…deren Einkaufswert nicht mehr als 25 vH des Verkaufswertes aller Erzeugnisse des jeweiligen Betriebszweiges beträgt; hinsichtlich aller Betriebszweige ferner der Zukauf von aus dem EWR stammenden Erzeugnissen des jeweiligen Betriebszweiges im ernteausfallsbedingten Umfang; 2. das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse…
…des Gebäudes, die zu eigenen gewerblichen Zwecken des Betriebsinhabers verwendet werden, zu gewerblichen oder Wohnzwecken vermietet sind oder sonstigen betriebsfremden Zwecken dienen, 4 .... (3) Die Zucht oder das Halten von Tieren gilt als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die…
…die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die Zucht oder das Halten einer auf die reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes abgestimmten Anzahl von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb gilt. Bei nachhaltiger Überschreitung dieses Höchstbestandes ist…
…sollte aber nicht der eigentliche Zweck des Weinbaues sein. Beim Bw. war im Berufungszeitraum nicht der Obstbau sowie das Halten von Tieren und Verkaufen des Obstes bzw. der Tiere - allenfalls in Hälften - der alleinige oder überwiegende Zweck, sondern wurde die Landwirtschaft genutzt, großteils haltbar gemachte…
…März 2002, Dauerbelege AS 10). Im Zuge einer im Juni 2003 durchgeführten UVA- Prüfung wurden anlässlich einer Betriebsbesichtigung weder Stallungen noch sonstige Vorrichtungen vorgefunden, die das Halten von Tieren ermöglichen (Niederschrift vom 23. Juni 2003, USt-Akt AS 1 ff). Im Zuge einer weiteren im…
…der eigentliche Zweck des Weinbaues sein. Bei der Bw. war im Berufungszeitraum nicht der Obstbau sowie das Halten von Tieren und Verkaufen des Obstes bzw. der Tiere - allenfalls in Hälften - der eigentlich Zweck, sondern war dies die Verarbeitung zu "tischfertigen", großteils haltbar gemachten Produkten und…
…Zucht und das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Gemäß Abs. 5 leg. cit. gilt die Zucht oder das Halten der in Abs. 7 genannten Tiere als landwirtschaftlicher…
…BewG 1955 gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlicher Betrieb gewonnen worden sind. Davon abweichend gilt die Zucht oder das Halten der in Abs. 7 genannten Tiere gemäß …
…Bw angegebenen Viehbestand (3 Jungpferde, 5 andere Pferde, 1 Rind und 2 Ziegen) ein Überbestand an Vieheinheiten von 7. Die Zucht oder das Halten von Tieren gilt als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen…
…die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die Zucht oder das Halten einer auf die reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes abgestimmten Anzahl von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb gilt. Bei nachhaltiger Überschreitung dieses Höchstbestandes ist…
…die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die Zucht oder das Halten einer auf die reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche des Betriebes abgestimmten Anzahl von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb gilt. Bei nachhaltiger Überschreitung dieses Höchstbestandes ist…
…Geldforderungen, Wertpapiere und Geldschulden nicht als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes. Gemäß § 30 Abs. 3 BewG 1955 gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. In …
…nicht als Teile eines landwirtschaftlichen Betriebes. Gemäß § 30 Abs. 3 BewG gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der…
…die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienen (landwirtschaftlicher Betrieb). § 30 Abs.3 BewG halte fest, dass die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb gelten. Das sei hier der Fall und das sei es zur Zeit der Erlassung des VwGH-Erkenntnisses gewesen. Die Begründung…
…nach § 30 Abs. 6 BewG im Berufungsfall nicht zu: leg. cit. sieht als Tatbestandsmerkmal für einen landwirtschaftlichen Betrieb "die Zucht oder das Halten von Tieren" vor. Die Absätze 5, 6 und 7 des § 30 BewG stellen eine Sonderregelung gegenüber der Grundregel des Abs. 3 dar…
…sowie dessen hygienische Gewinnung und Behandlung beziehen, und dass eine regelmäßige behördliche Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen gewährleistet ist. Unbestritten kommt Veterinärärzten die Wahrnehmung und Erfüllung bestimmter Aufgaben bei der Ausfuhr von Tieren und Fleisch in Drittländer zu. Das Veterinärzeugnis gibt dabei aber nur Auskunft…
…sowie dessen hygienische Gewinnung und Behandlung beziehen, und dass eine regelmäßige behördliche Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen gewährleistet ist. Unbestritten kommt Veterinärärzten die Wahrnehmung und Erfüllung bestimmter Aufgaben bei der Ausfuhr von Tieren und Fleisch in Drittländer zu. Das Veterinärzeugnis gibt dabei aber nur Auskunft…
…sowie dessen hygienische Gewinnung und Behandlung beziehen, und dass eine regelmäßige behördliche Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen gewährleistet ist. Unbestritten kommt Veterinärärzten die Wahrnehmung und Erfüllung bestimmter Aufgaben bei der Ausfuhr von Tieren und Fleisch in Drittländer zu. Das Veterinärzeugnis gibt dabei aber nur Auskunft…
…sowie dessen hygienische Gewinnung und Behandlung beziehen, und dass eine regelmäßige behördliche Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen gewährleistet ist. Unbestritten kommt Veterinärärzten die Wahrnehmung und Erfüllung bestimmter Aufgaben bei der Ausfuhr von Tieren und Fleisch in Drittländer zu. Das Veterinärzeugnis gibt dabei aber nur Auskunft…
…sowie dessen hygienische Gewinnung und Behandlung beziehen, und dass eine regelmäßige behördliche Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen gewährleistet ist. Unbestritten kommt Veterinärärzten die Wahrnehmung und Erfüllung bestimmter Aufgaben bei der Ausfuhr von Tieren und Fleisch in Drittländer zu. Das Veterinärzeugnis gibt dabei aber nur Auskunft…