…Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit es sich auf ein inländisches Grundstück bezieht. Ob ein Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist, ist ausschließlich nach den steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach…
…die Neuregelung des § 20 Abs. 1 Z 6 für unentgeltliche Erwerbsvorgänge nach dem 31.7.2008 eine Klarstellung dahingehend geschaffen, dass die bei unentgeltlichen Übertragungen anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten der Privatsphäre zuzuordnen sind. Tz 9 Abzinsung von Forderungen Der Bw. hat die Forderungen…
…N. wiederum Wohnungseigentum begründet. Der Einheitswert der gesamten Liegenschaft betrug zum 1. Jänner 1997 1,046.000,00 S. Das Finanzamt sah in den Anteilsänderungen fünf unentgeltliche Erwerbsvorgänge vorliegen, für die vom anteiligen dreifachen Einheitswert jeweils Grunderwerbsteuer mittels Bescheiden vom 12. März 2002 vorgeschrieben wurde…
…mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör (sämtlichen landwirtschaftliche Maschinen und Geräte). Die Übergabe und Übernahme galt mit Unterfertigung als erfolgt. Für die gegenständliche Übergabe räumte die Übernehmerin den Übergebern das lebenslängliche, unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht bei freier Beheizung und Stromkostenübernahme ein. Weiters wurden die Übergeber berechtigt, Keller…
…mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör (sämtlichen landwirtschaftliche Maschinen und Geräte). Die Übergabe und Übernahme galt mit Unterfertigung als erfolgt. Für die gegenständliche Übergabe räumte die Übernehmerin den Übergebern das lebenslängliche, unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht bei freier Beheizung und Stromkostenübernahme ein. Weiters wurden die Übergeber berechtigt, Keller…
…gemischten (teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen) Erwerbsvorgängen kommen würde. Bei der Einräumung von grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistungen werde der Wert eines Nutzungsrechtes auch nicht mit dem steuerlichem Wert des genutzten Wirtschaftsgutes begrenzt, sondern wird Grunderwerbsteuer bemessen vom Wert der Gegenleistung fällig. Im Schriftsatz vom 3. Mai 2005 verwies…
…Die Grunderwerbsteuer ist ihrem Wesen nach als Verkehrsteuer zu verstehen, die grundsätzlich an jeden Übergang eines inländischen Grundstückes anknüpft (vgl. VwGH 28.1.1993, 92/16/0094) und den Grundstückswechsel als solchen erfaßt, ohne Rücksicht auf die mit dem Grundstückserwerb verfolgten Zwecke. Jeder Erwerbsvorgang löst…
…des Erwerbsvorganges. Die Bemessungsgrundlage (Wert des Erwerbes) für die Schenkungssteuer bei einheitlicher Schenkung mehrerer Sachen ist unter allen Umständen die Summe der Bruttowerte der übertragenen Vermögensgegenstände abzüglich der Summe aller damit verbundenen Belastungen und Gegenleistungen (siehe dazu Stoll, "Schenkungssteuerrechtliche Einheits- oder Individualerfassung einer unentgeltlichen Übertragung…
…bei dem Berufungswerber zu einer Nutzwertänderung. Laut VwGH stellt die Erhöhung der Nutzwerte infolge Umbau durch einen der Miteigentümer eine Gegenleistung im Zuge eines tauschähnlichen Vorganges und damit einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang dar. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich vom anteiligen dreifachen Einheitswert, der auf die prozentuelle Nutzwerterhöhung…
…wäre. Die Grunderwerbsteuer wäre schließlich von € 4.649,90 in Höhe von € 93 festzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Juni 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Bei der gleichteiligen Übergabe eines Grundstücks durch die Eltern an die Tochter lägen 2 Erwerbsvorgänge vor. Die…
…Band II, Grunderwerbsteuer, zu § 3 in Rz 11 festgehalten wird: "Die Freigrenze im Sinne des § 3 Abs 1 Z 1 GrEStG gilt jeweils für den einzelnen Erwerbsvorgang. Treten insbesondere auf der Käufer- bzw der Verkäuferseite mehrere Personen auf, so werden jeweils entsprechend viele Miteigentumsanteile (vgl…
…Band II, Grunderwerbsteuer, zu § 3 in Rz 11 festgehalten wird: "Die Freigrenze im Sinne des § 3 Abs 1 Z 1 GrEStG gilt jeweils für den einzelnen Erwerbsvorgang. Treten insbesondere auf der Käufer- bzw der Verkäuferseite mehrere Personen auf, so werden jeweils entsprechend viele Miteigentumsanteile (vgl…
…Band II, Grunderwerbsteuer, zu § 3 in Rz 11 festgehalten wird: "Die Freigrenze im Sinne des § 3 Abs 1 Z 1 GrEStG gilt jeweils für den einzelnen Erwerbsvorgang. Treten insbesondere auf der Käufer- bzw der Verkäuferseite mehrere Personen auf, so werden jeweils entsprechend viele Miteigentumsanteile (vgl…
…Band II, Grunderwerbsteuer, zu § 3 in Rz 11 festgehalten wird: "Die Freigrenze im Sinne des § 3 Abs 1 Z 1 GrEStG gilt jeweils für den einzelnen Erwerbsvorgang. Treten insbesondere auf der Käufer- bzw der Verkäuferseite mehrere Personen auf, so werden jeweils entsprechend viele Miteigentumsanteile (vgl…
…Schlossgasse 2, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 5. Jänner 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der am 4.6.2005 zwischen dem Berufungswerber, (Bw.) als Übernehmer und H.G. sowie M.G…
…Juli 2003 betreffend Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Ehegatten AF und MF haben am 6. Juni 2003 folgende Vereinbarung geschlossen: wechselseitiger Schenkungsvertrag AF überlässt seiner Ehefrau unentgeltlich die Hälfte des in seinem Alleineigentum…
…je vom 11. Februar 2010 wurde für jeden Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer in Höhe von € 11.210,72 festgesetzt (jeweils anteilige Bemessungsgrundlage € 560.536,- = anteiliger Kaufpreis +anteiliger Fruchtgenuss - x 2%). Gegen diese Bescheide wurde Berufung erhoben und im Wesentlichen eingewendet, dass das Fruchtgenussrecht…
…je vom 11. Februar 2010 wurde für jeden Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer in Höhe von € 11.210,72 festgesetzt (jeweils anteilige Bemessungsgrundlage € 560.536,- = anteiliger Kaufpreis +anteiliger Fruchtgenuss - x 2%). Gegen diese Bescheide wurde Berufung erhoben und im Wesentlichen eingewendet, dass das Fruchtgenussrecht…
…vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und die innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen…
…Bemessungsgrundlagen für die Bemessung der Grunderwerbsteuer wurden nicht dem Wert und dem Willen der Parteien entsprechende Bemessungsgrundlagen verwendet. Die Bw. hat als Voraussetzung für die Zustimmung der baubehördlichen Bewilligung der Parzellierung neben Straßenabtretungen verlangt, dass die X. 12% der Nettobauplatzfläche unentgeltlich für soziale Zwecke in…