…vom 2. Juni 2004, 2003/13/0166, und vom 24. Juni 2004, 2001/15/0052). Der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit eines Freiberuflers mit auswärtiger Kanzlei oder Praxis ist nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer zu sehen (vgl. Doralt, EStG, 4. Auflage, § 20…
…Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. Ist ein Zustellbevollmächtigter bestellt, so…
…nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund der Beschwerdeführer allfällig Herrn JS belastendes Beweismaterial in seiner Kanzlei (oder sonst wo) aufbewahren sollte. Anwälte sind nicht Lagerhalter ihrer Klienten, sondern gesetzlich verpflichtet, deren Interessen zu wahren. Allfälliges Belastungsmaterial aufzubewahren oder gar als Beweismittel in Verfahren zu gebrauchen, sei…
…Danach ist eine "Abgabestelle": die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden…
…b) bis dato habe ich nicht inseriert c) mit mir kann man telefonisch oder durch bestehende Auftraggeber in Kontakt treten F3) Bereits ab Juni 2005 begannen Sie ihre Tätigkeit bei der Bw.. a) Wann, wie und durch wen wurde der Kontakt zu dieser Kanzlei hergestellt…
…an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt…
…die Abgabestelle jener Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. § 17 ZustellG…
…2 Z 4 Zustellgesetz ist eine Abgabestelle die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung…
…wichtige Rücksprachen bzw. Fragen. Meine Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben: Erstgespräche mit Klienten bei Fragen über Ablauf und Inhalt von Verfahren, sei es durch Vorsprechen in der Kanzlei oder am Telefon. Errichtung von Todesfallaufnahmen mit Klienten, bei denen häufig viel Einfühlungsvermögen verlangt wird, da sich die…
…hingegen z. B. die Anzeige einer Kanzlei- oder Ordinationseröffnung)." Den Musterexemplaren sei ein räumlicher und / oder geschäftlicher Nahebezug der Inserenten zu den jeweiligen Körperschaften des öffentlichen Rechtes als Herausgeber entnehmbar. Es würden auch keine Leistungen oder Produkte angepriesen, teilweise seien auch Eigeninserate des Bw. in…
…sowie für Klubbesprechungen genutzt. Nach herrschender Rechtsansicht fallen Räumlichkeiten, die auf Grund ihrer Ausstattung für die Berufsausübung typisch sind und damit eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung üblicherweise nicht gestatten, wie etwa Kanzlei- oder Lagerräume, nicht unter den Begriff des Arbeitszimmers iSd § 20 Abs…
…an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. Kann die Sendung an der Abgabestelle…
…des Bw. dienen. Nach herrschender Rechtsansicht fallen Räumlichkeiten, die auf Grund ihrer Ausstattung für die Berufsausübung typisch sind und damit eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung üblicherweise nicht gestatten, wie etwa Kanzlei- oder Lagerräume, nicht unter den Begriff des Arbeitszimmers iSd § 20 Abs. 1…
…Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle der Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. Unterlaufen bei der Zustellung Mängel…
…auch in guter Lage - aufweisen, die sich - unter Außerachtlassung des Hotelbetriebes der AP GmbH - eher für Kanzlei- oder Wohnzwecke eignen. Ein Fremdvergleich erscheint nur dann schlüssig und sachgerecht, wenn Gleiches oder zumindest Ähnliches miteinander verglichen wird. Sowohl Bw. als auch Finanzamt übersehen in ihrer Argumentation…
…auch in guter Lage - aufweisen, die sich - unter Außerachtlassung des Hotelbetriebes der AP GmbH - eher für Kanzlei- oder Wohnzwecke eignen. Ein Fremdvergleich erscheint nur dann schlüssig und sachgerecht, wenn Gleiches oder zumindest Ähnliches miteinander verglichen wird. Sowohl Bw. als auch Finanzamt übersehen in ihrer Argumentation…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. § 4 Zustellgesetz: Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz…
…der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. Da der Bw. in…
…10/2004 ist "Abgabestelle" die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden…
…2 Z 1 ZustellG als Abgabestelle "die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in…