…Veranlagungszeitraumes 2010 Erwerbseinkünfte vom B bezogen, die auch zu versteuern sind. Dass entgegen den unbedenklichen Angaben im Lohnzettel tatsächlich nicht ganzjährig Einkünfte vom B bezogen wurden, hat das Finanzamt nicht festgestellt. Dem steuerlichen Vertreter der Bw ist zuzustimmen, dass in diesem Fall keine Hochrechnung nach …
…anspricht. Vor und nach einem Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte sind damit einer Umrechnung (Hochrechnung) zu unterziehen, während beispielsweise ganzjährig erwirtschaftete Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht mithochgerechnet werden dürfen. Die kumulative Wirkung des Wortes "und" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sämtliche (laufende) Einkünfte im Sinne des …
…ATS 498.101,00), jedoch vermindert um einen in der Lohnverrechnung für 1994 (Hochrechnung der Nettobezüge) noch nicht erfassten Betrag von ATS 137.645,00, somit den von der Erklärung abweichenden Ansatz der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit ATS 2.018.161,00; Begründung: Bei…
…dass die Hochrechnung nicht ganzjährig bezogene Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, sondern nur solche Einkünfte betreffe, die außerhalb des Bezuges von Arbeitslosengeld erzielt worden seien. Aus dieser Entscheidung ist für den Bw. nichts zu gewinnen, weil im vorliegenden Streitfall in die Hochrechnung nur die außerhalb des…
…blieben ohne nähere Begründung unberücksichtigt. Da der Bw 2008 nicht ganzjährig (27.11. - 31.12.2008) Arbeitslosengeld in Höhe von 1.495,90 € bezogen hatte, wurden die für das restliche Jahr bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bezüge A GmbH) für Zwecke der Steuerberechnung gem. …
…Die Hochrechnung betrifft aber nur die laufenden Einkünfte, die "für das restliche Kalenderjahr" und somit außerhalb des Zeitraumes des Bezuges von Transferleistungen (zB Arbeitslosengeld) bezogen wurden. Gleichzeitig während der Zeit der Transferleistungen bezogene Einkünfte sind daher nicht auf den Jahresbetrag hochzurechnen (zB ganzjährig bezogene Pensionen…
…Ganzjährig bezogene Einkünfte fiktiv um die in der Zeit der Arbeitslosigkeit bezogenen Teile zu kürzen und dann die restlichen, außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der…
…im Streitjahr vom 23.11. bis 31.12.2009 (damit nicht ganzjährig) Arbeitslosengeld bezogen hat, hat das Finanzamt die außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres bezogenen, zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (steuerpflichtige Bezüge A GmbH) für die Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs…
…vom 17.11. bis 31.12.2008 (damit nicht ganzjährig) Arbeitslosengeld bezogen hat, hat das Finanzamt die außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres bezogenen, zum Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (steuerpflichtige Bezüge A GmbH) für die Ermittlung des Steuersatzes im Sinne des § 3 Abs…
…im Streitjahr vom 18.12. bis 31.12.2008 (damit nicht ganzjährig) Arbeitslosengeld bezogen hat, hat das Finanzamt die außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres bezogenen, zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (steuerpflichtige Bezüge A GmbH) für die Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs…
…Abeitnehmerveranlagung) nur für Bezüge erforderlich ist, die nicht ganzjährig bezogen worden sind. Bezüge, die für das ganze Kalenderjahr ausbezahlt wurden, sind in die Hochrechnung nicht einzubeziehen. Da die Bw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb für eine zwölf Monate andauernde Beteiligung erhalten hat, war nach Ansicht des Unabhängigen…
…0024). Die Hochrechnung betrifft aber nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes der zugeflossenen Transferleistungen bezogen wurden ("für das restliche Kalenderjahr"). Gleichzeitig bezogene Einkünfte sind daher nicht auf einen Jahresbetrag hochzurechnen (zB ganzjährig bezogene Pensionen, neben dem Arbeitslosengeld bezogene - geringfügige - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl…
…2005, GZ. RV/1770-W/04, wonach die ganzjährig bezogenen Einkünfte nicht in die Hochrechnung einzubeziehen seien. Die Erwerbsabsicht habe er erst mit dem Antritt der gesetzlichen Pension wegen vorzeitiger Alterspension mit 1. Juli 2005 aufgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er ohne Unterbrechung versucht…
…solches Ergebnis nicht im Einklang mit dem Zweck der Umrechnungsbestimmung steht, war der Berufung insoweit, als diese die Umrechnung des Verlustes von -420,21 € auf einen Jahresbetrag begehrt, nicht Folge zu geben. Die von der Bw weiters ganzjährig bezogene Witwenpension sowie die Einkünfte aus…
…nicht auf einen Jahresbetrag hochzurechnen (z.B. ganzjährig bezogene Pensionen, neben dem Arbeitslosengeld bezogene (geringfügige) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. VwGH 20.7.1999, 94/13/0024)). Ebenso werden das Werbungskostenpauschale, die Sonderausgaben und gegebenenfalls zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen zunächst im Stadium der Hochrechnung nicht…
…Lohnsteuer höher sei als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Doralt, EStG, 7. Aufl., Kommentar, Bd. I, Tz 19/1 zu § 3). Daraus folgt einmal, dass eine Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 leg.cit. nur für Bezüge, erforderlich ist, die nicht ganzjährig bezogen worden sind…
…vgl. VwGH vom 26.3.2003, 97/13/0118). Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit waren ebenfalls um- bzw. hochzurechnen, da diese infolge des Auslandseinsatzes nicht ganzjährig bezogen wurden (zur Frage der Um- bzw. Hochrechnung im Falle von nicht ganzjährigen Einkünften - vgl. Kordik in SWK 1997…
…drei Einkunftsarten bezogenen Einkünfte positiv sind. Nur bei Vorliegen positiver Einkünfte könnte der unerwünschte Effekt einer mit dem Bezug von Arbeitslosengeld einhergehenden Progressionsmilderung eintreten. Eine Hochrechnung negativer Einkünfte würde hingegen den Zweck der Umrechnungsbestimmung ins Gegenteil verkehren, weil der Bezug von steuerfreiem Arbeitslosengeld diesfalls nicht…
…führte er aus, dass im Bescheid vom 12. November 2009 eine Hochrechnung seiner Bezüge gemeinsam mit der vom AMS bezogenen Leistung vorgenommen worden sei. In den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 114, sei festgelegt, dass ganzjährig bezogene Einkünfte nicht hochzurechnen seien. Rz 115 führe aus, dass die Berechnungsmethode…
…94/13/0024). Demgemäß dürfen nur die im Kalenderjahr für Zeiten vor und nach dem Bezug von Arbeitslosengeld bezogenen Einkünfte für die Umrechnung nach § 3 Abs 2 EStG herangezogen werden. Ganzjährig bezogene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dürfen hingegen nicht hochgerechnet werden (VwGH 22.11.2006…