…bei ihrer unselbstständigen Tätigkeit von dieser Pension bereits alle erforderlichen Abgaben einbehalten würden. Weder ihr Arbeitgeber noch andere Stellen wie insbesondere das Finanzamt hätten sie mittels Informationsschreiben oder sonstiger Belehrung darauf aufmerksam gemacht, dass durch den Bezug dieser Pension nunmehr die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich…
… 20 BAO müssen sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Laut Aktenlage…
…niedrigsten" Zahlungserleichterung, da die mit Bescheid vom 7. April 2000 in Höhe von € 396,07 (S 5.450,00) bewilligten Raten eine außerordentliche soziale Härte bedeuten würden und existenzgefährdend wären. Im Zuge von - auf Grund eines Rückstandsausweises erfolgten - Einbringungsmaßnahmen vom 7. bzw. 26. Mai…
…Zl. 100000/85346/2008-20 (= Berufungsvorentscheidung über die Berufung vom 25.10.2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 30.9.2011 über die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der in Rede stehenden Abgabenforderung des deutschen Hauptzollamtes Landshut) würde eine unbillige Härte im Sinne des …
…Dennoch sei das Versandverfahren bewilligt worden, ohne dass G.M. auf Alternativen, die keine Haftung der Bf. begründet hätten, aufmerksam gemacht worden wäre. Bei entsprechender Anleitung wäre es keinesfalls zur Beantragung eines Versandverfahrens durch G.M. gekommen. Die habe zu keinem Zeitpunkt Textillieferungen entgegengenommen oder…
Der rechtliche Hintergrund war G.M. geläufig. Er hat gewusst, dass die Bf. durch die Anweisung zur Hauptverpflichteten wird. Ebenso hat er gewusst, dass die Bf. als Hauptverpflichtete belastet wird, sollte es bei der B. Probleme geben. Die Folgen seiner Handlung waren nicht Gesprächsthema zwischen…
…vom zuständigen Gericht zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter eingesetzt - die Y. war allein verfügungsberechtigt über das US-Nachlassvermögen, sodass die Erbinnen keinen Zugriff darauf hatten - die Y. ließ die Nachlassverwaltungstätigkeit vorwiegend durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt, die Rechtsanwaltssozietät B ausführen - von dieser wurde auch der Antrag beim…
…könne nicht Aufgabe des § 236 BAO sein, materielles Abgabenrecht in bestimmten Fällen durch Abgabenverzichte zu korrigieren. Unter Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO könnten nur solche Härten, unzumutbare Eingriffe, unverständliche Ergebnisse und subjektiv oder objektiv unerträgliche behördliche Maßnahmen zu verstehen sein, die im Bereich der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Thomas Heidinger, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 8010 Graz, Hartenaugasse 24, vom 22. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch HR Dr. Michael Ropposch, vom 6. Oktober 2008 betreffend…
…vertreten durch BDO Graz GmbH, Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Hartenaugasse 34, vom 13. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielte…
…Miteigentümer ER und GR, F, vertreten durch BDO Rabel & Pilz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH, 8010 Graz, Hartenaugasse 34, vom 19. November 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Oktober 2003 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GP, vertreten durch BDO Rabel & Pilz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH, 8010 Graz, Hartenaugasse 34, vom 6. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 18. November 2004 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 und…
…12, ein. Zur Begründung brachte die Bw. vor, die sofortige Bezahlung dieser Abgabenschuld sei für sie mit erheblichen Härten verbunden. Die Einbringlichkeit sei nicht gefährdet, weil beim Verwaltungsgerichtshof bereits ein Verfahrenshilfeantrag gestellt worden sei. Mit Schreiben vom 6. Mai 2013 teilte das Finanzamt der Bw…
…1.000 € zu entrichten und den Restbetrag bis zu ratenweisen Abstattung zu stunden, weil die sofortige volle Entrichtung für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre und sein weiteres Fortkommen gefährden würde. Auf Grund seines derzeitigen Einkommens sei er in der Lage sowohl diese Teilzahlungsbeträge…
…vom 3.2.2012 beantragte der Berufungswerber die Entrichtung dieser Nachforderung in monatlichen Raten á 100 €. Die sofortige Entrichtung der Abgaben wäre für ihn mit erheblichen Härten verbunden, weil er sich aus folgenden Gründen in einer wirtschaftlichen Notlage befinde: er sei Pensionist und seine…
…Begründend wurde ausgeführt, die sofortige Entrichtung der Abgaben sei für die Bf. nach wie vor mit erheblichen Härten verbunden, es habe sich keine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ergeben und auf dem Geschäftskonto der Bf. hafte ein Negativsaldo von € 603.4548,49 aus. Mit Bescheid…
…des Vermögens betraut worden und würden sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Veranlagung des Vermögens vom X-Bankhaus getroffen, die Stiftungsräte hätten somit keinerlei Dispositionsbefugnis. Weiters sei auch nicht von einem Irrtum auszugehen, da selbst bei Annahme einer intransparenten Stiftung die Erklärung der Schenkungssteuer unterlassen worden sei…
…der Lage, den aushaftenden Betrag auf einmal zu bezahlen. Die sofortige Entrichtung der Abgaben wäre für ihn mit erheblichen Härten verbunden. Die Einbringlichkeit der Abgabenschuld werde durch den Aufschub nicht gefährdet. Das Finanzamt wies dieses Ansuchen mit Bescheid vom 8.3.2010 ab. Die angebotenen…
…vor und argumentierte, dass sich aus dem Grundvermögen des Bw. ableiten lasse, dass die Entrichtung der offenen Abgabenschuld für ihn keinesfalls existenzgefährdend sei. Die Entrichtung sei allenfalls mit erheblichen Härten verbunden, denen mit Gewährung von Ratenzahlungen begegnet werden könne. Die Voraussetzungen des § 236 BAO seien…
…Es sei ihr nicht möglich, den angeführten Rückstand auf einmal zu begleichen. Die sofortige Zahlung wäre für sie mit erheblichen Härten verbunden. Die Einbringlichkeit der Abgabenschuld sei durch den Aufschub nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 6. März 2009 wies das Finanzamt das Ansuchen als unbegründet…