…zur Herstellung von Alkohol unter Abfindung verwendet werden dürften. Die Kürbisse seien darin nicht enthalten. In der Aufzählung nicht enthaltene Stoffe dürften nur in Verschlussbrennereien verarbeitet werden. Dagegen richtete sich die Berufung vom 23. Jänner 2008. Der Bf. brachte vor, mangels Angaben habe keine Alkoholmenge…
…lassen sich keine Hinweise dafür entnehmen, dass der Begriff "Beeren" einschränkend auszulegen ist. Ebenso wenig lässt sich aus der Erwägung, die Regelungen über die Herstellung von Alkohol unter Abfindung sollen im Wesentlichen übernommen werden (1698 BlgNR 18. GP 43), ein Hinweis für eine Einschränkung des…
…erhoben. Begründend führte der Bf. aus, dass die Herstellung von 0,09 Liter Alkohol in keiner Relation zur vorgeschriebenen Alkoholsteuer, zur Höhe der Strafe und zum Aufwand der Behörde stehe. Mit Strafverfügung des Hauptzollamtes Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Feber 2004, StrafNr. 123456789…
…für eine Herstellung von Alkohol unter Abfindung nicht eingehalten werden. In seiner dagegen am 28. November 2003 eingebrachten und mit einem Ansuchen um Nachsicht verknüpften Berufung wendet der Bf. im Wesentlichen ein, er stelle seit 1972 als Besitzer eines 3-hl-Brennrechtes Alkohol unter Abfindung…
…für eine Herstellung von Alkohol unter Abfindung nicht eingehalten werden. In seiner dagegen am 28. November 2003 eingebrachten und mit einem Ansuchen um Nachsicht verknüpften Berufung wendet der Bf. im Wesentlichen ein, er stelle seit 1972 als Besitzer eines 3-hl-Brennrechtes Alkohol unter Abfindung…
…für eine Herstellung von Alkohol unter Abfindung nicht eingehalten werden. In seiner dagegen am 28. November 2003 eingebrachten und mit einem Ansuchen um Nachsicht verknüpften Berufung wendet der Bf. im Wesentlichen ein, er stelle seit 1972 als Besitzer eines 3-hl-Brennrechtes Alkohol unter Abfindung…
…2 (Anm.: Herstellung von Alkohol unter Abfindung) außerhalb des Steuerlagers "hergestellt wird und als solcher als gewerblich hergestellt gilt". Gemäß § 10 Abs. 3 AlkStG hat der Steuerschuldner bei einer nach § 8 Abs. 1 Z 3 bis 8 entstandenen Steuerschuld die Alkoholmenge binnen einer Woche nach…
…zwar noch nicht zum Zeitpunkt der Vorschreibung, aber dann doch auch rechtskräftig abgewiesen worden ist und daher die Herstellung von Alkohol unter Abfindung nicht bewilligt worden war. Ein Aufrollen dieses Verfahrens ist mit einer Untersuchung, ob die Abfindungsanmeldung tatsächlich verspätet beim Hauptzollamt Linz eingelangt ist…
…um die Festsetzung und Vorschreibung der Abgabenschuld, weil der Abfindungsantrag des Bf. rechtswirksam und rechtskräftig abgewiesen worden ist und daher die Herstellung von Alkohol unter Abfindung nicht bewilligt worden war. Ein Aufrollen dieses Verfahrens ist mit einer Untersuchung, ob die Abfindungsanmeldung tatsächlich verspätet beim Hauptzollamt…
…das Verbringen lassen von Alkohol, der in einer Verschlussbrennerei mit einer Jahreserzeugung bis zu 400 l A hergestellt worden ist, außerhalb des Steuergebietes durch den Inhaber der Verschlussbrennerei ist verboten. Gemäß § 20 Abs. 3 AlkStG oder AlkStMG bedarf wer Alkohol gewerblich unter Steueraussetzung herstellen will…
…Obststoffe zugekauft und zur Herstellung von Alkohol unter Abfindung verwendet worden seien. Auf Grund der Nichteinhaltung der in den §§ 55, 62 und 66 AStMG iVm den §§ 5 und 7 der Verordnung des BMfF über Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung …
…ihm mit dem Zollamt zu telefonieren. Dabei sei ihnen mitgeteilt worden, dass sein Antrag eingetroffen sei und er mit der Herstellung von Alkohol beginnen dürfe. Die Berufung wurde vom Hauptzollamt Salzburg mit Berufungsvorentscheidung vom 13. April 2004 als unbegründet abgewiesen. Im Wesentlichen führte das Hauptzollamt…
…dass Alkohol aus einem Verwendungsbetrieb weggebracht wird. In diesem Fall ist gemäß § 9 Z 3 AlkStG der Inhaber des Verwendungsbetriebes Steuerschuldner. Nach § 4 Abs. 1 Z 1 AlkStG sind Erzeugnisse von der Alkoholsteuer befreit, wenn sie gewerblich zur Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneibuchgesetzes…
…hat, zur Herstellung von Alkohol unter Abfindung verwendet werden. Im gegebenen Zusammenhang verweist das Zollamt auf Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Struktur-Richtlinie), wonach…
…hat, zur Herstellung von Alkohol unter Abfindung verwendet werden. Im gegebenen Zusammenhang verweist das Zollamt auf Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Struktur-Richtlinie), wonach…
…nicht ausgeschlossen werden, zumal die im Verwendungsbetrieb zur Einhaltung der (hinsichtlich der Verwendung des auf Freischein bezogenen vergällten Alkohols zur Herstellung von Teigen, Back- und Konditorwaren) von der Zollbehörde erteilten Auflagen und Bedingungen verantwortlichen Personen ihre diesbezügliche Aufsichts- und Kontrollpflichten vernachlässigt bzw. es offensichtlich unterlassen…
…dass Alkohol aus einem Verwendungsbetrieb weggebracht wird. In diesem Fall ist gem. 9 Abs. 3 AlkStG der Inhaber des Verwendungsbetriebes der Steuerschuldner. Nach § 4 Abs. 1 Z 1 AlkStG sind Erzeugnisse von der Alkoholsteuer befreit, wenn sie gewerblich zur Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des…
…1 Z.1 AlkStG sind Erzeugnisse von der Alkoholsteuer befreit, wenn sie gewerblich verwendet werden zur Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, und des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, durch dazu nach Arzneimittelrecht Befugte, ausgenommen reine Alkohol-Wasser-Mischungen. Gem…
…Apotheke ZHGG Mag. RO " in M die (unbefristete) Bewilligung (= Freischein) zur steuerfreien Verwendung von Alkohol gegen Widerruf erteilt. Im Freischein wurde als begünstigte Verwendung die Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneibuchgesetzes und des Arzneimittelgesetzes durch dazu nach dem Arzneimittelrecht Befugte genannt. Die Bewilligung…
…nicht protokollierten) Einzelunternehmen "Apotheke ZHGO " in A-XXXX die (unbefristete) Bewilligung (= Freischein) zur steuerfreien Verwendung von Alkohol gegen Widerruf erteilt. Im Freischein wurde als begünstigte Verwendung die Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneibuchgesetzes und des Arzneimittelgesetzes durch dazu nach dem Arzneimittelrecht Befugte genannt…