…Jänner 2002, 2. Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2002 (Fortschreibungsveranlagung) und 3. Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der bw.Verband (Berufungswerber) ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft Einlagezahl…
…1 Z. 1 BewG) 2. Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2004 (Fortschreibungsveranlagung) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Für den angeführten Grundbesitz wird der Einheitswert zum 1. Jänner 2004 in Höhe von 30.500 Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhte Einheitswert in Höhe…
…Abs. 1 Z. 1 BewG) 2. Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2003 (Fortschreibungsveranlagung) 3. Bodenwertabgabe für die Jahre 2003 bis 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerberin (Bw) wurde aufgrund des Einbringungs- und Sacheinlagevertrages vom 24.6. 2002…
…sei davon auszugehen, dass der bw. Verein als eine "andere Personenvereinigung iSd § 2 Z 6 GrStG" anzusehen und ebenfalls von der Grundsteuer befreit sei. Weiters führte er weiter aus, dass es für die Frage, ob eine Religionsgemeinschaft in den Genuss einer Steuerbegünstigung bzw. -befreiung kommt…
…vom 16. Mai 2007 gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. April 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Grundsteuermessbescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerber sind Miteigentümer der Liegenschaft in EZ xxx KG X. verbunden mit Wohnungseigentum an Top 1 bis 5…
…in Verbindung mit § 323 Abs.10 BAO (in der Fassung nach dem AbgRmRefG BGBl I 2002/97) auf den unabhängigen Finanzsenat über. Weil der Verein für beide Liegenschaften jeweils gleichartige Anträge auf Grundsteuerbefreiung stellte sowie im wesentlichen gleichlautende Berufungen und Vorlageanträge einbrachte, wurden beide Berufungen…
… Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Feststellung des Einheitswert (Artfortschreibung) zum 1.1.2000 und Grundsteuermeßbetrag zum 1.1.2000 vom 15. März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die in den…
…die Angabe, dass ihm die Legitimation zur Antragstellung fehlen würde. Erkennbar sei damit gemeint, dass er als Bestandnehmer der Liegenschaft nicht direkt Adressat der Grundsteuervorschreibung sei und die Befreiungsbestimmung des §2 Z4 GrStG 1955 daher keine Anwendung finde. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung bzw. richtiger Interpretation…
…Hinweis: Gem. §2 Z4 GrStG ist Grundbesitz eines Sportvereins, der von ihm für sportliche Zwecke genutzt wird, von der Grundsteuer befreit. Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Grundbesitz vom Eigentümer selbst für die begünstigten Zwecke benutzt werden muss, stellt die Bestimmung des §2 Z6…
…beitragsberechtigten Körperschaften mitzuteilen, denen die Festsetzung der Abgaben oder Beiträge obliegt. Die mitzuteilenden Daten können im Einvernehmen mit den genannten Körperschaften in geeigneter elektronischer Form übermittelt werden. (5) Ein Grundsteuermessbescheid wirkt, soweit er die sachliche Abgabepflicht und die Höhe des Steuermessbetrages betrifft, auch gegen den…
…beitragsberechtigten Körperschaften mitzuteilen, denen die Festsetzung der Abgaben oder Beiträge obliegt. Die mitzuteilenden Daten können im Einvernehmen mit den genannten Körperschaften in geeigneter elektronischer Form übermittelt werden. (5) Ein Grundsteuermessbescheid wirkt, soweit er die sachliche Abgabepflicht und die Höhe des Steuermessbetrages betrifft, auch gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. 1. vom 12. Mai 2008 gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 11.März 1992, 2. vom 8. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 3. Juni 2008 betreffend Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, 3…
…voraus, dass der Bescheid dem Betroffenen gegenüber wirksam bekanntgegeben ist (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, RZ 2). Nach § 246 Abs. 2 BAO ist zur Einbringung einer Berufung gegen Feststellungsbescheide und Grundsteuermessbescheide ferner jeder befugt, gegen den diese Bescheide gemäß § 191 Abs. 3 und 4, und…
…Jänner 2002, 2. Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2002 (Fortschreibungsveranlagung) und 3. Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der X-Verband (Berufungswerber) ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft Einlagezahl…
…keine Parteistellung eingeräumt werden, so wäre sie in ihrem Rechtschutzinteresse und in weiterer Folge in ihrem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt. Mit dem Zurückweisungsbescheid vom 5. Mai 2010 wurde die Berufung gegen den Grundsteuermessbescheidvom 25. März 2010 zurückgewiesen. In der Begründung…
…die Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1987 2. die Erhöhung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1987 sowie 3. die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf den 1. Jänner 1987 für die wirtschaftliche Einheit unbebautes Grundstück EZ x, KG j entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen…
…nämlich der Liegenschaft Adresseliegenschaft in PLZORT, die bloß anteilige Berücksichtigung von Werbungskosten wie folgt: | Absetzung für Abnutzung | Gebäudeversicherung sowie | Grundsteuer Im gegenständlichen Fall wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt. In der TZ 1 des Betriebsprüfungsberichtes zu BP Nr. Nummer (Zeitraum 2003 bis 2006) wurde…
…Jänner datiertes Schreiben ein, dass folgenden Inhalt hatte: | "Betrifft: | Ansuchen um Neubewertung der Grundsteuer für meinen Grundbesitz in der KG-X im Bereich X-See, und zwar: | | Parz. xxx/1 ua. X-See-Anteil Parz. xxx/2 ua. WohnhausParz. xxx/3…
…2000 (Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG) 2. Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2000 (Nachveranlagung) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…zu einer solchen exorbitanten Werterhöhung einer Liegenschaft. Durch den Eigentümerwechsel sei es zu gar keiner Werterhöhung gekommen. Die Vorschreibung dieses Einheitswertes bzw. des erhöhten Grundsteuermessbetrages sei daher verfassungswidrig, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei unsachlich. Die Berechnung sei nicht nachvollziehbar. Es fehle eine hinreichend deutliche Bescheidbegründung…