…Bw., eine KEG, erklärte im verfahrensgegenständlichen Zeitraum gewerbliche Einkünfte aus den Tätigkeiten Innenausbau und Fassadenausbesserung. Nach den Feststellungen des Finanzamtes betrieb sie im verfahrensgegenständlichen Zeitraum darüber hinaus - zumindest zeitweise - aber auch noch ein Kaffeehaus in X. Laut Betriebsprüfungsbericht vom 21. Mai 2004 wurden ua. folgende…
…haben die Firma C. gegründet, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes zu FN x. Es wurde ein Kaffeehaus betrieben, beide Beschuldigte seien die persönlich haftenden Gesellschafter gewesen. Mit Beschluss des Landesgerichtes als Konkursgericht am 29. September 2008 sollte ein Konkursverfahren eröffnet werden, der diesbezügliche Antrag sei…
…Oktober 2004 gegründet. Bei dieser fungierte A als unbeschränkt haftender Gesellschafter. Von der KEG wurden eine Baufirma sowie elf Kaffeehäuser betrieben. In den Jahren 2004 bis 2006 brachte diese keine Steuererklärungen beim Finanzamt ein. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 22. August 2008 wurde über…
…auch keine eigenen Vorrichtungen wie Tische, Pulte oder Ablagebretter ohne Sitzgelegenheiten bereitgehalten, außer den Kaffeehaustischen samt Bestuhlung, die nur zum Verzehr der auf Tellern servierten Mehlspeisen vorgesehen seien. Im Kassensystem seien die servierten Speisen und die zur Mitnahme verpackten, also eben nicht zum sofortigen Verzehr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Kaffeehausbetreiberin, H., vertreten durch Rein & Schreck Steuerberatung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 8230 Hartberg, Grazerstraße 13, vom 20. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 29. November 2004 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der…
…Liegenschaften in Z, bestehend aus jeweils mehreren Grundstücken (Gartenanteile und Bauflächen) mit darauf befindlichen Gebäuden. In den Gebäuden befanden sich bis zum Verkauf an die Bw. ein Kaffeehaus, eine Bäckerei sowie mehrere Wohnungen. Weiters befanden sich auf den Liegenschaften Garagen und überdachte Autoabstellplätze. Nach den…
…über die Gewerbeberechtigung "Gastgewerbe gemäß § 142 Abs 1 Z 2, 3 und 4 GewO 1994, Betriebsart: Bar und Kaffeehaus". Die Bw wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 5. 10. 2006 erklärungsgemäß zur Umsatzsteuer für das Jahr 2005 veranlagt, wobei ein Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen…
…In seinem Bericht vom 12. November 2008 traf der Prüfer unter Tz 12 (auszugsweise wörtlich wieder gegeben) folgende Feststellungen: "Die Abgabepflichtige führt seit Anfang Oktober 2004 am Standort R den Gastgewerbebetrieb "X-Cafe" in der Betriebsart Kaffeehaus. Im Lokal werden neben alkoholfreien und alkoholischen Getränken…
…Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Streitzeiträumen neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Versicherungsvertreter auch gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Kaffeehauses ("Cafe X"). Im Zuge einer die Zeiträume 2004 bis 2006 betreffenden Außenprüfung stellte der Betriebsprüfer in Tz…
…12. April 2011 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Zwangsstrafe wird in Höhe von 200 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) betreibt ein Kaffeehaus in X. Mit Bescheid vom 24.1.2011 forderte das Finanzamt den Bw. auf…
…im Folgenden kurz Bw. genannt, die Liegenschaft EZ XY mit dem darauf betriebenen Gewerbebetrieb, einem Kaffeehaus. Neben der Übernahme der Passiven laut der Übergabebilanz wurden keine weiteren Gegenleistungen vereinbart. Im Punkt 7 des Vertrages wurde festgehalten, dass die Befreiungsbestimmungen des § 15a ErbStG (hinsichtlich der Schenkungssteuer…
…aller Art. Aus dem der Berufungsbehörde vorliegenden Steuerakt geht hervor, dass die Bw. bis 1996 auch ein Kaffeehaus und bis Juli 2000 eine Pizzeria betrieben hat. Im Dezember 1998 erlangte die BPD Wien im Zuge eines fremdenpolizeilichen Verfahrens davon Kenntnis, dass GI seit 26. August…
…und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner bis November 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe An der Berufungswerberin (Bw) sind Em De als Komplementärin und A De als Kommanditist beteiligt. Die Bw betreibt ein Kaffeehaus. Das Lokal ist täglich von ca…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Mietvertrag vom 1. September 2001 vermietete Frau A.S. ihre in der Liegenschaft Wiener Straße 72, 2700 Wiener Neustadt gelegenen Geschäftsräume (Kaffeehaus samt Nebenräumlichkeiten) an die Mieter A.I. und M.P.. Das Mietverhältnis wurde auf die Dauer von 10 Jahren…
…der Berufungsvorentscheidung vom 18. Dezember 2007 Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Bezüglich Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 18. Dezember 2007 verwiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielte aus dem Betrieb eines Kaffeehauses Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Am 7. Mai 2003 wurde…
…Der Berufungswerber bezog im Berufungsjahr Lohneinkünfte als Pilot. Daneben war er auch Kommanditist der mit Gesellschaftsvertrag vom 15.6.2000 (laut Firmenbuch vom 24.5.2000) gegründeten KG. Die Firma betrieb Kaffeehäuser in Innsbruck, Graz und Salzburg. Über ihr Vermögen wurde am 23.8.2005…
…Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Kaffeehauses seit dem Jahr 2001. Mit 9…
…und spricht aus, dass die Lehrlingsausbildungsprämie 2003 in Entsprechung des Antrages vom 15. Juni 2004 festzusetzen ist. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Inhaber eines Gastgewerbebetriebes in der Betriebsart eines Kaffeehauses bzw. einer Konditorei. Er ist steuerlich vertreten. Die Einkommensteuererklärung 2003 wurde elektronisch eingereicht. Laut Akteninhalt bzw…
…Dies habe zu einem Umsatzeinbruch geführt, der die Betriebsaufgabe verursacht habe. Schäden am Kaffeehaus selbst wurden in der Berufung nicht vorgebraucht. Durch das Hochwasser in S entstandene Schäden sind zwar "Schäden aufgrund höherer Gewalt", die gegenständliche Betriebsaufgabe wurde jedoch nicht unmittelbar durch das Hochwasser verursacht…
…Pauschalierungsverordnung zu Unrecht in Anspruch genommen. Dazu wird folgendes ausgeführt: Das Lokal des Abgabepflichtigen heißt "Cafe X" ... (.....) Nachdem feststand, dass es sich um kein Kaffeehaus handeln würde, wurde untersucht, ob das betreffende Lokal aufgrund anderer Kriterien unter die Pauschalierungsverordnung fallen würde. Dies scheiterte jedoch daran…