…leg. cit., weil Zollschuldner die Person ist, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Da die Zollschuld nach Art. 204 entstanden ist, ist gemäß § 108 ZollR-DG auch noch eine Abgabenerhöhung zu entrichten…
…108 Abs. 1 ZollR-DG, entschieden: Der Spruch des bekämpften Bescheides wird insoweit abgeändert, dass der Zoll mit € 0,00, die Einfuhrumsatzsteuer mit € 593,66 und die Abgabenerhöhung mit € 19,55 festgesetzt wird und im Übrigen der Berufung Folge gegeben wird. Entscheidungsgründe…
…hier nicht zutreffenden) Fällen entweder eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer eingangsabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist (hier: Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung gem. Art.4 Zi.16 lit.f iVm Art.84 Abs.1…
…ausländischen, von ihm unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Gemeinschaften eingebrachten und hier von ihm zu einem unzulässigen Binnentransport von Waren ("Kabotage") benützten Sattelzugmaschine lastenden Eingangsabgaben schuldet, erweist sich sohin -nicht zuletzt im Lichte obzitierter Judikatur des EuGH- als unanwendbar…
…vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben (Abs.3 leg.cit.). Der im gegenständlichen Fall ermittelte (und im Übrigen im bisherigen Abgaben- und Rechtsbehelfsverfahren seitens der Bf auch unbestritten gebliebene) Sachverhalt ist unter den (obzietierten) Zollschuldentstehungstatbestand des Art.204 Abs.1 lit…
…aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben (Abs.3 leg.cit.). Der im gegenständlichen Fall ermittelte -und im bisherigen Abgaben-und Rechtsbehelfsverfahren seitens der Bf unbestritten gebliebene Sachverhalt ist unter den (obzietierten) Zollschuldentstehungstatbestand des Art.204 Abs.1 lit.a…
…schon deshalb nicht den Tatsachen entspricht, dass zwischen -ordnungsgemäßer- Anforderung der Kontrollblätter und der am 22.10.2007 erfolgten Betretung des in Rede stehenden Sattelzugfahrzeuges ohne ausgefüllt mitzuführendem Kontrollblatt mehr als 14 Tage verstrichen sind. Weshalb die zeitlichen Kabotagebeschränkungen im § 7 Abs.2 Z.2…
…zugelassener Empfänger im Sinne des Art. 406 ZK-DVO ist, übergeben. Damit ist die Zollschuld im Sinne der Rechtsprechung entstanden. Gemäß Art. 203 Abs. 3 ZK ist Zollschuldner auch die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. …
…Keiner der im Art. 719 ZK-DVO aufgelisteten Sonderfälle, welche ausnahmsweise die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person gestatten, liege hier vor. Die in der Berufung dargelegten Umstände würden keine Eingangsabgabenbefreiung als Übersiedlungsgut rechtfertigen. Dagegen richtet sich…
…Art. 202 und 204 Abs.1 Buchstabe a als nicht entstanden, wenn der Beteiligte nachweist, dass die Pflichten aufgrund der Inanspruchnahme des Zollverfahrens in das diese Ware übergeführt worden ist, nicht erfüllt werden konnten, weil die betreffende Ware aus in ihrer Natur liegenden Gründen, durch…
…Art. 202 und 204 Abs.1 Buchstabe a als nicht entstanden, wenn der Beteiligte nachweist, dass die Pflichten aufgrund der Inanspruchnahme des Zollverfahrens in das diese Ware übergeführt worden ist, nicht erfüllt werden konnten, weil die betreffende Ware aus in ihrer Natur liegenden Gründen, durch…
…sie habe am 15. Februar 2004 hinsichtlich des einfuhrabgabenpflichtigen LKW-Sattelzuges mit dem behördlichen Kennzeichen X2 (Zugmaschine) und Y2 (Auflieger) eine aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung entstandene Verpflichtung nicht erfüllt, wodurch gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK die Einfuhrzollschuld entstanden…
…haben ergeben, dass die Bf. mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet nicht berechtigt war, hinsichtlich des Beförderungsmittels eine Zollanmeldung in konkludenter Form zur Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung in dem Sinne abzugeben, dass sie die Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, passiert…
…a) ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Gemäß…
…Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…Buchstabe a) ZK eine Einfuhrzollschuld wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der aktiven Veredelung geltend gemacht, weil für die zur Wiederausfuhr angemeldeten Waren keine Austrittsbestätigungen vorlagen und somit für diese Waren der Nachweis der ordnungsgemäßen Beendigung des Verfahrens als nicht erbracht gilt…
…daher vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht, weil die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung unzulässig gewesen sei. Die vorgelegte Dienstwagenüberlassungsvereinbarung zwischen der Firma C. und dem Bf. ersetze nicht die ausdrückliche Genehmigung des eigenen Gebrauches in einem Anstellungsvertrag. Der Bf. hatte der Zollbehörde in Kopie…
…eine Einfuhrzollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 ZK genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Art. 185 Abs…
…zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren kann neben dem Hauptverpflichteten als Verfahrensinhaber gemäß Artikel 96 Absatz 1 ZK auf den Warenführer zurückgegriffen werden, wenn er die…
…ein Verpflichtung, die sich aus dem Zollverfahren der aktiven Veredelung ergibt. Wie bereits ausgeführt, entsteht gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das…