…die Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Weiters wurde beantragt, dass der gesamte Berufungssenat in mündlicher Verhandlung über die Berufungen entscheidet. In dieser mündlichen Verhandlung wurde von der steuerlichen Vertretung des Bw. die Rechtsmeinung vertreten, die Inhaltserfordernisse einer Berufung seien auch dann erfüllt…
…nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt; werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Eine gesetzlich geforderte inhaltliche Angabe im Sinne dieser Bestimmung normiert § 250 Abs. 1 BAO. Dort werden vier Inhaltserfordernisse für Berufungen vorgesehen…
…musste ein sich auf diesen Punkt erstreckender Mängelbehebungsauftrag erteilt werden (VwGH 18.9.1996, 94/15/0070). Das Finanzamt sprach daraufhin mit Bescheid vom 24. März 2004 aus, dass die Berufung vom 30. Mai 2003 einen Mangel aufweise, da die im § 250 Abs. 1 lit…
…nochmals - diesmal jedoch unter Setzung einer Frist sowie unter Hinweis darauf, dass bei Versäumung der genannten Frist gemäß § 85 Abs. 2 BAO das Anbringen als zurückgenommen gelte - auf, entsprechend den in § 250 BAO normierten Inhaltserfordernissen einer Berufung eine Begründung in Bezug auf die beantragten Änderungen…
…Sicht des UFS umso mehr, als der nicht vertretene BW noch dazu für die Formulierung seiner Prozesshandlungen die Hilfe des FA (konkret des IC) in Anspruch genommen hat. Für einen Vorlageantrag, gelten die Bestimmungen über die Inhaltserfordernisse einer Berufung im Sinne des § 250 BAO nicht…
…Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2006) erlassen. Unbestrittenermaßen hat der der Bw in der Berufung lediglich die Bescheide, gegen die sich die Berufung richte, bezeichnet (§ 250 Abs. 1 lit. a) BAO) und damit die Inhaltserfordernisse einer Berufung nur unzureichend erfüllt hat. Eine Berufung hat nämlich auch die Erklärung…
…dem Zusammenhang dieser Bestimmungen ergibt sich, dass die Abgabenbehörde eine Berufung danach zu prüfen hat, ob sie den in § 250 BAO umschriebenen Erfordernissen - im Streitfall die Erfordernisse nach Abs. 1 der Gesetzesstelle - entspricht. Stellt sie dabei fest, dass die Berufung den Inhaltserfordernissen des § 250 leg…
…ausdrücklich hingewiesen worden. Der Berufung habe somit nicht Folge geleistet werden können. Mit Eingabe vom 25. Februar 2011 brachte der Bw. beim Finanzamt einen Vorlageantrag nach § 276 Abs. 1 BAO ein. Darin führte er an, dass die Inhaltserfordernisse einer Berufung vorliegen würden. Ebenso sei der…
…der Berufung erhob. Da diese den in § 250 BAO normierten Voraussetzungen hinsichtlich der Inhaltserfordernisse einer Berufung nicht entsprach, erließ das Finanzamt mit Bescheid vom 12. August 2005 einen Mängelbehebungsauftrag, welcher zwar seitens des Bw. mit Schreiben vom 30. August 2005 beantwortet, jedoch die der Berufung…
…11.6.2012 legte das Finanzamt Wien 2/20/21/22 die Berufung vom "19.05.2009, 17.06.2011, 09.01.012" gegen "ESt. 2001 u. 2002" vom "22.04.2009" vor. Strittig sei § 85 Abs. 2 BAO und zwar "Inhaltserfordernisse einer Berufung gem…
…gegen eine Berufungsvorentscheidung, ist aber der Vorlageantrag. Bei unvertretenen wie bei vertretenen Parteien sind gleiche Maßstäbe anzulegen. In Rechtschutz wahrender Auslegung ist ihr als Rechtsmittel gegen eine Berufungsvorentscheidung erkennbares Anbringen - ohne Bestehen eines Inhaltserfordernisses - als zulässiger Vorlageantrag zu deuten. Das im Schriftsatz enthaltene neue Berufungsvorbringen…
…eingeleitete Finanzstrafverfahren einzustellen bzw. in eventu die ausgesprochene Strafe entsprechend dem Ergebnis des Berufungsverfahrens herabzusetzen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass es richtig sei, dass der Bw. in den verfahrensgegenständlichen Jahren 1996 bis 2002 als Alleininhaber eines Installationsbetriebes selbständiger Unternehmer gewesen sei. Schon zu Beginn seiner…
…Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 03.10.2005, Zahl: 610/0000/2/2003, aufzuheben und 3. der Bf. die mit Antrag zu WE-Nr. XY beantragte Ausfuhrerstattung zuzuerkennen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 250 Abs. 1 BAO muss eine Berufung folgende vier Inhaltserfordernisse…
…sieht für Berufungen insgesamt vier Inhaltserfordernisse vor: | a) | die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sie richtet; | b) | die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; | c) | die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; | d) | eine Begründung…
…kann) reicht nicht aus. Der Berufungswerber stellt daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid infolge Tatsachenwidrigkeit und Rechtswidrigkeit sowie mangels tauglicher Bescheidvoraussetzungen aufzuheben." Am 25. Oktober 2011 erließ die Abgabenbehörde erster Instanz gegenüber dem berufungswerbenden Masseverwalter einen Mängelbehebungsauftrag, da der von ihm eingebrachten Berufung Inhaltserfordernisse gemäß …
…Zustellung einer Berufungsvorentscheidung gestellt, so ist er nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wirkungslos. Im vorliegenden Sachverhalt enthält der als "Berufung gegen den Haftungsbescheid vom 04.09.2006" bezeichnete Schriftsatz die in § 250 BAO aufgezählten Inhaltserfordernisse. Nach herrschender VwGH Judikatur wäre ein Vorlageantrag ohne zugestellte Berufungsvorentscheidung…
…2) den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 07. Februar 2006, 610/00000/2/2000, aufzuheben, 3) die Durchführung der mündlichen Verhandlung. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach § 250 Absatz 1 BAO muss eine Berufung folgende vier Inhaltserfordernisse enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides…
…ob die Inhaltserfordernisse erfüllt sind. Gemäß § 250 Abs. 1 BAO muss eine Berufung enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Den…
…angemessen war. Unter Bedachtnahme auf die geschilderte Rechtslage ist zu bedenken: Die streitgegenständliche Berufung nennt klar die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 als angefochten. Das Inhaltserfordernis des § 250 Abs. 1 lit. a BAO ist damit erfüllt. Der Bw bekämpft die angefochtenen Bescheide in einem (einzigen) Punkt…
…Fall - eine Einkommensteuererklärung (hier: für das Jahr 2007) innerhalb der Rechtsmittelfrist (gegenständlich bezogen auf den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 31. März 2009) eingebracht wird, rechtfertigt dies nicht eine Umqualifizierung der Einkommensteuererklärung 2007 in eine Berufung, für die zudem § 250 Abs. 1 BAO bestimmte Inhaltserfordernisse aufstellt (vgl…