…Rücksichtlich der übermittelten Lohnzettel des Insolvenz-Entgelt-Fonds einerseits und der ab andererseits wurde das Einkommen für das streitgegenständliche Jahr mit € 22.719,32 und folglich eine Nachforderung in Höhe von € 655,00 ermittelt. In der gegen diesen Bescheid am 19.12.2012…
…der Firmenwortlaut von IAF auf IEF-Service GmbH geändert - BGBl. I 2008/8) dem Finanzamt gemeldete Insolvenzentgelte in Höhe von 17.572,56 € als steuerpflichtige Bezüge bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfasst wurden. Die Kosten für die Teilnahme an einem Spanisch-Kurs (142…
…vorliege. Die Einkünfte seien mit dem im Feststellungsverfahren ermittelten Betrag (Verlust in Höhe von 333, 86 €) angesetzt worden. Zudem seien die nachträglich übermittelten Bezüge aus dem Insolvenzentgeldfonds der Besteuerung unterzogen worden. In der Begründung zum (geänderten) Einkommensteuerbescheid 2008 vom selben Tag wurde ausgeführt, gem…
…zugeflossen und sind in diese Veranlagung mit einzubeziehen. Daraus ergeben sich die folgenden Bemessungsgrundlagen (die Kennzahlen beziehen sich auf das amtliche Lohnzettelformular). Die Basis dafür bildete die von der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH mit Kurzbrief vom 30. Juni 2009 an den Beschwerdeführer übermittelte Lohnzettelberechnung…
…berücksichtigt worden. Daraufhin hat der Bw fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und darin seinen Antrag, die vom Insolvenzentgelt-Fonds 2009 erhaltenen Bezüge in Höhe von 22.825,43 € im Jahr 2009 zu besteuern, aufrecht erhalten…
…aus, dass die Ermittlung des Einkommens für das Kalenderjahr 2004 richtig sei, da es einen Lohnzettel über Bezüge aus dem Insolvenzentgeldfonds zur Abgeltung von Entgeltsforderungen gegen eine insolvente Firma, die das Kalenderjahr 2003 betroffen hätten, gegeben habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz führte überdies aus, dass…
…Kalenderjahr, für das der Anspruch besteht bzw. für das sie getätigt werden, gelten als zugeflossen: ... – Nachzahlungen im Insolvenzverfahren sowie ..." Die Zahlungen des Insolvenzentgeltsicherungsfonds, die für die Monate November und Dezember 2012 getätigt wurden, gelten daher im Jahr 2012 als zugeflossen. Dem Begehren des Bf. im…
…2012 wurde das Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2011 wiederaufgenommen und ein neuer Einkommensteuerbescheid 2011 erlassen. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wurden die beiden bereits im Erstbescheid berücksichtigten Zahlungen des Insolvenzentgeldfonds berücksichtigt, sowie die Einkünfte aufgrund eines Lohnzettels der XgmbH für die Monate 1-5/2011…
…Oktober 2007 bis zur Konkurseröffnung inklusive der bis dahin angefallenen Weihnachtsremuneration von der IAF-Service GmbH als Insolvenzausfallsgeld (ab 1. Juli 2008 "Insolvenzentgelt") zuerkannt. Weder die Art noch die Höhe und der Zeitpunkt der Besteuerung dieser noch 2007 erfolgten Zahlungen wurden vom Berufungswerber bekämpft (Bescheid…
9.3.3 Insolvenz-AusfallgeldEntgelt Rz 678a: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 zählt das Insolvenz-AusfallgeldEntgelt, das durch den Insolvenz-AusfallgeldEntgelt-Fonds ausgezahlt wird, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Daher beziehen auch freie Dienstnehmer, an die Insolvenz-AusfallgeldEntgelt durch…
…gemäß § 1 Abs. 2 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) für das Jahr 2008 Insolvenz-Entgelt iHv insgesamt netto € 3.892,00 zuerkannt. Die einbehaltene Lohnsteuer betrug € 530,82. Die entsprechenden Beträge wurden durch die ***3***-Service-GmbH in dieser Höhe dem zuständigen Finanzamt gemeldet und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H.M., vom 23. Dezember 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Dezember 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 7. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…Wiederaufnahmeantrag ab. Sie führte aus, dass sich aus dem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien lediglich ergebe, dass kein Anspruch auf Insolvenzentgelt besteht und könne dies nicht zu einer geänderten Besteuerung führen. Vielmehr sei dadurch bestätigt, dass es sich hier um Scheinunternehmen bzw. Scheingeschäfte handle…
… 19 Rz 26, Stichwort "Forderungsabtretung"). Im gegenständlichen Fall wurde die Forderung an den Insolvenzentgeltfonds – dies ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut der Abtretungserklärung vom 01.09.2009 – vom Zedenten (=Bf) "zahlungshalber" an den Zessionar (=Konkursmasse) abgetreten, dies zur Anrechnung auf die aus der Haftung gemäß…
…Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen, die auf Grund von Anträgen geleistet werden, die vor dem 1. Jänner 2001 beim Insolvenz-Entgelt-Fonds eingebracht wurden, sind mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Diesfalls bestehen keine Bedenken, wenn die Einkommensteuerveranlagung ohne Vorliegen eines entsprechenden Lohnzettels für diese Bezüge durchgeführt…
8.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 Rz 631e: Durch das Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 161/2005 wurde der § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 dahingehend geändert, dass Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren - wie bisher nur für…
…8 lit. g EStG 1988 betrifft Nachzahlungen im Insolvenzverfahren unabhängig davon, ob sie vom Insolvenz-Entgelt-Fonds geleistet werden oder nicht (zB nicht gesicherte Ansprüche). Im Einzelnen ist bei der Berechnung der Steuer wie unter Rz 1100 bis Rz 1102a angeführt vorzugehen. Somit sind nach…
21.7 Zahlungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (§ 69 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1177a: Bei Auszahlung von Insolvenz-Entgelt durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gilt hinsichtlich der Ausstellung bzw. Übermittlung der Lohnzettel Folgendes: Für das laufende Kalenderjahr ist von der auszahlenden Stelle bis zum…
19.13 Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988) Rz 1116: Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen, sind wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach…