…die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten darstellt, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandsverträgen besteht darin, ob nach dem erklärten Vertragswillen…
…die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten darstellt, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandsverträgen besteht darin, ob nach dem erklärten Vertragswillen…
…88/15/0037 und 16. Oktober 1989, Zl. 88/15/0040). Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG (früher § 19 Abs. 2 MG) stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist (vgl…
…5.10.1987, 86/15/0102). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist (VwGH 17.2.1986, 85/15…
…entnehmen sei, seien die Kündigungsbeschränkungen des § 30 MRG für die Zukunft des Mietverhältnisses von elementarer Bedeutung. Die Vermieter A. und B. X. hätten nicht die Möglichkeit gehabt, nach Ablauf des vertraglichen Kündigungsverzichtes ohne weiteres das Vertragsverhältnis aufzukündigen. Sie hätten vielmehr damit rechnen müssen, dass sie…
… 30 MRG keine Kündigungsmöglichkeiten. Auf Grund dieser Vereinbarungen befinden sich die Bw. jedenfalls in der schwächeren Position, da sie gar keine Möglichkeit habe, über die Mieterinvestitionen wirtschaftlich zu verfügen. Nachdem der Mieter den Mietgegenstand nach seinen Wünschen und Bedürfnissen für seine Arztpraxis zu gestalten berechtigt…
…dem Kündigungstermin mindestens zehn Jahre liegen. Ein Miteigentümer kann die Kündigungsgründe des Abs. 2 Z 8 bis 11 überdies nur geltend machen, wenn er wenigstens Eigentümer zur Hälfte ist. Die Bestimmungen des § 30 MRG in der zuvor zitierten Fassung weichen von jenen des § 30 MRG…
…Oktober 1989, Zl. 88/15/0040). Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG (früher § 19 Abs. 2 MG) stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist (vgl. dazu die schon zitierten hg…
…auch keine konkreten Anhaltspunkte vor, wonach die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes durch die Vermieterin- aus welchem Grund auch immer- als einigermaßen wahrscheinlich angesehen werden könnte. Es ist daher davon auszugehen, dass die inhaltlich eingeschränkten Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG, die ausschließlich in der Person der…
…auch keine konkreten Anhaltspunkte vor, wonach die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes durch die Vermieterin- aus welchem Grund auch immer- als einigermaßen wahrscheinlich angesehen werden könnte. Es ist daher davon auszugehen, dass die inhaltlich eingeschränkten Kündigungsgründe des § 30 Abs.2 MRG, die ausschließlich in der Person der…
…den Verzicht auf die Geltendmachung der Kündigungsgründe inklusive 20% Umsatzsteuer gemäß Punkt 9.3. in Höhe von € 36.000,- sowie Kostenbeitrag gemäß Punkt 12. des Vertrages in Höhe von € 30.000,-. Damit war der Berufung teilweise stattzugeben. Es wird abschließend noch darauf hingewiesen…
…mit | Nach forderung | Erhöhung gem. § 9 Abs. 2 GebG | A | 60.000,00 | 10+3 | 780.000,00 | 7.800,00 | 1.800,00 | 6.000,00 | 600,00 | B | 30.000,00…
…im Pkt. 2.1. des Vertrages genannten Kündigungsgründe, also auch wegen Weitergabe oder Nichtgebrauch (§ 30 Abs. 2 Z 4 und 6 MRG) als Entgelt für den Kündigungsverzicht S 450.000,00. Ein Teilbetrag von S 200.000,00 wird mit Unterfertigung dieser Vereinbarung bezahlt, worüber…
…Fälligkeit und Zahlungstermine betreffend Mietzins, Kündigungsfristen und Kündigungsgründe etc. in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu regeln. Dies umso mehr wenn die angemieteten Geschäftsräume nicht in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen. Alle die für eine schriftliche Vertragsgestaltung sprechenden Argumente mussten übrigens den unmittelbar und persönlich…
…gegenüber dem § 30 Abs. 2 MRG "inhaltlich" nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten zustehen; nämlich eingeschränkt auf solche Gründe, die in einem extrem negativen Verhalten der Mieterin begründet sind. Für die Beurteilung "nach Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe" ist davon auszugehen, dass eine Unternehmerin…
…nach Punkt VI. lit. a) des Pachtvertrages alle Gebühren und sonstigen Lasten, die sich aus dem Betrieb und dem Pachtobjekt ergeben, insbesondere die auf das Pachtobjekt entfallende Miete von derzeit € 4.336,25 (inklusive USt und Betriebskosten) pro Monat, die Betriebskosten gemäß § 21 MRG…
…außerordentlicher Kündigungsgründe; insbesondere nachfolgender: - Einstellung der Entgeltzahlungen bzw. der Betriebskosten-Zahlungen von Mieterseite - Zweckwidriger Gebrauch des Mietgegenstandes - Grobe Verstöße gegen die Erhaltungspflicht 4) Hauptmietzins, Entgelt, Kaution. Betriebskosten Das Mietentgelt beträgt an Hauptmietzins € 10,00 I m 2 im Monat zuzüglich 10% USt jeweils nach…
…für betriebliche Zwecke. Eine Änderung der Widmung ist untersagt. Jede widmungswidrige Verwendung des Mietgegenstandes wird ausdrücklich als Kündigungsgrund im Sinne des § 30 Abs 2 Z. 13 MRG vereinbart. IX. Das gegenständliche Mietverhältnis kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Die Vermieter…
…Wohnbedürfnis" des Angehörigen im Fall des § 14 Abs. 3 MRG nicht anders zu beurteilen sei als jenes des Vermieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung nach § 30 Abs. 1 Z 8 MRG. Von dieser Judikatur sind auch die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen. Etwas ganz anderes ist aber die…
…82 Abs. 1 EheG ausgenommen ist. Die Beurteilung der Frage des dringenden Eigenbedarfes (Kündigungsgrund nach § 30 Abs. 2 Z 8 und Z 9 MRG stellt sich daher nicht. (Nach der ständigen Rechtsprechung des OGH ist der Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfes nur dann gegeben, wenn auf…