…Darüber hinaus verpflichteten sich die Gesellschafter, dass ihre Mutter- bzw. Großmuttergesellschaften Zuschüsse iHv insgesamt ATS 203,5 Mio leisten. Diese Zuschüsse wurden von den Nichtgesellschaftern in weiterer Folge auch geleistet. Im oa Bescheid vom 11. Januar 2000 wird davon ausgegangen, dass es sich bei den…
…dass deren Mutter- bzw. Großmuttergesellschaften Zuschüsse an die PPP GmbH & Co KG (nunmehr P GmbH & Co KG) leisteten. In weiterer Folge seien von den Nichtgesellschaftern Zuschüsse in Höhe von insgesamt 203.500.000,00 S (14.788.921,75 €) wie folgt geleistet worden: Zuschuss…
…als Erfolgsgarantie gedeutet. Es hätte daher von Bw. nicht die Leistung des Zuschusses selbst, sondern nur das sorgsame Bemühen, die jeweilige Zuschussleistung durch die jeweiligen Mutter- bzw Großmuttergesellschaften zu bewirken, eingeklagt werden. Die Bw. hätte gegenüber keinem ihrer Gesellschafter (weder gegenüber T. RealitätenbeteiligungsgmbH noch gegenüber…
…weiterzugeben. Dabei handle es sich im Sinne der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003 um eine freiwillige Leistung der Großmuttergesellschaften an ihre Enkelgesellschaft. Die Weitergabe des Zuschusses durch die Tochtergesellschaft löse mangels Freiwilligkeit keine Gesellschaftsteuerpflicht aus. Weiters legte die Bw. mit Schreiben…
…nur untergeordnete Bedeutung zu. Zusammenfassend wurde hervorgehoben, dass sowohl die Bw. als unmittelbare Muttergesellschaft der A SE als auch die zypriotische Großmuttergesellschaft Y Limited als Holdinggesellschaften wirtschaftlich sinnvolle Funktionen erfüllten, weswegen kein Missbrauch vorliege. Im Übrigen brachte die Bw. zwei Organigramme der U Gruppe bei…
…Wien 2006, S. 59 ff). Ob der Zuschuss der Großmuttergesellschaft oder der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, sei anhand einer wirtschaftlichen und nicht formalen Betrachtungsweise nach EuGH zu beurteilen. Gesellschaftsteuer für die Aufzahlungen würde für Fallverwirklichungen nach den EuGH-Entscheidungen dann entstehen können, wenn dies vor allem…
…dafür zu sorgen, dass von ihren Mutter- bzw. Großmuttergesellschaften Gesellschafterzuschüsse geleistet würden, wobei überdies zwischen der I GmbH als Treuhänderin und der R AG (damals: regGenmbH) als Treugeberin ein schriftlicher Treuhandvertrag abgeschlossen worden war. Vorweg ist zu klären, unter welchen Umständen von einer "Abweichung von…
…1992, 90/15/0074). Im Jahr 2001 setzte das Finanzamt in einer Vielzahl von Fällen Gesellschaftsteuer für Leistungen von handelsrechtlich nicht an der Kapitalgesellschaft Beteiligten (wie zB "Großmuttergesellschaften" oder Treugebern) Gesellschaftsteuer fest, sofern die Leistungen mit einer Beteiligung am Gewinn der Kapitalgesellschaften verknüpft war. Unsicherheit…
…am 17. Dezember 1999 einen Teil der ihr zustehenden (Darlehens-) Forderung rechtsgültig und wirksam unter Zustimmung der Bw. als Schuldnerin an die bloß mittelbar als Großmuttergesellschaft beteiligte GM-GmbH abgetreten. Diesem durch beigelegte Urkunden untermauerten Vorbringen der Bw. ist das FA nicht entgegengetreten und lassen…