…wenn (neben dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen) der Empfänger der Kapitalerträge dem zum Abzug Verpflichteten erklärt, dass die Zinserträge als Betriebseinnahmen eines in- oder ausländischen Betriebes, ausgenommen eines Hoheitsbetriebes (§ 2 Abs. 5 KStG 1988) zu erfassen sind. Betrieb (gewerblicher Art) einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist…
…und Forstwirtschaft, liege kein Betrieb gewerblicher Art vor. Nach Doralt-Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts I liege aber ein Hoheitsbetrieb dann vor, wenn die dort ausgeübte Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend einer hoheitlichen Tätigkeit diene; von einem Betrieb gewerblicher Art könne man hingegen nur sprechen, wenn…
…Die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes führt somit zum Ergebnis, dass die Versagung der Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG für den dem Hoheitsbetrieb Friedhof zuzuordnenden Gegenstand Friedhofsbagger durch das Finanzamt zu Recht erfolgt ist. Daher war spruchgemäß zu entscheiden.. Wien, 27. Februar 2006
…Einheit anzusehenden Betrieb hoheitliche und erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet würden, sei grundsätzlich nach dem Überwiegen zu beurteilen, ob insgesamt ein Betrieb gewerblicher Art oder ein Hoheitsbetrieb vorliege. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ergebe sich aus der tatsächlichen Geschäftsgebarung der Stadt ebenso, wie aus der Nutzungsdauer der Immobilie. …
…Pflichtschulgesetz 1995 nur als Indiz dafür gesehen werden, dass eine Gemeinde in ihrem Hoheitsbereich tätig werde. Somit könne vom Vorliegen einer solchen Errichtungsbewilligung nicht automatisch vom Bestehen eines Hoheitsbetriebes ausgegangen werden. Denn es dürfe dabei nicht unterlassen werden, die Umstände des Einzelfalles genauer zu betrachten…
…örtlichen Friedhof betreibt, zur Errichtung einer Leichenhalle verpflichtet. Der Betrieb der Einsegnungshalle stelle somit einen Teil des Hoheitsbetriebes "Friedhof" dar. Da Körperschaften des öffentlichen Rechtes nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig sind, sei ein…
…Februar 2008 samt Beilagen). Im Jahr 1998 wurde ein Darlehen bei der Bank (Effektenlombarddarlehen) zur Abdeckung des Baukontos "Schulumbau" (der Schulbetrieb J S stellt unbestritten einen Hoheitsbetrieb dar) aufgenommen. Dieses Darlehen wurde laut den im Akt befindlichen Unterlagen mehrmals aufgestockt und zwar in den Jahren…
…§ 2 Abs. 3 UStG 1994 knüpfe dabei an die Definition des körperschaftsteuerlichen Betriebes gewerblicher Art an. Jener Tätigkeitsbereich, der auf die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben gerichtet sei (Hoheitsbetrieb), unterliege nicht der Besteuerung. Als Indiz für die Ausübung öffentlicher Gewalt werde in § 2 Abs. 5 KStG…
… 93 Abs. 2 Z 3 EStG" mit folgendem Inhalt abgegeben: "Wir erklären, dass sämtliche auf oben angeführten Konten erliegenden Guthaben unserem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, ein Hoheitsbetrieb gem. § 2 Abs. 5 KStG einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht vorliegt und die daraus resultierenden Kapitalerträge als Betriebseinnahmen erfasst…
…05008x lautet, wobei als Zusatz angeführt ist: "Wir erklären, dass die Kapitalerträge aus sämtlichen oben genannten sowie allen künftig für uns bei Ihnen geführten Konten und Depots jeweils als Betriebseinnahmen eines Betriebes, der kein Hoheitsbetrieb im Sinne des § 2 Abs. 5 KStG 1988 ist, zu…
…brutto. Gemäß § 2 Abs. 5 KStG 1988 würden Friedhöfe stets als Hoheitsbetriebe gelten und keinen Betrieb gewerblicher Art begründen können. Die Bestattung von Leichen stelle eine öffentlich-rechtliche Aufgabe dar und sei daher dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Aus diesem Grund sei der Vorsteuerabzug i.H. von…
…Erbringung von Leistungen gegen Entgelt ist auch dann unternehmerische Tätigkeit, wenn die erzielten Entgelte nicht kostendeckend sind. Auch Hoheitsbetriebe einer Gemeinde können beitragspflichtig sein, wenn sich ihre Tätigkeit als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wesentlich ist, dass die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet…
…Hoheitsbetrieb" einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzuordnen (= Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt), scheidet die Annahme eines fiktiven Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG aus (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0220). Bei Kirchen und kirchlichen Einrichtungen ist dabei der Hoheitsbetreib…
…Hoheitsbetrieb" einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzuordnen (= Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt), scheidet die Annahme eines fiktiven Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG aus (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0220). Bei Kirchen und kirchlichen Einrichtungen ist dabei der Hoheitsbetreib…
…Hoheitsbetrieb" einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzuordnen (= Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt), scheidet die Annahme eines fiktiven Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG aus (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0220). Bei Kirchen und kirchlichen Einrichtungen ist dabei der Hoheitsbetreib…
…Hoheitsbetrieb" einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzuordnen (= Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt), scheidet die Annahme eines fiktiven Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG aus (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0220). Bei Kirchen und kirchlichen Einrichtungen ist dabei der Hoheitsbetreib…
…Hoheitsbetrieb" einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzuordnen (= Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt), scheidet die Annahme eines fiktiven Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG aus (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0220). Bei Kirchen und kirchlichen Einrichtungen ist dabei der Hoheitsbetreib…
… 2 Abs. 5 KStG 1988 liegt eine privatwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf…
…der Finanzbuchhaltung abgebildet. Das Merkmal der "wirtschaftlichen Selbständigkeit" sei somit nicht gegeben. Auch das Merkmal "privatwirtschaftliche Tätigkeit" könne aufgrund der Begriffsbestimmung "Tätigwerden erfolgt außerhalb des Hoheitsbetriebes der Körperschaft öffentlichen Rechts" durch Verweis auf die Konstitutionen des Konvents als nicht erfüllt betrachtet werden. Nach der Rechtsprechung…
…1,5% der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten pro Jahr, da im Jahre 2008 ein Gewinn in Höhe von EUR 469,31 erwirtschaftet worden sei. Es liege somit kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Betrieb gewerblicher Art einer KÖR gemäß § 2 KStG vor. Nach der Beilage zu dieser Berufung…