RIS AI
11 Treffer1614 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0536-G/06Ermittlung der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2007

…von 70% der Erlöse berechnet. Gleichzeitig ermittelte der Bw. die in seinem Betrieb anfallenden Einkünfte aus Kalamitätsnutzung in Höhe von 55.357,28 Euro. Diese berechnete er ebenfalls als Differenz der Roherlöse und der pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 70%, vermindert um 20% Ausgaben für…

UFSG RV/0109-G/08Gewinnermittlung bei Einkünften aus Kalamitätsnutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…beziehe. Zuvor habe diese Richtlinienstelle dahingehend gelautet, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kalamitätsnutzung den Einnahmen nur die unmittelbar damit zusammenhängenden Ausgaben gegenüberzustellen seien. Daraus ergebe sich aber für die Bw., dass bei der Ermittlung von Kalamitätseinkünften im Falle eines Kalamitätsholzverkaufs am Stock, bei…

UFSG RV/0642-G/07Übertragungsrücklage bei Kalamitätsnutzung vor BGBl. I 180/2004 nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

…wurde durch den Prüfer die Bildung einer Rücklage gemäß § 12 Abs.7 EStG 1988 in Höhe von 197.631,38 € aufgrund von Waldnutzungen nicht anerkannt. Er begründete die Nichtanerkennung damit, dass Kalamitätsnutzung als übertragbare stille Reserve gelte, die Bildung einer Übertragungsrücklage gem. § 12 Abs…

UFSL RV/0934-L/05Gewährung des Hälftesteuersatzes für Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen gem. § 37 Abs. 6 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2008

… 37 Abs. 6 EStG 1988 unterscheidet zwei Arten der besonderen Waldnutzung, nämlich a) die außerordentliche Waldnutzung b) die Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung). Einkünfte aus außerordentlicher Waldnutzung sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und die über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden…

UFSG RV/0831-G/07Begünstigte Besteuerung außerordentlicher Waldnutzungen nach § 37 EStG 1988 im Anwendungsbereich der LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2013

…Gewinns hatte der Bw gemäß den Bestimmungen der anzuwendenden LuF PauschVO 2001 vom erzielten Holzerlös pauschal 70% Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Da nach den Angaben des Bw 440,35 fm des vorgenommenen Gesamteinschlags auf außerordentliche Waldnutzungen entfallen waren (290 fm Kalamitätsnutzung, 150,35 fm Überhieb)…

UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 1/2

…2139/64, ÖStZB 1965, 157). In den Jahren 2004, 2005 und 2006 wurde lt. BP die Berechnung der Waldnutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) abgeändert. Vom erzielten Durchschnittspreis pro Festmeter sind lt. BP die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 60% in Abzug zu bringen. Lt. Erkl…

UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 2/2

…errechnet. Da hinsichtlich des vom Bw. neben der Kalamitätsnutzung vorgenommenen Einschlages das Vorliegen von aus wirtschaftlichen Gründen gebotenen Waldnutzungen - wie dargelegt - zu verneinen ist, unterliegen lediglich die aus der Kalamitätsnutzung resultierenden Einkünfte dem begünstigten Steuersatz. Demzufolge sind die die Kalamitätseinkünfte übersteigenden Einkünfte mit dem Normalsteuersatz…

UFSW RV/2303-W/06Einbringung eines Forstbetriebes in eine KEG duch den wirtschaftlichen Eigentümer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2011

…erweitert wird, dass auch insbesondere auf die übergebenen Liegenschaften entfallende Erlöse aus a) allfälligen forstlichen Kalamitätsnutzungen aber auch aus Überschlägerungen, b) Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Führung des Forstbetriebes, c) Versicherungsentschädigungen, d) Entschädigungen für entzogene Besitzvorteile oder Dritten zwangsweise eingeräumte Rechte, wie…

UFSG RV/0758-G/091. Ermittlung der Einnahmen aus besonderen Waldnutzungen 2. Unentgeltlich vergebene Wildabschüsse (eines Forstwirtes) zum Zwecke der Erfüllung des Abschussplanes sind keine Entnahmen iSd. EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2013

…die über hauptberuflich im Jagdbetrieb angestellte Förster sowie Berufsjäger verfügen. (.....)" (4) Das Finanzamt begründete seine abweisende Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen wie folgt: Hälftesteuersatz: Bei Kalamitätsnutzungen sei weniger Erlös - bei gleichzeitig höheren Holzerntekosten - zu lukrieren, welchem Umstand seitens der Abgabenbehörde mit einem "hieramtlichen Schadholzabschlag von 35% Rechnung…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 3/5

…In den letzten 11 Jahren wurden durchschnittlich 1.370 efm genutzt. Der Anteil der Kalamitätsnutzungen schwankt zwischen 1-100%, im Durchschnitt liegt er bei rund 28% des Einschlages. Zusammenstellung der Nutzungen: H.-Alm | Jahr | Normalnutzung | | Kalamität | | Summe | |…

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 5/5

… 6 Z 2 lit. b EStG 1988 Gebrauch gemacht wird und dadurch vorzeitig noch nicht verwirklichte Gewinne versteuert werden - ansammeln. Schließlich kommt es immer wieder zu Katastrophenschäden und daraus resultierend ertragsärmere Kalamitätsnutzungen. Aus einer bloß jahresbezogenen Gewinn- bzw. Verlustbetrachtung allein unter Außerachtlassung der beträchtlichen stillen…