…Angehörige des Empfangsstaats sind. Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis nur Steuerpflicht für Einkünfte aus inländischen Quellen im Sinne des § 98 EStG 1988 besteht. Auf DBA-Ebene bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß Art. 4 Abs…
…die Agentur hingegen in der Schweiz ansässig, schränkt Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz des DBA-Schweiz (so genannter "Künstlerdurchgriff") das inländische Quellenbesteuerungsrecht an den an die Schweizer Agentur gezahlten Vergütungen nicht ein. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf zwei Aufsätze in der Steuer und Wirtschaftskartei…
…d EStG 1988 der inländischen Kapitalertragsbesteuerung. Auf Grund einer vom OECD-Musterabkommen abweichenden Dividendendefinition in Art. 10 Abs. 3 DBA-Kanada, derzufolge für die Subsumtion unter diese Bestimmung ganz allgemein das Vorliegen von Einkünften ausreicht, die nach dem Recht des Quellenstaates steuerlich den Einkünften aus…
…einen Vertragspartnerstaat als Ansässigkeitsstaat, der idR auch für die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein Steuerpflichtiger ist gemäß Art. 4 Abs. 2 OECD-MA…
…der idR auch für die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des StPfl verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat (Art 23 OECD-MA, VwGH 20.2.08, 2005/15/0135 zum DBA Schweiz)…
…2016, Ro 2015/15/0010, mwN). Grundsätzlich wird durch ein solches Abkommen einem der beiden Vertragsstaaten die Position des Ansässigkeitsstaates und damit das umfassende Besteuerungsrecht und dem anderen Staat ein auf dessen inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht zugewiesen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA sieht in Art…
…Steuerpflichtigen (StPfl) verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein StPfl ist gemäß Art 4 Abs 2 DBA USA-Österreich dort ansässig, wo er seine ständige Wohnstätte hat. Wenn der StPfl über…
…Steuerpflichtigen (StPfl) verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein StPfl ist gemäß Art 4 Abs 2 DBA USA-Österreich dort ansässig, wo er seine ständige Wohnstätte hat. Wenn der StPfl über…
…Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen verantwortlich ist. Der Ansässigkeitsstaat erhält grundsätzlich das umfassende Besteuerungsrecht, während der Quellenstaat nur ein auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht hat. Ein Steuerpflichtiger ist gemäß Art. 4 Abs 2 DBA Österreich-Liechtenstein dort ansässig, wo er seine ständige Wohnstätte hat.…
…Ansässigkeitsstaates Zur Bestimmung des inländischen Besteuerungsanspruches kommt dem Begriff der Ansässigkeit entscheidungserhebliche Bedeutung zu. Sowohl die abkommensrechtlichen Verteilungsnormen als auch die Methodenartikel (Befreiungs- oder Anrechnungsmethode) der Doppelbesteuerungsabkommen (und des OECD-Musterabkommens) bauen in ihrer Systematik grundlegend auf der Unterscheidung zwischen Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat ("anderem Vertragsstaat…
…241). Die DBA weisen dabei den beteiligten Staaten Teile des Welteinkommens zur Besteuerung zu. Der eine Staat erhält dabei die Position des Wohnsitzstaates (mit umfassendem Besteuerungsrecht) der andere die Position des Quellenstaates (auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht). Diese Positionen werden nach dem OECD-Musterabkommen, dem…
…Quellenstaates (grundsätzlich auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht). Im vorliegenden Fall hat die Bw. im Schriftsatz vom 7. Juni 2002 dargestellt, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Streitjahren in Deutschland gelegen war. Deutschland kommt somit der Status des Wohnsitzstaates und Österreich der Status des Quellenstaates…
…an einbehaltenen ausländischen, die inländische Körperschaftsteuer übersteigenden Quellensteuern aus systematischen Gründen jedenfalls gerechtfertigt sei. Dem Ersuchen des Finanzamtes im Körperschaftsteuerbescheid 2001 um ergänzende Erläuterungen bestimmter Bilanzpositionen wurde nachgekommen und ergaben sich daraus keine Einwände seitens des Finanzamtes. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs…
…4***, beantragte die Bf. die Rückerstattung der in Österreich im Jahr 2013 im Wege des KESt-Abzugs auf inländische Dividendeneinkünfte eingehobene Quellensteuer in der Höhe von 1,106.250 Euro. Mit Eingabe vom 12. August 2013 und den Formularen ZS-RE1 und ZS-RE1A, Evidenznummer…
…von der Bank AG einbehaltene Quellensteuer habe quasi eine "Endbesteuerungswirkung" zur Folge gehabt, vermochte nicht zu überzeugen. Einerseits ergibt sich aus den bezughabenden Erklärungsvordrucken unmissverständlich die Anrechnung einer allfällig einbehaltenen Quellensteuer (was aber gleichzeitig impliziert, dass durch die Quellensteuer die inländische Ertragssteuer nicht abgegolten wird…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…von Kapital (zB Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…
…Kapital (dazu gehören Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (…