Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Martin Schober, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 000 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Mietvertag…
…die vom Unabhängigen Finanzsenat eingesehenen Unterlagen und den damit im Einklang stehenden Vorbringen der beiden Berufungswerber. 3. rechtliche Beurteilung 3.1. Zeitpunkt des Entstehens des Grunderwerbsteuerschuld Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück oder ein anderes Rechtsgeschäft…
…die vom Unabhängigen Finanzsenat eingesehenen Unterlagen und den damit im Einklang stehenden Vorbringen der beiden Berufungswerber. 3. rechtliche Beurteilung 3.1. Zeitpunkt des Entstehens des Grunderwerbsteuerschuld Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück oder ein anderes Rechtsgeschäft…
…vertragsgegenständlichen Weingartens) abgeschlossen worden seien und hinsichtlich von 78,5% der von ihnen erfassten Fläche den Charakter einer Sicherungsübereignung gehabt hätten. Es war daher zunächst zu untersuchen, ob die Grunderwerbsteuerschuld bereits vor der Abgabe der Grunderwerbsteuererklärung durch den Käufer E.W., also vor dem 6…
…Zusammenfassend ist daher auszuführen, dass ein (verbüchertes) Vorkaufsrecht grundsätzlich eine aufschiebende Bedingung zu einem Kaufvertrag ist und auch bei Novation in einen Kaufvertrag gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG die Grunderwerbsteuerschuld hinausschiebt. Das Vorkaufsrecht kann, aber muss im Kaufvertrag nicht als Bedingung textiert werden. Liegt eine …
…dem NÖ Grundverkehrsgesetz genehmigungspflichtigen Rechtsvorgang handelt, und diese Genehmigung nach Abschluss des Übergabsvertrages mit 14. November 2007 wirksam wurde, ist die Grunderwerbsteuerschuld auf Grund des § 8 Abs. 2 GrEStG mit diesem Tag entstanden. Die Ermittlung der Grunderwerbsteuer selbst ist unbestritten. Strittig ist lediglich ob eine…
…einer gemischten Schenkung grundsätzlich nicht in Abrede gestellt. Bestritten wird, dass die Grunderwerbsteuerschuld bzw. die Schenkungssteuerschuld im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerb-und der Schenkungssteuer bereits entstanden ist. Dazu ist festzustellen: Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs.1 Z 2 ErbStG…
…Abs. 2 GrEStG 1987 vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8 Abs. 2…
…vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 entsteht die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn O.M., W., vertreten durch Rechtsanwälte W.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. März 2006 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Adr, vertreten durch Dr. Plankel, Dr. Mayerhofer, Mag. Ganahl, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 3. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 2. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Dr. Plankel, Dr. Mayrhofer, Mag. Ganahl, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Am Rathauspark, vom 3. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 2. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Heinz Hengl und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin FOI Orasch Claudia über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 6. Dezember 2005 gegen den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Beck & Dörnhöfer Rechtsanwälte OEG, 7000 Eisenstadt, Franz-Liszt-Gasse 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Februar 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Beck & Dörnhöfer Rechtsanwälte OEG, 7000 Eisenstadt, Franz-Liszt-Gasse 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. März 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Michael Seifner, Notar, 7210 Mattersburg, Hauptplatz 3, vom 19. März 2009 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Februar 2009, ErfNr. entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.S., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. November 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Beck & Dörnhöfer Rechtsanwälte OEG, 7000 Eisenstadt, Franz-Liszt-Gasse 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. April 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X. Wohnbau- und Grundstücksverwertungsgesellschaft m.b.H., inY., vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 12. März 2008 betreffend Solidarschuld (Solidarschuld- und Grunderwerbsteuerbescheid) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…