…wenn (neben dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen) der Empfänger der Kapitalerträge dem zum Abzug Verpflichteten erklärt, dass die Zinserträge als Betriebseinnahmen eines in- oder ausländischen Betriebes, ausgenommen eines Hoheitsbetriebes (§ 2 Abs. 5 KStG 1988) zu erfassen sind. Betrieb (gewerblicher Art) einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist…
…örtlichen Friedhof betreibt, zur Errichtung einer Leichenhalle verpflichtet. Der Betrieb der Einsegnungshalle stelle somit einen Teil des Hoheitsbetriebes "Friedhof" dar. Da Körperschaften des öffentlichen Rechtes nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig sind, sei ein…
…Februar 2008 samt Beilagen). Im Jahr 1998 wurde ein Darlehen bei der Bank (Effektenlombarddarlehen) zur Abdeckung des Baukontos "Schulumbau" (der Schulbetrieb J S stellt unbestritten einen Hoheitsbetrieb dar) aufgenommen. Dieses Darlehen wurde laut den im Akt befindlichen Unterlagen mehrmals aufgestockt und zwar in den Jahren…
…brutto. Gemäß § 2 Abs. 5 KStG 1988 würden Friedhöfe stets als Hoheitsbetriebe gelten und keinen Betrieb gewerblicher Art begründen können. Die Bestattung von Leichen stelle eine öffentlich-rechtliche Aufgabe dar und sei daher dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Aus diesem Grund sei der Vorsteuerabzug i.H. von…
…Erbringung von Leistungen gegen Entgelt ist auch dann unternehmerische Tätigkeit, wenn die erzielten Entgelte nicht kostendeckend sind. Auch Hoheitsbetriebe einer Gemeinde können beitragspflichtig sein, wenn sich ihre Tätigkeit als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wesentlich ist, dass die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet…
…§ 2 Abs. 3 UStG 1994 knüpfe dabei an die Definition des körperschaftsteuerlichen Betriebes gewerblicher Art an. Jener Tätigkeitsbereich, der auf die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben gerichtet sei (Hoheitsbetrieb), unterliege nicht der Besteuerung. Als Indiz für die Ausübung öffentlicher Gewalt werde in § 2 Abs. 5 KStG…
…zu besteuern. Die Berufungsführerin ist daher nicht als Betrieb gewerblicher Art, sondern als "normales" Körperschaftsteuersubjekt zu besteuern. Die Steuerbefreiung für Hoheitsbetriebe (§ 2 Abs 5 KStG) kommt daher nicht zur Anwendung. Gemäß § 5 Z 6 KStG sind gemeinnützige Körperschaften von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit. Es ist…
…1,5% der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten pro Jahr, da im Jahre 2008 ein Gewinn in Höhe von EUR 469,31 erwirtschaftet worden sei. Es liege somit kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Betrieb gewerblicher Art einer KÖR gemäß § 2 KStG vor. Nach der Beilage zu dieser Berufung…
…Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten ua. die Friedhöfe. Gemäß § 2 Abs. 3 letzter Satz UStG 1994 gilt die Vermietung und…
…nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten insbesondere Wasserwerke, wenn sie…
…nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten insbesondere Wasserwerke, wenn sie…
…land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. § 2 Abs 3 UStG knüpft dabei an die Definition des körperschaftsteuerlichen Betriebs gewerblicher Art an und erweitert diese Anknüpfung kraft ausdrücklicher umsatzsteuergesetzlicher Fiktion um bestimmte körperschaftsteuerlich als Hoheitsbetriebe qualifizierte Tätigkeiten (Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser…
…land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. § 2 Abs 3 UStG knüpft dabei an die Definition des körperschaftsteuerlichen Betriebs gewerblicher Art an und erweitert diese Anknüpfung kraft ausdrücklicher umsatzsteuergesetzlicher Fiktion um bestimmte körperschaftsteuerlich als Hoheitsbetriebe qualifizierte Tätigkeiten (Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser…
…nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten insbesondere Wasserwerke, wenn sie…
…Erbringung von Leistungen gegen Entgelt ist auch dann unternehmerische Tätigkeit, wenn die erzielten Entgelte nicht kostendeckend sind. Auch Hoheitsbetriebe einer Gemeinde können beitragspflichtig sein, wenn sich ihre Tätigkeit als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wesentlich ist, dass die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet…
…der aufgenommenen Personen fast ausschließlich auf den betroffenen Bezirk beschränkt und die Aufnahme nur aufgrund eines Bescheides nach dem oö. Sozialhilfegesetz möglich ist. Nach Meinung der Großbetriebsprüfung Linz handelt es sich bei einem Sozialhilfeverband um einen Hoheitsbetrieb, welcher als Gesamtes Aufgaben nach dem o.ö…
…Erbringung von Leistungen gegen Entgelt ist auch dann unternehmerische Tätigkeit, wenn die erzielten Entgelte nicht kostendeckend sind. Auch Hoheitsbetriebe einer Gemeinde können beitragspflichtig sein, wenn sich ihre Tätigkeit als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wesentlich ist, dass die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet…
…2 Abs 5 KStG 1988 sei der Annahmezwang wohl nicht das einzige, aber wesentliche Kriterium für die Prüfung der Frage, ob ein Hoheitsbetrieb vorliege oder nicht. Aber auch der Verwaltungsgerichtshof verlange in seinen Erkenntnissen, dass die betreffende Tätigkeit der Körperschaft öffentlichen Rechts in ihrer Eigenschaft…
…Mischbetriebes ist auf die überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes - und nicht etwa auf den einzelnen ihm zugeordneten Gegenstand Kommunaltraktor - abzustellen. Dienen die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, ist der Betrieb in seiner Gesamtheit als Hoheitsbetrieb zu behandeln. Überwiegen die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben…
…Die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes führt somit zum Ergebnis, dass die Versagung der Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG für den dem Hoheitsbetrieb Friedhof zuzuordnenden Gegenstand Friedhofsbagger durch das Finanzamt zu Recht erfolgt ist. Daher war spruchgemäß zu entscheiden.. Wien, 27. Februar 2006