…der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar/3, § 9, Tz 5, mwN). Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. zB VwGH 31. 3. 2004, 2003/13/0153; VwGH 22…
…sind derzeit gesamtschuldnerisch aus den Kreditverhältnissen Konto1 und Konto2 bei der X-Bank mit einem derzeit aushaftenden Betrag von rund € 346.000 verpflichtet. Die Antragsteller vereinbaren im Innenverhältnis, dass die Ehefrau Hauptschuldner, der Ehemann aus der Haftung entlassen wird. Demnach verpflichtet sich die Ehefrau…
…nicht in der Weise zugute kommen, dass seine Haftungsinanspruchnahme unzumutbar erschiene, weil die Hauptschuldnerin mit ihrem Rechtsstandpunkt im Abgabenverfahren nicht durchgedrungen ist. Vom Sicherungsgedanken des Abgabengläubigers durch die Haftungsbestimmungen her kann sich eine solche Unzumutbarkeit selbst dann nicht ergeben, wenn die Abgabeneinhebung infolge der Dauer…
…einer Person zur Haftung ihr Ermessen erkennbar im Sinne des Gesetzes, wenn die Abgaben vom Hauptschuldner ohne Gefährdung oder ohne Schwierigkeiten nicht rasch hätten eingebracht werden können. Die Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben beim Erstschuldner sei aufgrund der rechtskräftigen Konkursaufhebung am 23. Februar 2005 - Quote 0 % -…
…die Erlassung eines Haftungsbescheides erst dann in Betracht komme, wenn eine Abgabe gegenüber dem Hauptschuldner (Abgabepflichtigen) nicht eingebracht werden könne und überdies die mangelnde Einbringlichkeit der Abgaben auf einer schuldhaften Verletzung des Vertreters des Abgabepflichtigen beruhe. Diese gesetzlichen Voraussetzungen seien im gegenständlichen Fall nicht erfüllt…
…Sollten derartige Verbindlichkeiten bestehen, so übernimmt diese der jeweils primär (als Hauptschuldner) verpflichtete Ehegatte zur Alleinzahlung und hält diesbezüglich den anderen (bloß mithaftenden) Ehegatten schad- und klaglos. Die antragstellenden Ehegatten behalten sich für einen derartigen Fall eine Antragstellung nach § 98 EheG vor. ......................... 6) Mit diesem…
…zulässig Angaben zur betroffenen Person - Es wird um Beitreibung in Bezug auf A ersucht - Anschrift dieser natürlichen Person: Adresse2, Osterreich - Haftungsverhältnisse Die betroffene Person ist Hauptschuldner (Art.4 Nr. 1 dieser Verordnung) Angaben zu den Forderungen - Es handelt sich um Ausgangsforderungen - Währung der ersuchenden Behörde …
…der von ihr im Rahmen ihres Betriebes zu benützenden Gegenstände und Fahrnisse zu dem Zweck abgeschlossen, ein eigenständiges, neues, vom Hauptschuldner völlig unabhängiges Unternehmen zu gründen. Es könne somit keine Rede davon sein, dass die Bw ein Unternehmen im Sinne des § 14 BAO übernommen hätte…
…Konkurs abzuwenden, wurden vom Hauptschuldner - der xxx- Bank - die aushaftenden Verbindlichkeiten in Höhe von € 386.587,50 erlassen. Wir ersuchen daher höflichst um Neuveranlagung unter Berücksichtigung der KZ 624". Am 29.9.2006 versendete das Finanzamt an die steuerliche Vertretung der Bw. einen Fragenvorhalt…
…dem zufolge der Berufungswerber hinsichtlich der Bankverbindlichkeit als Hauptschuldner und die Ex-Gattin als Ausfallsbürgin zu haften hätten. Dieser unstrittig gebliebene und auf dem unbedenklichen Inhalt des Bemessungsaktes basierende Sachverhalt wird vom Unabhängigen Finanzsenat als entscheidungsrelevant erachtet der Beurteilung zugrundegelegt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid…
…bei dieser selbst uneinbringlich. Im Hinblick auf die Länge der verstrichenen Zeit zwischen Entstehen des Abgabenanspruches und Haftungsinanspruchnahme trage die Behörde ein (Mit)Verschulden an der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung beim Hauptschuldner und sei die Geltendmachung der Ausfallshaftung unbillig. Die Ermessensübung des Finanzamtes…
…bei diesem selbst uneinbringlich. Im Hinblick auf die Länge der verstrichenen Zeit zwischen Entstehen des Abgabenanspruches und Haftungsinanspruchnahme trage die Behörde ein (Mit)Verschulden an der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung beim Hauptschuldner und sei die Geltendmachung der Ausfallshaftung unbillig. Die Ermessensübung des Finanzamtes…
…grundsätzlich im Ermessen der Abgabebehörde. Bei der Ermessensausübung sei vor allem der Zweck der Haftungsbestimmung zu berücksichtigen. Daraus ergebe sich eine gewisse Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Eine Inanspruchnahme der Haftung sei auch nur dann möglich, wenn der Abgabenanspruch endgültig und…
…Grundsatz, wonach bei Gesamtschuldverhältnissen Unterbrechungshandlungen gegen alle Gesamtschuldner wirken, gelte nach einhelliger Rechtsprechung nicht für eindeutig gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Maßnahmen. Da die in der Berufungsvorentscheidung angeführten Amtshandlungen ausschließlich gegen den Hauptschuldner gerichtet seien, würden diese keine Unterbrechung der Verjährungsfrist gegenüber dem Bw. bewirken. Daher…
…Grundsatz, wonach bei Gesamtschuldverhältnissen Unterbrechungshandlungen gegen alle Gesamtschuldner wirken, gelte nach einhelliger Rechtsprechung nicht für eindeutig gegen einen Gesamtschuldner gerichtete Maßnahmen. Da die in der Berufungsvorentscheidung angeführten Amtshandlungen ausschließlich gegen den Hauptschuldner gerichtet seien, würden diese keine Unterbrechung der Verjährungsfrist gegenüber dem Bw. bewirken. Daher…
…In der Folge seien am 30. August 2001 eine abweisende Berufungsvorentscheidung sowie am 30. Juni 2003 eine abweisende Berufungsentscheidung ergangen. Diese gegenüber dem Hauptschuldner erlassenen Bescheide hätten - wie die Einhebungsmaßnahmen (ua. Zahlungsaufforderungen) - die Verjährungsfrist (auch) gegenüber dem Bw. unterbrochen, selbst wenn gegen den Haftenden bislang…
…getilgt werde. Zur grundbücherlich eingetragenen Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Allgemeinen Bausparkasse wurde im Vertrag festgehalten, dass diese von der Verlassenschaft nach K. als Hauptschuldner zurückzuzahlen sei. Weiters leistete die Verkäuferin, abgesehen von den im Vertrag angeführten Ausnahmen, Gewähr für die vollkommene Satz-, Lasten- und Schuldenfreiheit von…
…einem Schuldenberg von ATS 1.400.000 sitzen geblieben. 2001 sei die Ehe geschieden worden. Gemäß Beschluss des Bezirksgerichtes vom April 2001 sei der Ehegatte als Hauptschuldner und die Berufungswerberin als Ausfallbürge des Abstattungskredites bestimmt worden. Da der geschiedene Ehemann nicht über ausreichendes Einkommen verfüge…
…Waren wären mit Sicherheit wiederausgeführt worden und zwar höchstwahrscheinlich über die C. Eine genaue Beweisführung über diesen Exportvorgang, wäre zwischenzeitlich, nach Insolvenz der Hauptschuldnerin, nicht mehr möglich. Er habe sich auf den Erfüllungsgehilfen," analog wie bei vielen anderen Fällen des aktiven Veredelungsverkehrs", verlassen können." Details…
…Belastungs- und Veräußerungsverbot auf ihren Miteigentumsanteilen ein. Über Vorhalt teilte der rechtliche Vertreter auszugsweise nach Folgendes wörtlich mit: "Festhalten möchte ich, dass von den Geschenknehmern keine Darlehen übernommen werden, die Darlehen werden vom Hauptschuldner P.H. aus eigenem zurückgezahlt, wie dies auch bisher gehandhabt wurde…