…Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, soweit es sich auf ein inländisches Grundstück bezieht. Ob ein Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist, ist ausschließlich nach den steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach…
…mit Wirksamkeit 1. Jänner 2015 neu festgestellten Einheitswerte an der bisherigen Besteuerungssystematik festgehalten. Im Übrigen solle anstelle des nicht mehr aktuellen Einheitswertes bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerbsvorgängen der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage sein. Dieser Grundstückswert ist ein nur für Zwecke der Grunderwerbsteuer zu ermittelnder Wert; die…
…17 Abs. 1 Z 1 GrEStG werde die Grunderwerbsteuer auf Antrag ua. nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung rückgängig gemacht wird. Nach dem Gesetzeswortlaut mache es keinen Unterschied , ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege. Eine…
…17 Abs. 1 Z 1 GrEStG werde die Grunderwerbsteuer auf Antrag ua. nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung rückgängig gemacht werde. Nach dem Gesetzeswortlaut mache es keinen Unterschied , ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege. Eine…
…die Neuregelung des § 20 Abs. 1 Z 6 für unentgeltliche Erwerbsvorgänge nach dem 31.7.2008 eine Klarstellung dahingehend geschaffen, dass die bei unentgeltlichen Übertragungen anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten der Privatsphäre zuzuordnen sind. Tz 9 Abzinsung von Forderungen Der Bw. hat die Forderungen…
…N. wiederum Wohnungseigentum begründet. Der Einheitswert der gesamten Liegenschaft betrug zum 1. Jänner 1997 1,046.000,00 S. Das Finanzamt sah in den Anteilsänderungen fünf unentgeltliche Erwerbsvorgänge vorliegen, für die vom anteiligen dreifachen Einheitswert jeweils Grunderwerbsteuer mittels Bescheiden vom 12. März 2002 vorgeschrieben wurde…
…Stufentarif kommt grundsätzlich bei unentgeltlichen Erwerben sowie für den unentgeltlichen Teil bei teilentgeltlichen Erwerben zum Ansatz. Wie bei der Abgrenzung zwischen entgeltlich und unentgeltlich wird auch für die Berechnung der Grunderwerbsteuer anhand des Stufentarifs auf die einzelne wirtschaftliche Einheit bzw. auf den jeweiligen Erwerbsvorgang abgestellt. …
…Steuerreform 2015/2016, Bodis/Fiala/Lattner, Seite 97, 3.1.7. Zusammenrechnung "Wird die Steuer für einen Erwerbsvorgang (weil unentgeltlich oder hinsichtlich des unentgeltlichen Teiles bei teilentgeltlichen Erwerben) nach dem Stufentarif berechnet, sieht § 7 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1987 zwei Arten von…
…Gegenleistung, die den Wert des Grundstückes nicht überschreiten dürfe; dies trifft nur auf die im Gesetz ausdrücklich aufgezählten Erwerbsvorgänge zu (insbesondere unentgeltliche Erwerbsvorgänge), bei welchen der Einheitswert oder ein mehrfaches davon die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet. Die diesbezüglich ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betraf Fälle…
…Gegenleistung, die den Wert des Grundstückes nicht überschreiten dürfe; dies trifft nur auf die im Gesetz ausdrücklich aufgezählten Erwerbsvorgänge zu (insbesondere unentgeltliche Erwerbsvorgänge), bei welchen der Einheitswert oder ein mehrfaches davon die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet. Die diesbezüglich ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betraf Fälle…
…Gegenleistung, die den Wert des Grundstückes nicht überschreiten dürfe; dies trifft nur auf die im Gesetz ausdrücklich aufgezählten Erwerbsvorgänge zu (insbesondere unentgeltliche Erwerbsvorgänge), bei welchen der Einheitswert oder ein mehrfaches davon die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet. Die diesbezüglich ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betraf Fälle…
…die Übertragung des Optionsrechtes an den zukünftigen Liegenschaftskäufer und dessen Ausübung der Option sei der Erwerbsvorgang des § 1 Abs. 1 Z 4 GrEStG zwischen den Vertragsparteien des ursprünglichen Optionsvertrages verwirklicht und sei die Grunderwerbsteuer gegenüber der beschwerdeführenden Partei festzusetzen. Es liege ein unentgeltlicher Erwerbsvorgang vor…
…diesem nach dem Pauschalwertmodell errechneten Grundstückswert wurde die Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 31.8.2017 in Höhe von € 17.024,35 (gem. § 7 Abs. 1 Z 2 lit a GrEStG, für den nach dortiger Z 1 lit a als unentgeltlich geltenden Erwerb) vorgeschrieben. b…
…mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör (sämtlichen landwirtschaftliche Maschinen und Geräte). Die Übergabe und Übernahme galt mit Unterfertigung als erfolgt. Für die gegenständliche Übergabe räumte die Übernehmerin den Übergebern das lebenslängliche, unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht bei freier Beheizung und Stromkostenübernahme ein. Weiters wurden die Übergeber berechtigt, Keller…
…mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör (sämtlichen landwirtschaftliche Maschinen und Geräte). Die Übergabe und Übernahme galt mit Unterfertigung als erfolgt. Für die gegenständliche Übergabe räumte die Übernehmerin den Übergebern das lebenslängliche, unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht bei freier Beheizung und Stromkostenübernahme ein. Weiters wurden die Übergeber berechtigt, Keller…
…gemischten (teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen) Erwerbsvorgängen kommen würde. Bei der Einräumung von grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistungen werde der Wert eines Nutzungsrechtes auch nicht mit dem steuerlichem Wert des genutzten Wirtschaftsgutes begrenzt, sondern wird Grunderwerbsteuer bemessen vom Wert der Gegenleistung fällig. Im Schriftsatz vom 3. Mai 2005 verwies…
…durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, bei der belangten Behörde, die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer für die ersten beiden Erwerbsvorgänge. Sie habe bei der Auswahl des zweiten Käufers nicht mitgewirkt und auch sonst keinen wirtschaftlichen Vorteil aus dem zweiten Kaufvertrag gezogen. Sie sei am 31.01.2011 vom…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. März 2021 betreffend Grunderwerbsteuer 28.12.2015 Steuernummer ***BF-StNr***, Erfassungsnummer ***ErfNr***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Die Grunderwerbsteuer ist ihrem Wesen nach als Verkehrsteuer zu verstehen, die grundsätzlich an jeden Übergang eines inländischen Grundstückes anknüpft (vgl. VwGH 28.1.1993, 92/16/0094) und den Grundstückswechsel als solchen erfaßt, ohne Rücksicht auf die mit dem Grundstückserwerb verfolgten Zwecke. Jeder Erwerbsvorgang löst…
…des Erwerbsvorganges. Die Bemessungsgrundlage (Wert des Erwerbes) für die Schenkungssteuer bei einheitlicher Schenkung mehrerer Sachen ist unter allen Umständen die Summe der Bruttowerte der übertragenen Vermögensgegenstände abzüglich der Summe aller damit verbundenen Belastungen und Gegenleistungen (siehe dazu Stoll, "Schenkungssteuerrechtliche Einheits- oder Individualerfassung einer unentgeltlichen Übertragung…