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UFSW RV/2191-W/09Rechtmäßigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme; Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…unter 1% als Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe als relativ geringfügig bzw. unbedeutend bezeichnet werden). Eine Erhöhung der Einkommensteuerbelastung um 3% bzw. um 669,00 € ist daher weder absolut noch relativ als geringfügig zu qualifizieren, weshalb auch der Grundsatz der Verwaltungsökonomie der streitgegenständlichen Wiederaufnahme nicht entgegensteht…

UFSW RV/0603-W/04Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Kammerumlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2004

…bei der Festsetzung der Kammerumlage den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen einer Berufungsvorentscheidung entsprechend zu würdigen hätte. Ferner sei die Wirtschaftskammer nur für Entscheidungen über solche Berufungen zuständig, in denen die Kammerangehörigkeit eines Unternehmers bestritten werde, nicht aber für Entscheidungen, die die Frage der Bemessung…

UFSZ2L ZRV/0013-Z2L/04Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Antidumpingzöllen für Stahlseile aus der Ukraine
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)24.06.2009Teil 1/2

…des Parteiengehörs und des Grundsatzes von "fair trial". Die Bf habe gewusst, dass es in Bulgarien Seilproduktionen mit entsprechender Kapazität gebe; sie habe Information, dass bulgarische Hersteller über Händler verkauften. Sie habe Seile gekauft, die laut Fa. S sowie vorliegender Ursprungserklärung der bulgarischen Handelskammer bulgarischen…

UFSL RV/0483-L/05Bescheidaufhebung Ermessen Zweckmäßigkeit Billigkeit Verwaltungsökonomie Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…Begriff der Billigkeit ist etwa die Berücksichtigung von Treu und Glauben, weiters das steuerliche Verhalten und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu beachten. Während die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie zur Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO gehört. Allerdings spielt bei der Ermessensübung auch der Zweck der…

UFSZ2L ZRV/0047-Z2L/04Nachträgliche buchmäßige Erfassung (Art. 220 Abs. 1 ZK) von Antidumpingzoll für Stahlseile aus der Ukraine.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)16.07.2009Teil 1/2

…gegeben sei. (Nähere Ausführungen dazu finden sich auf den Seiten 13 bis 19 der Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, von deren Wiedergabe aus Gründen der Verwaltungsökonomie- dazu wird auf die noch folgenden Begründungsausführungen in gegenständlicher Berufungsentscheidung verwiesen- abgesehen wird.) Die unerhoben gebliebene (und sodann gem. Art…

UFSZ2L ZRV/0047-Z2L/04Nachträgliche buchmäßige Erfassung (Art. 220 Abs. 1 ZK) von Antidumpingzoll für Stahlseile aus der Ukraine.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)16.07.2009Teil 2/2

…sowie in der darauf Bezug nehmenden Berufungsvorentscheidung vom 23.4.2003, Zl.100/40441/2003-87( auf deren Seiten 4 bis 9), enthaltenen Sachverhaltsfeststellungen finden darin ihre volle Deckung und inhaltliche Bestätigung.) Ausdrücklich bemerkt wird hiezu, dass der Unabhängige Finanzsenat, dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung…

UFSZ2L ZRV/0013-Z2L/04Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Antidumpingzöllen für Stahlseile aus der Ukraine
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)24.06.2009Teil 2/2

…Eingabe vom 18.3.2009 rechtsirrig vermeint, der Unabhängige Finanzsenat zuständig und -allein schon aus Gründen der Verwaltungsökonomie- auch verpflichtet sei. Rechtsirrig und durch die geltende Gesetzeslage nicht gedeckt ist diese Rechtsauffassung der Bf aus nachstehenden Gründen: Die Art. 235 bis 242 Zollkodex regeln die…

UFSW RV/0845-W/03Unzulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens wegen behaupteter Geringfügigkeit des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2003

…Der Grundsatz der Verwaltungsökonomie zwingt daher nicht zur Unterlassung der Bescheiderteilung. Da der Nachforderungsbetrag von 4.461,00 S nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenats bereits für sich nicht als geringfügig zu beurteilen ist, kann die Frage, ob für die Beurteilung der Verfügung einer Wiederaufnahme bei…

UFSW RV/3551-W/11Verfassungswidrigkeit der Einkunftsermittlung bei Einkünften aus selbständiger Arbeit als Steuerberater.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2012

…der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Verhältnis zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit sei, dass zwar dem Grundsatz der Verwaltungsökonomie im Falle einer Pauschalierung eine große Bedeutung beizumessen sei, jedoch wie dies selbst durch die Feststellungen des BMF erläutert werde, neben dem Argument der Verwaltungsökonomie…

UFSF RV/0217-F/09Verfassungs- und Gemeinschaftswidrigkeit der Kammerumlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2010

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…

UFSI RV/0245-I/12Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierungs-VO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.07.2012Teil 1/2

…verbiete der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen in Fällen, die eine steuerliche Betrachtung nach einem Durchschnitt nicht mehr zulassen (vgl. VwGH 25.11.1966, 611/66). Die Festsetzung des Gewinnes sei anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. Diese sei auf der…

UFSS RV/0591-S/11Bloße Auswechslung des Arbeitgebers mit praktisch gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen rechtfertigt keine Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu tragen." Zeitgleich ergingen für die Jahre 2007 und 2008 neue Einkommensteuerbescheide sowie Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen…

UFSF RV/0130-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2011

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…

UFSW RV/0409-W/09Bestreitung der Rechtmäßigkeit des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2011

…sondern auch Zweck und Inhalt der Regelung, ferner die Interessen Dritter sowie schließlich das öffentliche Interesse. Der Gesetzgeber habe unter diesen Gegebenheiten einen Ausgleich zu schaffen, wobei aber dem Grundsatz der faktischen Effizienz eines Rechtsbehelfs der Vorrang zukomme und dessen Einschränkung nur aus sachlich gebotenen…

UFSF RV/0026-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…

UFSF RV/0025-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…

UFSF RV/0090-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2011

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…

UFSF RV/0032-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…

UFSF RV/0434-F/10Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…

UFSF RV/0433-F/10Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…steuerbaren Umsatzes zu einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme der Wertschöpfungskomponente Löhne und Gehälter führen: nahezu 90 % des Aufkommens an Umlagen für die Wirtschaftskammern würden dann mittelbar und unmittelbar auf die Löhne und Gehälter abstellen. Was den aus der Sicht der Wirtschaftskammer besonders gebotenen Grundsatz der Verwaltungsökonomie betrifft…