…die Beschwerde vom 2. Mai 2024 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Rechnungswesen-Buchhaltungsabteilung 34 vom 1. April 2024 mit dem die Grundsteuer ab dem 1. Jänner 2018 vorgeschrieben wurde, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, vom 1. Juli 2022, mit dem die Grundsteuer ab 1. Jänner 2018 vorgeschrieben wurde, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Bf***, ***Bf-Adr*** vom 25.09.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.08.2021 betreffend Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2021 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…gegen den Bescheid der Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Rechnungswesen Buchhaltungsabteilung 34 vom 01.01.2021, betreffend die Vorschreibung der Grundsteuer in der Höhe von 2.265,15 Euro ab 01.01.2017 als verspätet zurückgewiesen. Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***Vertreteradresse***, über die Beschwerde vom 17. Mai 2017 gegen den Grundsteuerbescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen, Buchhaltungsabteilung 34 vom 1.6.2013 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Dezember 2014 betreffend Grundsteuermessbetrag zum 01.01.2014 (EWAZ ***1***; Steuernummer ***2***) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…Adr***, über die Beschwerden vom 20.03.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 28.02.2017 betreffend Einheitswert zum 01.01.2014, Hauptfeststellung mit Wirksamkeit 01.01.2015, sowie Grundsteuermessbetrag, Einheitswertaktenzeichen ***1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II…
…des Einheitswertes war ersichtlich, dass für jene Gebäudeteile, in denen das Alten- und Pflegeheim untergebracht sind, eine Grundsteuerbefreiung angemerkt wurde, nicht jedoch für jene Gebäudeteile, in denen die Wohnungen für das betreute Wohnen untergebracht sind sowie für die Tiefgarage. Mit Eingabe 29. Dezember 2011 stellte…
…Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. Februar 2012, betreffend Einheitswertfeststellung und Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz Straße1, Straße 38 - 40, EZ 000, KG H (gemischt genutztes Grundstück EW-AZ 52/000-2-0000 ) zum 1. Jänner 2011…
…9300 St. Veit/Glan, gegen den Bescheid des FA St. Veit Wolfsberg vom 02.11.2011, betreffend Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2010, Fortschreibungsveranlagung, EW-AZ a zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 09.07.2012, betreffend Einheitswert ( Artfortschreibung gem. § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG ) und Grundsteuermessbetrag (Fortschreibungsveranlagung) des Grundbesitzes in Adresse2 , Katastralgemeinde K , EZ 999 , zum 1. Jänner 2010 zu Recht erkannt: Der Einheitswert zum 1. Jänner 2010 beträgt 0,00 Euro…
…Ri. in der Beschwerdesache Bf., F., vertreten durch XXX gegen den Bescheid des FA St. Veit Wolfsberg vom 02.11.2011, betreffend Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2010, Fortschreibungsveranlagung, 1 erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Jänner 2002, 2. Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2002 (Fortschreibungsveranlagung) und 3. Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der bw.Verband (Berufungswerber) ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft Einlagezahl…
…1 Z. 1 BewG) 2. Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2004 (Fortschreibungsveranlagung) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Für den angeführten Grundbesitz wird der Einheitswert zum 1. Jänner 2004 in Höhe von 30.500 Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhte Einheitswert in Höhe…
…Abs. 1 Z. 1 BewG) 2. Grundsteuermessbetrag zum 1. Jänner 2003 (Fortschreibungsveranlagung) 3. Bodenwertabgabe für die Jahre 2003 bis 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerberin (Bw) wurde aufgrund des Einbringungs- und Sacheinlagevertrages vom 24.6. 2002…
…sei davon auszugehen, dass der bw. Verein als eine "andere Personenvereinigung iSd § 2 Z 6 GrStG" anzusehen und ebenfalls von der Grundsteuer befreit sei. Weiters führte er weiter aus, dass es für die Frage, ob eine Religionsgemeinschaft in den Genuss einer Steuerbegünstigung bzw. -befreiung kommt…
…vom 16. Mai 2007 gegen den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. April 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Grundsteuermessbescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerber sind Miteigentümer der Liegenschaft in EZ xxx KG X. verbunden mit Wohnungseigentum an Top 1 bis 5…
…in Verbindung mit § 323 Abs.10 BAO (in der Fassung nach dem AbgRmRefG BGBl I 2002/97) auf den unabhängigen Finanzsenat über. Weil der Verein für beide Liegenschaften jeweils gleichartige Anträge auf Grundsteuerbefreiung stellte sowie im wesentlichen gleichlautende Berufungen und Vorlageanträge einbrachte, wurden beide Berufungen…
… Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Feststellung des Einheitswert (Artfortschreibung) zum 1.1.2000 und Grundsteuermeßbetrag zum 1.1.2000 vom 15. März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die in den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ri in der Beschwerdesache BF., aa, gegen den Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2014 (Hauptveranlagung mit Wirksamkeit ab 1.1.2015), EW-AZ xy, des Finanzamtes Klagenfurt vom 07.08.2015, zu Recht erkannt…