…der Firmenwortlaut von IAF auf IEF-Service GmbH geändert - BGBl. I 2008/8) dem Finanzamt gemeldete Insolvenzentgelte in Höhe von 17.572,56 € als steuerpflichtige Bezüge bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfasst wurden. Die Kosten für die Teilnahme an einem Spanisch-Kurs (142…
…vorliege. Die Einkünfte seien mit dem im Feststellungsverfahren ermittelten Betrag (Verlust in Höhe von 333, 86 €) angesetzt worden. Zudem seien die nachträglich übermittelten Bezüge aus dem Insolvenzentgeldfonds der Besteuerung unterzogen worden. In der Begründung zum (geänderten) Einkommensteuerbescheid 2008 vom selben Tag wurde ausgeführt, gem…
…berücksichtigt worden. Daraufhin hat der Bw fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und darin seinen Antrag, die vom Insolvenzentgelt-Fonds 2009 erhaltenen Bezüge in Höhe von 22.825,43 € im Jahr 2009 zu besteuern, aufrecht erhalten…
…aus, dass die Ermittlung des Einkommens für das Kalenderjahr 2004 richtig sei, da es einen Lohnzettel über Bezüge aus dem Insolvenzentgeldfonds zur Abgeltung von Entgeltsforderungen gegen eine insolvente Firma, die das Kalenderjahr 2003 betroffen hätten, gegeben habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz führte überdies aus, dass…
…Oktober 2007 bis zur Konkurseröffnung inklusive der bis dahin angefallenen Weihnachtsremuneration von der IAF-Service GmbH als Insolvenzausfallsgeld (ab 1. Juli 2008 "Insolvenzentgelt") zuerkannt. Weder die Art noch die Höhe und der Zeitpunkt der Besteuerung dieser noch 2007 erfolgten Zahlungen wurden vom Berufungswerber bekämpft (Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H.M., vom 23. Dezember 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Dezember 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 7. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…nur um Ansprüche auf laufendes Entgelt für den Monat November 2009 samt der anteiligen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Unbestritten ist, dass dem Bw. das Insolvenzentgelt für diese Ansprüche erst im Laufe des Jahres 2010 ausbezahlt wurde. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG idF AbgÄG 2005, BGBl…
…GmbH. Aus einem vom Bw. im Zuge des Verfahrens mehrfach vorgelegten Bescheid des Insolvenzentgeltfonds ergibt sich, dass es sich bei dieser Firma um eine sog. Sozial- und Steuerbetrugsfirma handelt. Die Firma ist in Konkurs und der Masseverwalter konnte an der angegebenen Geschäftadresse kein Bestandsobjekt finden…
…Forderung bestehe. Dies sei erst am 17. März 2010 der Fall gewesen. Der Berufung wurde ein Schreiben der IEF-Service GmbH vom 28. Juni 2010 beigefügt, wonach der Bw Insolvenzentgelt ua. für Kündigungsentschädigung bzw. Schadenersatz für den Zeitraum von 17. März bis 30. Juni 2010…
…Weiters wurde ausgeführt, dass vom Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers eröffnet worden sei und dass die IEF Service GmbH das vom Bw. beantragte Insolvenzentgelt zuerkannt habe. Dem Akteninhalt ist zu entnehmen, dass das Finanzamt die vom Bw. vorgelegten Unterlagen an…
…wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr zugeflossen, für das der Anspruch besteht (§ 19 Abs. 2 EStG 1988). 2.) Anspruch auf Insolvenzentgelt haben ua. Arbeitnehmer. Der Anspruch besteht hinsichtlich gesicherter Ansprüche, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers (Auftraggeber) im Inland der Konkurs bzw…
…abgezogen worden. Ebenso habe er in dieser Zeit eine Unterstützung durch das AMS Wien erhalten, das aber im Zuge der Auszahlung des Insolvenzentgeltes direkt "vom AMS" einbehalten worden sei. Das Finanzamt hat über Vorhalt ausgeführt, dass nur ein AlG-Bezug von 95 Tagen vorliegt. Eine…
…Arbeitsverhältnis), wenn über das Vermögen des Arbeitgebers im Inland der Konkurs eröffnet wird. Die Auszahlung von Leistungen auf Grund des IESG durch die IEF- Service GmbH, die die Geschäfte der Insolvenz-Entgelt- Fonds Service GmbH besorgt, stellt daher Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs. 1…
…bezahlt worden seien, was darauf tatsächlich an Lohnsteuer entfallen sei bzw. inwieweit die Zahlungen an die Arbeitnehmer - infolge des eröffneten Insolvenzverfahrens - durch den Insolvenzentgeltsicherungsfonds und nicht durch die Gesellschaft zur Auszahlung gelangt seien. Mit dem Vorhalt vom 24. Juni 2009 wurde der Bw. vom Finanzamt…
…zu nehmen "von der Steuer zurückzutreten". Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist strittig, in welchem Veranlagungsjahr (2008 oder 2009) die von der IEF-Service GmbH aufgrund des Konkurses der F_I_RMA gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge (Insolvenzentgelte) zu versteuern sind. Gemäß § 19 Abs…
…dass die Berechnungen zum Ausgleich der Forderungen des Wiedereinsetzungswerbers aus nicht bezahlten Gehältern im Rahmen des Insolvenzentgeltsfonds neu berechnet worden seien. Des Weiteren seien die bisherigen dürftigen Buchhaltungsunterlagen nun offensichtlich wieder aufgetaucht und zudem doch umfangreicher als die dem Sachverständigen bisher vorgelegten Unterlagen gewesen seien…
…sie finanzielle Schwierigkeiten wegen des Unfalls Ihres Gatten mit dem geleasten Mopedauto hatte. Meine beim Insolvenzentgeltsicherungsfonds angemeldeten Lohnforderungen wurden aber abgelehnt. Ich ersuche daher um entsprechende Verminderung der Position "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", wie dies auch in den Jahren 2005 und 2006 war (dort aber…
…sondern aus einer einzelvertraglichen Beziehung ab. Der Geschäftsführer unterliege keinen gesetzlichen Schutznormen, wie Arbeitsverfassungsgesetz oder dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz. Der Gesellschafter-Geschäftsführer sei nicht sozial schutzbedürftig und trage allein die Verantwortung und das Risiko für die Höhe seiner Vergütungen. Tätigkeiten von Werkverträgen würden nicht Einkünfte aus sonstigen…
…dem Arbeitszeitgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall und dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz für Arbeitnehmer unterliege, der Ges-Gf über keine Abfertigungsansprüche verfüge, der Ges-Gf weder dem Angestelltengesetz noch allen sonstigen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften unterliege, der Ges-Gf nicht Mitglied der Interessensvertretung der Arbeitnehmer (Arbeiterkammer), sondern als gewerberechtlicher Gf…