diese im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages objektiv…
…im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür erforderlichen sachlichen Voraussetzungen gegeben waren ( VwGH 17.10.2001, 96/13/0055, VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045), hatte der Unabhängige Finanzsenat im vorliegenden Fall daher zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Sacherstellungsauftrages, d.w. der…
…auch auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise Bedacht zu nehmen, allerdings nur soweit sie im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages objektiv gegeben waren (Ritz, BAO³, § 232 Tz 11). Neue Beweisaufnahmen kommen im Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsauftrag jedoch nicht…
…DG im vorliegenden Fall völlig verfehlt ist, zumal zum einen nach dem festgestellten Sachverhalt von einer Zollschuldübernahme gem. Abs.1 leg.cit. nicht die Rede sein kann und zum anderen der Abs.2 leg.cit. zum (hier maßgeblichen) Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Sicherstellungsauftrages längst…
…dass die genaue Höhe der Abgabenschuld im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages noch nicht feststehen muss (VwGH vom 31.1.2001, 96/14/0179). Daher ist es auch nicht notwendig, erst sämtliche Beweise zu erheben oder dem Abgabenpflichtigen sämtliche Beweise zur Kenntnis zu bringen (VwGH…
…Rechtsprechung zum Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO die Auffassung, dass im Berufungsverfahren zu prüfen ist, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben waren (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 232 Tz 11). Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Anwendung der bei reformatorischen…
…erkennbar" darauf hätte gerichtet sein sollen, sich der Entrichtung der Abgaben zu entziehen, bleibe vollständig im Dunkeln. Es liege in diesem Zusammenhang eine bloße Scheinbegründung vor, die die Erwägungen der Behörde, die der Erlassung des Sicherstellungsauftrages zu Grunde gelegen wären, nicht offenlege und daher auch…
…der Abgabenbehörde nicht, wie behauptet, "pauschal abgetan", sondern das Finanzamt hat unbestritten festgestellt, dass die Bw. im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages in Zypern über kein zugreifbares Vermögen, in Österreich hingegen über ein Warenlager sowie über ein Abgabenguthaben verfügt hat. Bemerkenswert ist, dass in der…
…Sachlage zur Zeit der Entscheidung maßgeblich ist, lediglich zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides die diesbezüglichen Voraussetzungen gegeben waren (VwGH 20.2.1997, 95/15/0057), somit nicht, ob sie im Zeitpunkt der Berufungserledigung noch vorliegen. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender…
…des Haftenden voraussetzt. Nach Lehre und Rechtsprechung liegt Uneinbringlichkeit vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 9, Tz. 5, und die dort zitierte Judikatur). Der Berufungswerber ist der Feststellung im Haftungsbescheid, wonach die primärschuldnerische GmbH zum Zeitpunkt der Erlassung…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.10.2001, 96/13/0055) gemäß § 280 BAO bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag als im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - zumal diese im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages…
…BAO erlassenen Sicherstellungsauftrages, wovon im Berufungsfall auf Grund abweisender Berufungsentscheidung vom 3. Mai 2004 betreffend den Sicherstellungsstellungsauftrag vom 11. Oktober 2000 auszugehen ist, setzt die Pfändung einer Geldforderung zur Sicherstellung von Abgaben einen den vorstehenden Anordnungen entsprechenden Pfändungsbescheid und im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsverbotes…
…nach § 280 BAO bei der Entscheidung über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - soweit diese im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages objektiv gegeben gewesen wären - Bedacht zu nehmen sei (VwGH 17.10.2001, 96…
…der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. Auch im vorliegenden Berufungsverfahren - welches sich allerdings auf die Überprüfung der Frage beschränkt, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages…
…der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden sei und gewichtige Anhaltspunkte für deren Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung deren Einbringung gegeben seien. Im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren sei ausschließlich zu untersuchen gewesen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Sicherstellungsauftrages die hiefür erforderlichen (im…
…280 BAO bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - soweit diese im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages objektiv gegeben waren - Bedacht zu nehmen ist. Auf Grund der vom Bw selbst…
…wohnenden Verhältnismäßigkeitsgebot widerspreche. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. September 2006 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Die berufungsgegenständlichen Bescheide seien im Rahmen einer UVA-Prüfung erlassen worden. Zum Zeitpunkt der Erlassung des zweiten Sicherstellungsauftrages sei davon auszugehen gewesen, dass sich für die Monate 1 -…