…von 70% der Erlöse berechnet. Gleichzeitig ermittelte der Bw. die in seinem Betrieb anfallenden Einkünfte aus Kalamitätsnutzung in Höhe von 55.357,28 Euro. Diese berechnete er ebenfalls als Differenz der Roherlöse und der pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 70%, vermindert um 20% Ausgaben für…
…beziehe. Zuvor habe diese Richtlinienstelle dahingehend gelautet, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kalamitätsnutzung den Einnahmen nur die unmittelbar damit zusammenhängenden Ausgaben gegenüberzustellen seien. Daraus ergebe sich aber für die Bw., dass bei der Ermittlung von Kalamitätseinkünften im Falle eines Kalamitätsholzverkaufs am Stock, bei…
…wurde durch den Prüfer die Bildung einer Rücklage gemäß § 12 Abs.7 EStG 1988 in Höhe von 197.631,38 € aufgrund von Waldnutzungen nicht anerkannt. Er begründete die Nichtanerkennung damit, dass Kalamitätsnutzung als übertragbare stille Reserve gelte, die Bildung einer Übertragungsrücklage gem. § 12 Abs…
… 37 Abs. 6 EStG 1988 unterscheidet zwei Arten der besonderen Waldnutzung, nämlich a) die außerordentliche Waldnutzung b) die Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung). Einkünfte aus außerordentlicher Waldnutzung sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und die über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden…
…Gewinns hatte der Bw gemäß den Bestimmungen der anzuwendenden LuF PauschVO 2001 vom erzielten Holzerlös pauschal 70% Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb)…
…2139/64, ÖStZB 1965, 157). In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurde lt. BP die Berechnung der Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) abgeändert. Vom erzielten Durchschnittspreis pro Festmeter sind lt. BP die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 60% in Abzug zu bringen. Lt. Erkl…
…errechnet. Da hinsichtlich des vom Bw. neben der Kalamitätsnutzung vorgenommenen Einschlages das Vorliegen von aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Waldnutzungen - wie dargelegt - zu verneinen ist, unterliegen lediglich die aus der Kalamitätsnutzung resultierenden Einkünfte dem begünstigten Steuersatz. Demzufolge sind die die Kalamitätseinkünfte übersteigenden Einkünfte mit dem Normalsteuersatz…
…erweitert wird, dass auch insbesondere auf die übergebenen Liegenschaften entfallende Erlöse aus a) allfälligen forstlichen Kalamitätsnutzungen aber auch aus Überschlägerungen, b) Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Führung des Forstbetriebes, c) Versicherungsentschädigungen, d) Entschädigungen für entzogene Besitzvorteile oder Dritten zwangsweise eingeräumte Rechte, wie…
…die über hauptberuflich im Jagdbetrieb angestellte Förster sowie Berufsjäger verfügen. (.....)" (4) Das Finanzamt begründete seine abweisende Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen wie folgt: Hälftesteuersatz: Bei Kalamitätsnutzungen sei weniger Erlös - bei gleichzeitig höheren Holzerntekosten - zu lukrieren, welchem Umstand seitens der Abgabenbehörde mit einem "hieramtlichen Schadholzabschlag von 35% Rechnung…
…In den letzten 11 Jahren wurden durchschnittlich 1.370 efm genutzt. Der Anteil der Kalamitätsnutzungen schwankt zwischen 1-100%, im Durchschnitt liegt er bei rund 28% des Einschlages. Zusammenstellung der Nutzungen: H.-Alm | Jahr | Normalnutzung | | Kalamität | | Summe | |…
… 6 Z 2 lit. b EStG 1988 Gebrauch gemacht wird und dadurch vorzeitig noch nicht verwirklichte Gewinne versteuert werden - ansammeln. Schließlich kommt es immer wieder zu Katastrophenschäden und daraus resultierend ertragsärmere Kalamitätsnutzungen. Aus einer bloß jahresbezogenen Gewinn- bzw. Verlustbetrachtung allein unter Außerachtlassung der beträchtlichen stillen…