…auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden sei und das Gebäude erst bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses auf die Grundeigentümer übergehen würde. Die Grunderwerbsteuerschuld würde daher erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Bestandverhältnisses, also bei tatsächlichem Übergang des Eigentums am Gebäude entstehen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird eingewendet…
…auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden sei und das Gebäude erst bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses auf die Grundeigentümer übergehen würde. Die Grunderwerbsteuerschuld würde daher erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Bestandverhältnisses, also bei tatsächlichem Übergang des Eigentums am Gebäude entstehen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird eingewendet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Johann Bründl, Gerlosstraße 8, 5730 Mittersill, über die Beschwerde vom 7. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.Martin Schober, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 000 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Mietvertag…
…die vom Unabhängigen Finanzsenat eingesehenen Unterlagen und den damit im Einklang stehenden Vorbringen der beiden Berufungswerber. 3. rechtliche Beurteilung 3.1. Zeitpunkt des Entstehens des Grunderwerbsteuerschuld Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück oder ein anderes Rechtsgeschäft…
…die vom Unabhängigen Finanzsenat eingesehenen Unterlagen und den damit im Einklang stehenden Vorbringen der beiden Berufungswerber. 3. rechtliche Beurteilung 3.1. Zeitpunkt des Entstehens des Grunderwerbsteuerschuld Nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück oder ein anderes Rechtsgeschäft…
…vertragsgegenständlichen Weingartens) abgeschlossen worden seien und hinsichtlich von 78,5% der von ihnen erfassten Fläche den Charakter einer Sicherungsübereignung gehabt hätten. Es war daher zunächst zu untersuchen, ob die Grunderwerbsteuerschuld bereits vor der Abgabe der Grunderwerbsteuererklärung durch den Käufer E.W., also vor dem 6…
…Zusammenfassend ist daher auszuführen, dass ein (verbüchertes) Vorkaufsrecht grundsätzlich eine aufschiebende Bedingung zu einem Kaufvertrag ist und auch bei Novation in einen Kaufvertrag gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG die Grunderwerbsteuerschuld hinausschiebt. Das Vorkaufsrecht kann, aber muss im Kaufvertrag nicht als Bedingung textiert werden. Liegt eine …
…festgesetzt. Begründend führt das Finanzamt ua. aus, mit Unterfertigung des Kaufvertrages sei die Grunderwerbsteuerschuld am 7.4.2017 entstanden. Der Erwerbsvorgang wäre durch den Parteienvertreter bis spätestens 15.6.2017 anzuzeigen gewesen, weshalb die Anzeige erst am 24.10.2017 verspätet erfolgt sei. Unter Berücksichtigung…
…wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im § 1 GrEStG als steuerpflichtig erklärter Erwerbsvorgang vereinbart ist bzw abgeschlossen vorliegt (vgl VwGH vom 16. April 1962, Slg 2631/F). Ein Schenkungsvertrag kommt…
…wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im § 1 GrEStG als steuerpflichtig erklärter Erwerbsvorgang vereinbart ist bzw abgeschlossen vorliegt (vgl VwGH vom 16. April 1962, Slg 2631/F). Ein Schenkungsvertrag kommt…
…wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im § 1 GrEStG als steuerpflichtig erklärter Erwerbsvorgang vereinbart ist bzw abgeschlossen vorliegt (vgl VwGH vom 16. April 1962, Slg 2631/F). Ein Schenkungsvertrag kommt…
…dem NÖ Grundverkehrsgesetz genehmigungspflichtigen Rechtsvorgang handelt, und diese Genehmigung nach Abschluss des Übergabsvertrages mit 14. November 2007 wirksam wurde, ist die Grunderwerbsteuerschuld auf Grund des § 8 Abs. 2 GrEStG mit diesem Tag entstanden. Die Ermittlung der Grunderwerbsteuer selbst ist unbestritten. Strittig ist lediglich ob eine…
…festgesetzt. Begründend führt das Finanzamt ua. aus, mit Unterfertigung des Kaufvertrages sei die Grunderwerbsteuerschuld am 7.4.2017 entstanden. Der Erwerbsvorgang wäre durch den Parteienvertreter bis spätestens 15.6.2017 anzuzeigen gewesen, weshalb die Anzeige erst am 24.10.2017 verspätet erfolgt sei. Unter Berücksichtigung…
…einer gemischten Schenkung grundsätzlich nicht in Abrede gestellt. Bestritten wird, dass die Grunderwerbsteuerschuld bzw. die Schenkungssteuerschuld im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerb-und der Schenkungssteuer bereits entstanden ist. Dazu ist festzustellen: Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs.1 Z 2 ErbStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Abs. 2 GrEStG 1987 vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8 Abs. 2…
…vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, der Verehelichung, abhängen würden. Nach § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Grunderwerbsteuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Wie oben ausgeführt, ist dies mit dem Zustandekommen des Anwartschaftsvertrages als erfüllt anzusehen. Gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 entsteht die…
…Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten auf seine Erben und sonstigen Rechtsnachfolger über, aber nur dann, wenn es sich um leibliche Nachkommen des Übernehmers handelt. Fragestellung: Wann entsteht die Grunderwerbsteuerschuld? Art der Berechnung der Grunderwerbsteuer, wenn die Steuerschuld erst mit dem Tod des Übergebers entsteht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 19.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach…