Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…des Unabhängigen Finanzsenates - abschließend - in den §§ 34 ff BAO wie folgt geregelt: (11/1) Zunächst ist erforderlich, dass ein Körperschaftsteuersubjekt, dem abgabenrechtliche Begünstigungen zukommen sollen, nach seiner Rechtsgrundlage und nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient (vgl…
§ 1 Abs. 1 KStG 1988 sind nur Körperschaften körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß Abs. 2 Z 1 dieser Norm sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten juristische Personen des privaten Rechts. Gemäß § 24 Abs. 4 Z…
…das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und kein steuerliches Betriebsvermögen der GmbH darstelle. Daraus folge, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen wie bei Einkommensteuersubjekten zu beurteilen sei. Das notwendige Betriebsvermögen umfasse jene Wirtschaftsgüter, die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm…
…den § 23 Z 3 EStG 1988, welcher auf § 24 EStG 1988 abstellt, eben nicht abdeckt, lässt sich nichts gewinnen, da die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 24 EStG 1988 für Veräußerungstatbestände sämtlicher Körperschaftsteuersubjekte gilt (vgl. Bauer /Quantschnigg/Schellmann/Werilly, aaO, § 19 Tz 3, 2. Satz). Der Verweis…
…andererseits dem Bw. in seiner Funktion als Stiftungsvorstand auch sämtliche Bezug habende Ausgaben vergütet werden. Privatstiftungen seien als inländische eigentümerlose juristische Personen des privaten Rechts Körperschaftsteuersubjekte und Zurechnungssubjekte für die von ihnen erzielten Einkünfte (im Sinne des Trennungsprinzips zwischen Körperschaft und Gesellschaftern). Durch dieses Trennungsprinzip…
…herbeigeführt. Offenbar gehen auch die erläuternden Bemerkungen davon aus, dass sich die Abschreibungsbemessungsgrundlage durch die jährlichen Abschreibungsbeträge erschöpfen kann. Auf Grund unterschiedlicher Besteuerungssubjekte der Körperschafts- und Einkommensteuer wäre im Bereich der Körperschaftsteuersubjekte, insbesondere Stiftungen nach öffentlichen Rechtsvorschriften, die an sich auf unbestimmte Zeit ausgelegt sind…
… 2 Abs. 1 KStG genannten Merkmale als gegeben erscheinen. Im weitern ist nun zu untersuchen, ob diesen Betrieben gewerblicher Art als Körperschaftsteuersubjekte Körperschaftsteuerbefreiungen zukommen, zumal diesfalls eine Gewährung der beantragten Prämien nicht möglich wäre. Eine Steuerbefreiung könnte sich im gegenständlichen Fall insbesondere aus § 5 Z…
…werden. Daraus folgt, so der VwGH weiter, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten. Daher gehören nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind, zum notwendigen Betriebsvermögen…
…einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten. Aufgrund der nach § 7 Abs. 2 KStG bestehenden Maßgeblichkeit einkommensteuerlicher Gewinnermittlungsvorschriften ist die Betriebsvermögenszugehörigkeit von…
…BGBl Nr. 401/1988, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaftsteuersubjekten Einlagen und Beiträge jeder Art insoweit außer Ansatz, als sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglied oder in ähnlicher Eigenschaft geleistet werden. Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können eine Einlage in die…
…Körperschaftsteuergesetzes 1988 (KStG 1988) werden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (VwGH 20. 6. 2000, 98/15/0169…
…Körperschaftsteuergesetzes 1988 (KStG 1988) werden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (VwGH 20. 6. 2000, 98/15/0169…
…übernommen werden. Daraus folge, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (vgl. VwGH 98/15/0169 vom 20.6.2000 und 2005/14/0083 vom 16.5.2007) Notwendiges Betriebsvermögen umfasst jene Wirtschaftsgüter, die objektiv…
…durchgeführt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaftsteuersubjekten Einlagen und Beiträge jeder Art insoweit außer Ansatz, als sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglied oder in ähnlicher Eigenschaft geleistet werden. Für…
…über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen werden. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten. So umfasst das notwendige Betriebsvermögen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt…
…der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten. Der Berufungsentscheidung werden die von der Betriebsprüfung angeführten Feststellungen, sowie die umfangreich rechtliche Würdigung des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung vom 22. Jänner 2007…
…über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folge, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen sei, wie bei Einkommensteuersubjekten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes würden alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind…
…werde von einer umfangreichen Stellungnahme abgesehen. Es gebe daher nur kurze Anmerkungen zu den rechtlichen Ausführungen des Steuerberaters. Aufgrund der ständigen Rspr des VwGH sei die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen, wie bei Einkommensteuersubjekten (zB VwGH 16.5.2007…
…ob diese als Körperschaftsteuersubjekt iSd § 1 Abs. 2 Z 1 bzw. § 1 Abs. 3 Z 1 lit. a KStG anzuerkennen ist. Dabei ist ein Typenvergleich vorzunehmen, wonach zu untersuchen ist, ob die ausländische Stiftung mit inländischen Körperschaftsteuersubjekten in ihren rechtlichen Merkmalen und ihrer wirtschaftlichen Stellung…