…Sonderausgabenbetrag einem Zehntel der Prämiensumme entspreche. Die Abgabenbehörde erster Instanz führte ein entsprechendes Vorhalteverfahren zur Klärung des Sachverhaltes, daraus und aus dem bisherigen Akteninhalt ist Folgendes ersichtlich: Die entsprechende Versicherung mit der Pol.Nr.: xx, Kapitalversicherung mit Gewinnbeteiligung, begann am 1. Jänner 2001 zu laufen…
…Polizze geht hervor, dass der Bw. den Versicherungsvertrag im März 1998 und somit nach dem 31. Mai 1996 abgeschlossen hat. Beim Hauptvertrag handelt sich um eine als Kapitalversicherung konzipierte sog. "gemischte Lebensversicherung", Leistungspflicht besteht daher nicht nur im Todesfall (reine Ablebens- bzw. Risikoversicherung), sondern auch…
…etwa VwGH vom 23. Jänner 1992, Zl. 88/16/0139) Kapitalversicherungen auf Er- und Ableben, die an einen Dritten als Begünstigten ausbezahlt werden, unter die genannte Bestimmung fallen. Bei Kapitalversicherungen ist es dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) vorbehalten, einen Dritten als…
…etwa VwGH vom 23. Jänner 1992, Zl. 88/16/0139) Kapitalversicherungen auf Er- und Ableben, die an einen Dritten als Begünstigten ausbezahlt werden, unter die genannte Bestimmung fallen. Bei Kapitalversicherungen ist es dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) vorbehalten, einen Dritten als…
…Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Unter die im § 2 Abs. 1 Z. 3ErbStG genannten Verträge fallen auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben (vgl. Erkenntnis vom 22.10.1992, Zl. 91/16/0103). Bei Erwerben im Sinne des § 2 Abs…
…5 Z 4 des Pensionskassengesetzes. Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde. Beiträge zu Versicherungsverträgen auf den Erlebensfall (Kapitalversicherungen) sind nur abzugsfähig, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1…
…von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Unter die im § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG genannten Verträge fallen auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben. Insbesondere Lebensversicherungsverträge zugunsten eines Dritten begründen diesen Steuertatbestand (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…1 Z 2 zweiter Fall). Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde. Beiträge zu Versicherungsverträgen auf den Erlebensfall (Kapitalversicherungen) sind nur abzugsfähig, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1…
…Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), - Pensionskasse, soweit für die Beiträge nicht eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, Beiträge zu Versicherungsverträgen auf den Erlebensfall (Kapitalversicherungen) sind nur abzugsfähig, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist, für den Fall des Ablebens…
…von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Unter die im § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG genannten Verträge fallen auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben. Insbesondere Lebensversicherungsverträge zugunsten eines Dritten begründen diesen Steuertatbestand (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer…
…7 EStG erschöpfend aufgezählten Ausgaben absetzbar. Ein Ausdruck des Gesetzestextes liegt bei. Zu den Sonderausgaben gehören grundsätzlich Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen. Bei Lebensversicherungen (Kapitalversicherungen), die seit dem 01.06.1996 abgeschlossen worden sind, ist der Sonderausgabenabzug nur mehr dann zulässig, wenn es sich dabei um…
…Ersatztatbestand). Zu den in § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG bezeichneten Verträgen zählen nach der Rechtsprechung insbesondere auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0336 u.v.a.). Bei Kapitalversicherungen ist dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG…
…und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer, RZ 1 und 49 zu § 2 ErbStG). Unter die im § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG genannten Verträge fallen auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben (VwGH vom 22. Oktober 1992, Zl. 91/16/0103). Aufgrund des § 166 Abs. 2…
…wird. Zu den in § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG bezeichneten Verträgen zählen nach der Rechtsprechung insbesondere auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0336 u.v.a.). Bei Kapitalversicherungen ist dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG…
…geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Unter die im § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG genannten Verträge fallen auch Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben (vgl. VwGH 22.10.1992, 91/16/0103). Bei Erwerben im Sinne des …
…lautet: "Die Steuer beträgt: 1. bei der Lebens- und Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: a) 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf den Er- oder den Er- und Ablebensfall sowie für Rentenversicherungen, bei denen auch das Risiko…
…Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft): Beiträge und Versicherungsprämien zu einer Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung) sind grundsätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Beiträge zu Versicherungsverträgen auf den Erlebensfall (Kapitalversicherungen) sind nur abzugsfähig, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist…
…von einem Dritten mit dem Tod des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Zum Tatbestand des § 2 Abs. 1 Zif. 3 ErbStG zählen insbesondere Versicherungsverträge (Kapitalversicherungen) auf Ableben. Bei Kapitalversicherungen ist dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) vorbehalten, einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bezeichnen…
…Anspruch aus dem Versicherungsvertrag unter Lebenden oder von Todes wegen "irgendwie" zu verfügen (siehe Fellner, Kommentar zur ErbStG, RZ 13a zu § 2 mit weiteren Nachweisen). Bei Kapitalversicherungen ist es dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) vorbehalten, einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bezeichnen…
…Anspruch aus dem Versicherungsvertrag unter Lebenden oder von Todes wegen "irgendwie" zu verfügen (siehe Fellner, Kommentar zur ErbStG, RZ 13a zu § 2 mit weiteren Nachweisen). Bei Kapitalversicherungen ist es dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) vorbehalten, einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bezeichnen…