…Der Wert der Gegenleistung war ohne weiteres, allenfalls durch ein entsprechendes Sachverständigengutachten, ermittelbar. Auch im vorliegenden Fall handelt es sich nicht etwa um eine Globalvereinbarung, wie die belangte Behörde in der Gegenschrift richtig aufgezeigt hat, weil die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen…
…allenfalls durch ein entsprechendes Gutachten, ohne weiteres ermittelbar. In derartigen Fällen handle es sich nicht - wie eingewendet - um eine Globalvereinbarung, weil die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft. Die gegenseitige Übertragung von Liegenschaften ist jedenfalls als Tausch…
…dass unter Punkt III. der Scheidungsvereinbarung eine spezifische Regelung betreffend die Aufteilung der Liegenschaften getroffen worden sei, nämlich die gegenseitige Übertragung unter Übernahme von Darlehen, demnach es sich nicht um eine "Globalvereinbarung" handle. Hinsichtlich der Obsorge, den Unterhalt etc. seien gesonderte Aufteilungsmodalitäten unter Pkten. I…
…2001/16/0358; VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung…
…2001/16/0358; VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung…
…des Scheidungsvergleiches nur Grundstücksübertragungen sowie eine Ausgleichszahlung, war also anderes Vermögen nicht Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung, so handelte es sich nicht um eine Globalvereinbarung. Die gegenseitige Übertragung von Liegenschaften war als Tausch anzusehen und die jeweiligen Tauschleistungen eindeutig bezeichnet (VwGH 7.8.2003, 2000/16/0591)…
…Betrag von € 3.000 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, die Grunderwerbsteuer sei ausgehend vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaft (= € 41.314,50) zu bemessen, da eine Globalvereinbarung vorliege, bei welcher eine Gegenleistung nicht ermittelbar sei. Nach Fellner (Grunderwerbsteuer Band II…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 9. Februar 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Grunderwerbsteuer wird - ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von € 58.259…
…Bw. sodann am 30. Jänner 2007 den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und diesen ergänzend ausgeführt: im gegenständlichen Fall handle es sich bei dem Scheidungsvergleich ganz eindeutig um eine Globalvereinbarung, da er auch Obsorge und Unterhalt der Kinder, sowie…
…dass unter Punkt III. der Scheidungsvereinbarung eine spezifische Regelung betreffend die Aufteilung der Liegenschaften getroffen worden sei, nämlich die gegenseitige Übertragung unter Übernahme von Darlehen, demnach es sich nicht um eine "Globalvereinbarung" handle. Hinsichtlich der Obsorge, den Unterhalt etc. seien gesonderte Aufteilungsmodalitäten unter Pkten. I…
…1.886,55 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, der Steuerbemessung sei der dreifache anteilige Einheitswert (€ 20.593,35) zugrundezulegen, da hier eine Globalvereinbarung vorliege, bei welcher eine Gegenleistung - auch zufolge eines BMF-Erlasses vom 17. April 2007 - regelmäßig nicht ermittelbar sei…
…Der Wert der Gegenleistung war ohne weiteres, allenfalls durch ein entsprechendes Sachverständigengutachten, ermittelbar. Auch im vorliegenden Fall handelt es sich nicht etwa um eine Globalvereinbarung, wie die belangte Behörde in der Gegenschrift richtig aufgezeigt hat, weil die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen…
…die Auffassung, dass im Falle die Ehegatten in einer Vereinbarung im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anlässlich einer Ehescheidung eine Globalvereinbarung treffen und demzufolge eine bestimmte Gegenleistung für eine von dieser Vereinbarung mit umfasste grunderwerbsteuerpflichtige Übertragung nicht feststellbar ist, auch…
…des Scheidungsvergleiches nur Grundstücksübertragungen sowie eine Ausgleichszahlung, war also anderes Vermögen nicht Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung, so handelte es sich nicht um eine Globalvereinbarung. Die gegenseitige Übertragung von Liegenschaften war als Tausch anzusehen und die jeweiligen Tauschleistungen eindeutig bezeichnet (VwGH 7.8.2003, 2000/16/0591…
…Auf Basis der zitierten VwGH-Rechtsprechung war bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles an Sachverhalt unbedenklich davon auszugehen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Scheidungsvergleich nicht etwa um eine Globalvereinbarung handelte, betrifft doch die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen sowie die Ausgleichszahlung…
…hat R-S, nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, am 8. Juni 2010 Berufung erhoben und zwar mit der Begründung, dass der Vergleich eine Globalvereinbarung darstelle und auch Vereinbarungen über PKW, Traktoren, sonstige Fahrnisgegenstände und Arbeitsgeräte, Bausparverträge, Lebensversicherungen und sonstige eheliche Ersparnisse sowie einen Unterhaltsverzicht beinhalte. Die Ausgleichszahlung…
…vom 29.1.1996, 95/16/0187). Auf Basis dieser Verwaltungsgerichtshof-Rechtsprechung ist auch im vorliegenden Fall unbedenklich davon auszugehen, dass es sich beim streitgegenständlichen Scheidungsvergleich nicht um eine Globalvereinbarung handelt, betrifft doch die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen. Weiteres Vermögen ist…
…vom 29.1.1996, 95/16/0187). Auf Basis dieser Verwaltungsgerichtshof-Rechtsprechung ist auch im vorliegenden Fall unbedenklich davon auszugehen, dass es sich beim streitgegenständlichen Scheidungsvergleich nicht um eine Globalvereinbarung handelt, betrifft doch die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen. Weiteres Vermögen ist…
…95/16/0187). Auf Basis dieser Verwaltungsgerichtshof-Rechtsprechung ist auch im vorliegenden Fall unbedenklich davon auszugehen, dass es sich beim streitgegenständlichen Scheidungsvergleich nicht um eine Globalvereinbarung handelt, betrifft doch die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen. Weiteres Vermögen ist nicht Gegenstand der Scheidungsvereinbarung…
…konkreten Einzelfall Gegenleistungen ermittelbar sein können, wenn eine bestimmte Leistung nur als Gegenleistung für die Übertragung einer Liegenschaft gedacht ist. Es handle sich in konkreto um keine Globalvereinbarung, sondern liege aufgrund der unmittelbaren Verknüpfung der gegenseitigen Leistungsverpflichtungen ein Grundstückstausch vor. Die Tauschleistung der Bw bestehe…