…auf den gegenständlichen Streitfall war das FA nicht zur Beachtung einer Zustellvollmacht verpflichtet, da im gegenständlichen Verfahren keine Zustellvollmachten für die nunmehrigen Bw. bekannt gegeben worden waren. Darüber hinaus wäre selbst bei Bekanntgabe einer Zustellvollmacht eine Heilung dieses Mangels gem. § 9 Abs. 3 ZustellG eingetreten…
…den Zeitraum von 12. November 2009 bis 27. April 2010 festgesetzt. Das Nichtvorliegen eines rechtswirksamen Bescheides kann mit dem berufungsgegenständlichen Vorbringen nicht aufgezeigt werden. Es mag zwar ein Zustellmangel vorliegen, der jedoch gemäß § 7 Zustellgesetz saniert ist. Unterlaufen bei der Zustellung Mängel, so gilt sie…
…Dezember 2007) nicht der Zustellungsbevollmächtigte, sondern der Abgabepflichtige selbst als Empfänger bezeichnet, dann erlangt die Erledigung mangels rechtswirksamer Zustellung - eine Heilung des Zustellmangels gemäß § 7 Abs. 1 ZustG tritt nicht ein - keine rechtliche Wirksamkeit als Bescheid. Der Vorlageantrag war daher - wie im Spruch ausgeführt - als…
…in seiner Rechtsprechung (vgl. VwGH 29.8.1995, 95/05/0196 und 5.10.1994, 94/15/0001) davon aus, dass durch die Weitergabe des Schriftstückes an einen anderen Adressaten auch ihm gegenüber eine Heilung eines Zustellmangels gem. § 7 ZustG erfolgt. § 7 ZustG stellt nämlich…
…keinen der einzelnen sechs Miteigentümer bzw. Bw. adressiert und gerichtet. Die in der Berufung nur in den Raum gestellte Heilung eines Zustellmangels (§ 7 Abs. 1 Zustellgesetz) kommt daher nach Ansicht der Berufungsbehörde im gegenständlichen Fall schon deshalb nicht in Frage. Außerdem wurde in der Berufung…
…weder eine Ersatzzustellung noch eine Hinterlegung eine Zustellung (Hinweis auf § 7 ZustG) bzw. tritt allenfalls, wenn der abwesende Empfänger dennoch rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, eine Heilung des Zustellmangels nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustG ein (vgl. dazu VwGH vom 25…
…2942/79; ÖStZ 1988, 255). Die Heilung eines Zustellmangels durch tatsächliches Zukommen iSd § 7 Abs. 1 ZustellG kann bei rechtswidriger Zustellung einer schriftlichen Erledigung an den Vollmachtgeber anstatt an den Zustellungsbevollmächtigten nur dann bejaht werden, wenn der Zustellungsbevollmächtigte in den Besitz des Originals der schriftlichen…
…alle Schriftstücke davon betroffen gewesen wären. Abgesehen davon lässt sich eine im Computer gespeicherte Adresse auch leicht ändern. Infolge Heilung eines allfällig unterlaufenen Zustellmangels durch die erwiesenermaßen erfolgte Ausfolgung des Schriftstückes durch das Postamt kann es auch dahingestellt bleiben, ob die Zustellung in der R126…
…in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (§ 7 Abs 1 ZustellG). Eine Heilung des Zustellmangels im Sinne des § 7 Abs 1 ZustellG ist im Berufungsfall nicht erfolgt: Laut Auskunft des damaligen Masseverwalters Mag.T hat dieser den Umsatzsteuerbescheid 1994 an Dr.M weitergeleitet…
…Rz 19) Zu prüfen ist allerdings die Frage der rechtswirksamen Zustellung des Abgabenbescheides des Zollamtes Innsbruck vom 15. September 2005 und die Frage nach einer allfälligen Heilung eines Zustellmangels. Die Verneinung einer rechtswirksamen Zustellung hätte das Vorliegen und die Anfechtung eines Nichtbescheides zur Folge. Gemäß …
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P.H., in der Finanzstrafsache gegen N.N., F., vertreten durch C., Wirtschaftstreuhänder, H., G.Gasse 7, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des…
…bezeichnet und diesem zugestellt, so äußert diese Zustellung keine Rechtswirkungen. Eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 Abs. 1 ZustG tritt nicht ein; die Heilung eines Zustellmangels nach der eben zitierten Bestimmung liegt darin, dass das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. War demgegenüber schon…
…eine ordnungsgemäße Zustellung der Steuerbescheide bzw. der Berufungsvorentscheidung an den Zustellungsbevollmächtigten erfolgt sei. Die Vertreterin des Finanzamtes beantragte die Berufung abzuweisen, da der Bescheidadressat richtig und hinsichtlich etwaiger Zustellmängel infolge Zustellung an die GmbH Heilung gemäß § 7 ZustG eingetreten sei, weil durch "uno actu Zugehen…
…Sanierung des Zustellmangels und die Zustellwirkungen treten auch in solchem Fall erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der laut Zustellverfügung behördlich bestimmte Empfänger die Sendung tatsächlich erhält. Ist dieser Empfänger eine juristische Person, dann ist für die Frage der Heilung des Zustellmangels darauf abzustellen…
…gesetzlicher Vertreter noch Zustellungsbevollmächtigter ist, so äußert diese Zustellung keine Rechtswirkungen. Eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 ZustG tritt nicht ein; die Heilung eines Zustellmangels nach der eben zitierten Bestimmung liegt darin, dass das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. War demgegenüber schon eine…
…erlangen. Selbst wenn die Berufungsvorentscheidung einen der anwaltlichen Vertreter tatsächlich (im Original) zugekommen sein sollte, wäre sie damit nicht rechtswirksam geworden. Die Möglichkeit einer Heilung des Zustellmangels in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem (zu Unrecht nicht als Empfänger bezeichneten) Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukommt (vgl. …
…sei. Die Zustellung sei an die Zustelladresse des laufenden steuerlichen Vertreters erfolgt, der niemals - auch nicht für andere Abgabenverfahren - eine Zustellvollmacht gegenüber der Finanzbehörde hatte und sei eine Heilung dieses Zustellmangels bislang nicht eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass…
…sei. Die Zustellung sei an die Zustelladresse des laufenden steuerlichen Vertreters erfolgt, der niemals - auch nicht für andere Abgabenverfahren - eine Zustellvollmacht gegenüber der Finanzbehörde hatte und sei eine Heilung dieses Zustellmangels bislang nicht eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass…
…somit dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich nicht zugekommen, diese Erledigungen wurden daher nicht wirksam; eine "Heilung" des Zustellmangels erfolgte nicht. Da der angefochtene "Bescheid" sowie die "Berufungsvorentscheidung" nicht wirksam erlassen wurden, war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Der Wiederaufnahmeantrag vom 7. Juli 2008 ist damit nach wie…
…7. November 2006 von G jedoch lediglich in Form eines Faxschreibens übermittelt wurde. Durch Übermittlung einer Ablichtung wird aber nach Obigem ein Zustellmangel nicht saniert. Die Heilung des Zustellmangels hätte allenfalls dadurch eintreten können, dass das bekämpfte Schriftstück der Bw dennoch tatsächlich zugekommen wäre, was…