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UFSI RV/0202-I/05Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist zu begründen. Die Bgründung muss u.a. die Schätzungsmethode, die zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung des Schätzungsergebnisses darlegen (VwGH 28.5.1998, 96/15/0260)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…relevante Behauptungen einzugehen hat. Die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat u.a. die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (VwGH vom 28.5.1998, 96/15/0260). Im Bericht vom 25.2.2005 ist ausgeführt…

UFSW RV/0141-W/13Anspruchszinsenbescheide mit der Begründung der Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…wird bei Überschreitung der Freigrenze von € 50,00 (§ 205 Abs. 2 BAO) ein weiterer Zinsenbescheid ergehen, jedoch keine Abänderung des gegenständlichen Zinsenbescheides erfolgen. Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Einkommensteuerbescheide 2005-2010, wobei die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen anhand der nicht gedeckten…

UFSW RV/0964-W/12Anspruchszinsenbescheide mit der Begründung der Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheide angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…sich ausschließlich auf den Inhalt der Körperschaftsteuerbescheide 2003-2007, wobei die Höhe des Verkehrswertes einer im Jahr 2003 vom Alleingesellschafter an die GmbH veräußerten Liegenschaft und das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung strittig sind. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in…

UFSW RV/0164-W/12Anspruchszinsenbescheide mit der Begründung der Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2012

…Bw.) gegen die Nachforderung der zugrunde liegenden Einkommensteuer, ohne ein gesondertes Vorbringen zu den angefochtenen Anspruchszinsen zu erstatten und beantragt, die Anspruchszinsen entsprechend den berichtigten Einkommensteuerbescheiden 2004 und 2005 zu bemessen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Oktober 2011 wurde die gegenständliche Berufung mit der Begründung abgewiesen…

UFSI RV/0364-I/06Wiederaufnahme der Verfahren gem. § 303 Abs. 4 BAO - Erfordernis der Darstellung der Wiederaufnahmegründe in der Begründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2007

…worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." In der Begründung zum neuen Sachbescheid betreffend die Einkommensteuer 2000 führte die Behörde weiters aus: "Die neuen Tatsachen bestehen darin…

UFSW RV/3365-W/11Anspruchszinsen werden mit der Begründung der Unrichtigkeit der Grundlagenbescheide angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

…ausschließlich auf den Inhalt der Einkommensteuerbescheide 2006, 2007 und 2008, wobei das Vorliegen einer Liebhaberei strittig ist. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide aufzuzeigen…

UFSW RV/2995-W/09Anspruchszinsenbescheid nicht mit der Begründung der Unrichtigkeit des zugrundeliegenden Abgabenbescheides erfolgreich bekämpfbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2010

…128). Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2006, wobei die Kalkulation der Erlöse des Textileinzelhandels durch die Betriebsprüfung strittig ist. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus…

UFSW RV/0699-W/09Anspruchszinsen nicht mit der Begründung der Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Abgabenbescheides anfechtbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2006, wobei die Anerkennung von Mietzahlungen an den Vater als Betriebsausgabe begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der…

UFSW RV/0526-W/09Anspruchszinsenbescheid nicht mit der Begründung der Unrichtigkeit des Grundlagenbescheides anfechtbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2005, wobei die Anerkennung der Tätigkeit als Warenpräsentatorin als Einkunftsquelle begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit der…

UFSW RV/0257-W/04Der Säumniszuschlag wird mit der Begründung angefochten, dass das Abgabenkonto unrichtig sei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2004

…führte der Bw. aus, dass die Umsatzsteuervorauszahlung durch Guthaben aufgewogen sei. Die Rückzahlung dieser Guthaben sei verweigert worden. Da keine Schuld bestehe, könne auch kein Verspätungszuschlag Platz greifen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. November 2003 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Zur Begründung wurde…

UFSF FSRV/0014-F/13Strafberufung eines Schmugglers mit der Begründung, er habe lediglich aus Zeitnot gehandelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)26.08.2013

…von € 7.366,85 durchgeführt hat, bei der Zollstelle Lustenau, die Aufforderung erhalten, zwecks Erstellung einer elektronischen Anmeldung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, eine Grenzspedition aufzusuchen. Dieser Aufforderung ist er jedoch mit der Begründung, dies sei ihm zu zeitaufwändig und mühsam…

UFSS RV/0368-S/13Fehlen des Aufhebungsgrundes in der Begründung nicht sanierbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…d) eine Begründung. Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit a BAO ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…

UFSW RV/2026-W/12Schuldhafte Verletzung der Geschäftsführerpflichten mit der Begründung, durch einen malversiv handelnden faktischen Geschäftsführer entmachtet gewesen zu sein, bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…Juli 2012), beantragte der Bw. rechtzeitig die Vorlage der Berufung (irrtümlich wurde eine Berufung gegen die Berufungsentscheidung eingebracht und als Vorlageantrag gewertet) an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Aufhebung des Haftungsbescheides vom 23. November 2011 und führte zur Begründung ergänzend aus, er verweise inhaltlich…

UFSL RV/0303-L/12Bindung an den Inhalt der Abgabenbescheide im Haftungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

…Finanzamt zu rechnen. Weitere Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme sind bestehende Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin. Im Haftungsverfahren ist die Abgabenbehörde dabei grundsätzlich an den Inhalt der vorangegangenen Abgabenbescheide gebunden. Nur wenn der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangeht, besteht eine solche Bindung nicht…

UFSW RV/1806-W/04Gemeinnützigkeit einer Privatstiftung, gesetzliche Anforderungen an den Inhalt der Rechtsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2005

…sich - wie aus der Begründung der Berufungsvorentscheidung zu entnehmen ist - sehr wohl mit dem Inhalt der Stiftungsurkunde auseinandergesetzt und diesbezüglich drei konkrete, einer Einstufung der Bw. als gemeinnützig entgegenstehende, Inhaltsmängel genannt. Als ein solcher Mangel wurde vom Finanzamt das Fehlen einer Aufzählung der Mittel zur…

UFSW RV/2230-W/06Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung, Bescheid enthielt keine Begründung, Bw. stellte keinen Antrag auf Mitteilung der fehlenden Begründung; Schätzung fiktive Anschaffungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006

…obliegt, den Inhalt der behördlichen Erledigung einer Überprüfung dahingehend zu unterziehen, ob diese von einem Anbringen abweicht. Den Bescheiden ist auch ohne gesonderte Begründung zu entnehmen, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vom FA in einer anderen Höhe angesetzt wurden als von der Bw…

UFSW RV/2836-W/06Zustellung an den Vollmachtsgeber mangels Kenntnis des Finanzamtes von der erteilten Zustellungsbevollmächtigung wirksam, Vollmachtsbekanntgabe in FinanzOnline ist maßgebende Behauptung des Parteienvertreters hinsichtlich Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Gemäß § 83 Abs. 2 BAO richten sich Umfang und Inhalt der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten nach der Vollmacht. Grundsätzlich haben sich die Vertreter durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern und Notaren ersetzt (§ 8 Abs. 1…

UFSW RV/1969-W/041. Aufwendungen für Fortbildungsseminare sind nicht anzuerkennen, wenn der berufsspezifische Inhalt nicht nachgewiesen wird 2. Keine Anerkennung von ag Belastungen, wenn sie den Selbstbehalt nicht übersteigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2005

…Kurse (z.B. Hypnosekurse) und Seminare (z.B. Erfolgreich sein statt recht haben, Endlich leben statt überleben etc.) Im Hinblick darauf, dass der Abgabenbehörde keinerlei Unterlagen, die allenfalls einen berufsspezifischen Inhalt der besuchten Kurse bzw. Seminare erkennen lassen würden, vorgelegt wurden, und daher ein entsprechender…

UFSL RV/0478-L/05Unzulässigkeit der Abzinsung einer Darlehensforderung, wenn anstelle von Zinsen andere Gegenleistungen (verdeckte Verzinsung) gewährt werden; Unzulässigkeit der Anfechtung eines abgeleiteten Bescheides mit Argumenten, die gegen den Grundlagenbescheid zu richten gewesen wären; Anspruchszinsenbescheid kann nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides angefochten werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…S Als Begründung für die Festsetzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb werde auf die mit gleichem Tag eingereichte Berufung gegen die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1999, 2000 und 2001 der Firma WHG (St.Nr. xx/yyyy) verwiesen. Zum Inhalt der genannten…

UFSG RV/0077-G/021. Wiederaufnahme des Verfahrens (ua. Einwand der fehlenden Begründung) 2. Einwand der mangelnden Bescheidqualität der Grundlagenbescheide 3. Bekämpfung von Feststellungen im Grundlagenbescheid mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…Bezeichnung der angefochtenen Bescheide) zufolge ausdrücklich - auch - gegen die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1992 bis 1994, lässt jedoch in ihrem weiteren Inhalt jegliches diese Bescheide betreffende Vorbringen (Erklärung der angefochtenen Punkte bzw. der beantragten Änderungen sowie Begründung) vermissen. Mit Bescheid vom 17. März 2004, der steuerlichen…