…einen Vertragspartnerstaat als Ansässigkeitsstaat, der idR auch für die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein Steuerpflichtiger ist gemäß Art. 4 Abs. 2 OECD-MA…
…Ansässigkeitsstaates Zur Bestimmung des inländischen Besteuerungsanspruches kommt dem Begriff der Ansässigkeit entscheidungserhebliche Bedeutung zu. Sowohl die abkommensrechtlichen Verteilungsnormen als auch die Methodenartikel (Befreiungs- oder Anrechnungsmethode) der Doppelbesteuerungsabkommen (und des OECD-Musterabkommens) bauen in ihrer Systematik grundlegend auf der Unterscheidung zwischen Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat ("anderem Vertragsstaat…
…241). Die DBA weisen dabei den beteiligten Staaten Teile des Welteinkommens zur Besteuerung zu. Der eine Staat erhält dabei die Position des Wohnsitzstaates (mit umfassendem Besteuerungsrecht) der andere die Position des Quellenstaates (auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht). Diese Positionen werden nach dem OECD-Musterabkommen, dem…
…Quellenstaates (grundsätzlich auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht). Im vorliegenden Fall hat die Bw. im Schriftsatz vom 7. Juni 2002 dargestellt, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Streitjahren in Deutschland gelegen war. Deutschland kommt somit der Status des Wohnsitzstaates und Österreich der Status des Quellenstaates…
…an einbehaltenen ausländischen, die inländische Körperschaftsteuer übersteigenden Quellensteuern aus systematischen Gründen jedenfalls gerechtfertigt sei. Dem Ersuchen des Finanzamtes im Körperschaftsteuerbescheid 2001 um ergänzende Erläuterungen bestimmter Bilanzpositionen wurde nachgekommen und ergaben sich daraus keine Einwände seitens des Finanzamtes. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs…
…diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern auf die inländische Einkommensteuer insofern beschränkt ist, als der Steuerpflichtige alle Steuervorteile, die ihm im Quellenstaat zustehen, auszuschöpfen hat, insbesondere eine nach dem maßgebenden DBA mögliche Erstattung der Quellensteuer zu begehren hat, mit der Konsequenz…
…werde ermittelt, welcher Teil der österreichischen Einkommensteuer (vor der Anrechnung) auf die ausländischen Einkünfte entfalle. Im Gegensatz dazu habe das Finanzamt Innsbruck den Anrechnungshöchstbetrag nach der Formel Schweizer Quellensteuer x Auslandseinkünfte: Steuerbemessungsgrundlage Schweiz ermittelt. Das Finanzamt vergleiche offenkundig die inländische mit der ausländischen Steuerbemessungsgrundlage. Dies…
…Einkommens von 0 Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 1.750 € festgesetzt. Auf diese Steuer wurden lediglich inländische Kapitalertragsteuern, nicht aber die erwähnten ausländischen Quellensteuern angerechnet. In ihrer Berufung vom 19. Mai 2004 brachte die Bw. vor: Sie habe im Jahr 2002 Dividenden aus ausländischen Aktien…
…von € 152.214,56 ergab. Von der ermittelten Körperschaftsteuer wurde die anrechenbare Steuer (inländische Kapitalertragsteuer) in Höhe von € 3.762,67 zum Abzug gebracht. Die belgische Quellensteuer wurde nicht wie beantragt in Höhe von € 203.457,20, sondern lediglich in Höhe von…
…Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Die inländische Steuerbelastung wurde vom Finanzamt mit Null ermittelt. Im Ansässigkeitsstaat kann dann in der Folge, im Sinne der obigen Ausführungen, keine ausländische Steuer angerechnet werden, da auf die Quelle keine inländische Steuer entfällt und es in diesem Fall…
…€ | einbehaltene (inländische) Steuerbeträge | -262,20 | € | Festgesetzte Körperschaftsteuer | 1.487,80 | € In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wendet die Bw ein, dass gemäß Art 23B des OECD-Musterabkommens die Quellensteuer auf die Steuer des Ansässigkeitsstaates anzurechnen…
…die im Quellenstaat erhobene Steuer auf die im Wohnsitzstaat erhobene Steuer gutzuschreiben (anzurechnen). Der Betrag der ausländischen Steuer wird also von der Steuer des Wohnsitzstaates abgezogen. Die Gutschrift der ausländischen Steuer kann daher nicht weiter gehen, als auf diesen ausländischen Einkünften tatsächlich inländische Steuer lastet…
…noch nicht anrechenbaren Quellensteuern aus 1998 bis 2003 mit 210.373,62 € auf die KÖSt 2004 anzurechnen. Dass für die Anrechnung von noch nicht angerechneten ausländischen Quellensteuern aus Vorjahren eine konkrete inländische Rechtsnorm fehle, sei nicht schädlich. Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern erfolge aufgrund des…
…00 (€ 226.409,31) ergab. Von der ermittelten Körperschaftsteuer wurde die anrechenbare Steuer (inländische Kapitalertragsteuer) zum Abzug gebracht. Die belgische Quellensteuer wurde nicht wie beantragt in Höhe von ATS 3,961.178,80 (€ 287.870,09), sondern lediglich in Höhe von ATS 1…
…ein Einkommen von Null ergab. Von der Körperschaftsteuer in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer von ATS 120.400,00 (€ 8.749,81) wurde die anrechenbare Steuer (inländische Kapitalertragsteuer) in Höhe von ATS 461.209,00 (€ 33.517,37) zum Abzug gebracht, so dass sich eine…
…nicht angerechneten ausländischen Quellensteuern aus dem Jahr 2008 iHv 153.995,86 € auf die Körperschaftsteuer 2009 anzurechnen. c. Dass für die Anrechnung von noch nicht angerechneten ausländischen Quellensteuern aus Vorjahren eine konkrete inländische Rechtsnorm fehle, sei nicht schädlich. Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern erfolge aufgrund…
…bitten ihre rechtliche Würdigung vorzutragen. Stb.: Ich möchte einen Antrag stellen, nach § 281 BAO auf Aussetzung der Entscheidung. Auch bei tschechischen und kroatischen Quellensteuern hat das Finanzamt so entschieden, da ist eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig und das ist nicht erledigt. Das heißt, man kann es erledigen…
…die zugehörigen Auslandseinkünfte inländische Einkommensteuer entfiele. Der Anrechnungshöchstbetrag wurde in der Berufungsvorentscheidung wie folgt errechnet: € 535,10 abzüglich Veranlagungsfreibetrag € 31,31 = Basis € 503,79 ausländische Einkünfte (Auswirkung): € 503,79 x 11,68 % = € 58,84 anrechenbare Quellensteuern In dem…
…SWI 1997, 532). Abschließend wurde beantragt die in Hongkong einbehaltene Quellenstuer mit einem Betrag von € 3,500 auf die vorgeschriebene Mindestkörperschaftsteuer anzurechnen und die im Jahr 2004 angefallene inländische Kapitalertragsteuer von € 83,39 zu erstatten. In der Folge fand bei der Bw. eine…
…noch nicht anrechenbaren Quellensteuern aus 1998 bis 2003 mit 189.270,56 € auf die KÖSt 2005 anzurechnen. Dass für die Anrechnung von noch nicht angerechneten ausländischen Quellensteuern aus Vorjahren eine konkrete inländische Rechtsnorm fehle, sei nicht schädlich. Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern erfolge aufgrund des…