Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 15 am 29. Juni 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Wilhelm Frei, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Ulrike Schlagenhaufen, betreffend Einkommensteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 15 am 29. Juni 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wilhelm Frei, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Ulrike Schlagenhaufen, betreffend Einkommensteuer für…
…der Verkehrsauffassung ist als Arbeitsmittelpunkt eines Hochschullehrers die Universität anzusehen, wo ihm vom Dienstgeber ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt wird. Dabei wird auf das typische Berufsbild eines Hochschulprofessors, nämlich Forschung und Lehre und nicht nach den Gegebenheiten des Einzelfalls abgestellt (vgl. VwGH 16.12.2003…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Streitjahren nichtselbständige Einkünfte als Hochschulprofessor an der Universität von Zypern sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 2004 und 2005 erfolgte zunächst ausschließlich unter Zugrundelegung der…
…Der Prüfer traf in seinem Bericht - unter Hinweis auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 1. Oktober 2008 -folgende Feststellungen: "Arbeitszimmer: Nach ständiger Judikatur des VwGH werden Arbeitszimmer im Wohnungsverband für Vortragende (hier Hochschulprofessor) nicht anerkannt. (.....) In den Steuererklärungen wurde das Arbeitszimmer für die nichtselbständige…
…gegeben. Der Abgabepflichtige erhob fristgerecht am 3.3.2004 Berufung. Er beziehe Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Hochschulprofessor an der Universität Mozarteum "und üblicherweise" auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Konzertgeiger und als wissenschaftlicher Autor. Seine Tätigkeit erfordere, dass er täglich mehrere Stunden übe…
…Personalvertretertätigkeit) erbringen können. Weiters machte der Bw. geltend, dass der Nachweis erbracht worden wäre, dass die berufliche Verwendung für die Tätigkeit als Hochschulprofessor zeitlich soweit überwogen habe, dass die praktisch ausschließlich berufliche Nutzung gegeben war. Der Bw. habe nur unmittelbar vor den alle vier Jahre…
…ausgenommen bei ausschließlicher betrieblicher Verwendung (Gastwirtschaft; gilt auch für Fernseher). Ein Radio im Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors für Musik ist der Lebensführung zuzurechnen (VwGH 16.9.1992, 90/13/0291), ebenso die Rundfunkgebühr (und die Stereoanlage) bei einem Musiklehrer (VwGH 27.5.1999, 97/15/0142)…
…Einnahmen stünden. Die Situation des Bw. sei nicht anders als in dem in Rz 10231 Abs. 2 LStR angeführten Beispiel von Aufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors, die in Zusammenhang mit von ihm vor der Entpflichtung übernommenen Aufgaben stehen (z.B. Betreuung von Diplomanden und Doktoranden); diese…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Unstrittig ist, dass der Bw. im Streitjahr ausschließlich Einkünfte als Hochschulprofessor in Ruhe bezogen hat. Diese Bezüge stellen Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis iSd § 25 EStG 1988 dar. Sie vermitteln gem…
…M. regelmäßig Top 5-8 besagten Mietshauses, was insofern notwendig ist, als einer zur gegebenen Zeit und auch jetzt als Hochschulprofessor eine Lehrverpflichtung in Wien hatte. Generell sei erwähnt, dass Top 5-8 eine Kategorie D Wohnung ist, deren Toilette sich außerhalb der Wohnung befindet…
…Top 5-8 besagten Mietshauses, was insofern notwendig ist, als einer (gemeint: er) zur gegebenen Zeit und auch jetzt als Hochschulprofessor eine Lehrverpflichtung in Wien hatte." wurde im Hinblick auf die mit Schreiben vom 23. Jänner 2009 vorgehaltenen Bedenken (Bruder M. war im Jahr 1996…
…2002, brachte die Bw. im Wesentlichen folgendes vor: " ... Ich möchte Sie auf folgende Gesetzesregelung hinweisen: Gem. Art. 21 DBA-GB wird einem Hochschulprofessor oder anderem Lehrer, der sich in einem Vertragsstaat für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren aufhält, um an einer Universität, einem Kolleg…
…Lehrlingen in schwierigen Situationen, Kontrolle und Beurteilung des Lehrlings. ad 3) Nach Information des Berufungswerbers seien die Seminare "Lebensschule" allgemein zugänglich. Viele Teilnehmer seien Pädagogen, wobei sich der Bogen vom Volksschullehrer bis zum Hochschulprofessor spanne. Weiters zählten Betriebsräte, Geschäftsleute und Personalleiter, aber auch Mütter und…
…schreibt in einer Eingabe, dass kein Unterschied der räumlichen Ausstattung eines Wohnzimmers eines Musikliebhabers und einem Musikzimmer eines Hochschulprofessors für Gesang vorliegt. Der unabhängige Finanzsenat gelangt zur Ansicht, dass es nicht den Denkgesetzen - trotz des Hinweises die Diele sei wohnlich eingerichtet - und den Erfahrungen des…
…17.12.1998, 97/15/0011 unter Hinweis auf BFH 5.11.1993, VI R 24/93 und Hofstätter/Reichel, § 16 EStG allgemein, Tz 5.2., Stichwort "emeritierte Hochschulprofessoren"). Diese Ansicht wird auch von anderen namhaften Kommentatoren geteilt (vgl. Doralt, EStG13, § 16 Tz 33; Jakom…
…ist als Arbeitsmittelpunkt eines Hochschullehrers die Universität anzusehen, wo ihm vom Dienstgeber ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt wird. Dabei wird auf das typische Berufsbild eines Hochschulprofessors, nämlich Forschung und Lehre und nicht nach den Gegebenheiten des Einzelfalls abgestellt. Nicht zuletzt handelte es sich bei dem…
…Reichel, § 16 EStG allgemein, Tz 5.2., Stichwort "emeritierte Hochschulprofessoren"). § 104 Universitätsgesetz, BGBl I Nr.120/02 (UG) lautet: (1) Emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand stehen in keinem aktiven Arbeitsverhältnis zum Bund oder zur Universität. (2) Sie haben das Recht…
…emeritierten Hochschulprofessors, ebenso wie zB Pensionen der Bediensteten der Gebietskörperschaften, Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 dar, weil der Emeritus zur Erbringung von Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Zwischen den Aufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors…
…im Tätigkeitsbereich des Instituts (wissenschaftlich fundierte [Tätigkeit]) darstellt. So gestaltet sich der Ablauf des Doktorandenprogrammes einerseits auch in der Teilnahme an Seminaren von renommierten Hochschulprofessoren (welche - zumindest zum Teil - auch am Institut tätig sind), andererseits aber ebenso in der aktiven Mitwirkung an Forschungs- und Beratungsprojekten…